- Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
- Europäisches Gender-Institut/Institut für Gleichstellungsfragen
- Ausschuss “Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter” im Europäischen Parlament (FEMM)
- Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Hochrangige Gruppe „Gender Mainstreaming“
- Kommissarsgruppe Grundrechte, Antidiskriminierung und Chancengleichheit
- Dienststellenübergreifende Gruppe für Geschlechtergleichstellung
- Expertinnennetz für Fragen der Beschäftigung und der Gleichstellung von Frauen und Männern (egge)
- Sachverständigennetzwerk für die Bereiche Chancengleichheit von Männern und Frauen, soziale Eingliederung, Gesundheit und Langzeitpflege“ (EGGSI)
- Europäisches Netzwerk von Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft
- Regierungsexpertengruppe für den Bereich der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Gleichstellung
- Expertinnengruppe zur Förderung der Integration ethnischer Minderheiten in der Europäischen Union
- Netzwerk nationaler Gleichbehandlungsstellen (EQUINET)
- Lenkungsausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beim Europarat
- Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
- Weitere Links
Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
Die Tätigkeitsbereiche „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Bekämpfung von Diskriminierung“ sind der Direktion G innerhalb der Generaldirektion zugeordnet, die wiederum in vier Unterabteilungen gegliedert ist:
- G/1 beschäftigt sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern
- G/2 ist befasst mit Rechtsfragen zur Gleichstellung und zur Bekämpfung von Diskriminierung
- G/3 beschäftigt sich mit der Eingliederung von Menschen mit Behinderung
- G/4 ist mit der Bekämpfung von Diskriminierungen und Fragen der Zivilgesellschaft befasst
Auch der Generaldirektion zugeordnet ist die Administration des ESF.
Die für die Bereiche Gleichstellung und Antidiskriminierung zuständige Kommissarin ist gegenwärtig Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
Die Einrichtung eines neuen Europäischen Institutes für Gleichstellungsfragen und sein Sitz in Vilnius/Litauen wurde im Dezember 2006 von dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beschlossen, nachdem bereits 1995 die Idee für ein solches Institut aufgekommen und schon 1999 ein erster Vorschlag von der damaligen schwedischen Gleichstellungsministerin erarbeitet worden war. Im Juni 2010 hat das Institut nun offiziell seine Arbeit aufgenommen.
Das Institut ist eine europäische Agentur, die als Wissenszentrum und Sachverständigennetzwerk die Mitgliedsstaaten und die europäischen Institutionen darin unterstützen soll, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu bekämpfen und zur Sensibilisierung der BürgerInnen für Gleichstellungsfragen beizutragen.
Aufgaben des Instituts sind:
- Sammlung und Analyse objektiver und vergleichbarer Informationen und Daten zu Gleichstellungsfragen auf EU-, Staats- und Regionalebene, z.B. in Form eines gegenwärtig in Entwicklung befindlichen EU-Gleichstellungsindex.
- Sammlung bewährter Methoden und Entwicklung geeigneter neuer Methoden und Werkzeuge, insb. für die Umsetzung und Evaluierung von Gender Mainstreaming.
- Förderung von Vernetzung und Austausch zwischen mit Gleichstellungsfragen befassten Akteuren, z.B. auch durch den Aufbau eines elektronischen Netzwerkes.
- Sensibilisierung der EU-BürgerInnen für Gleichstellungsfragen, z.B. auch durch die Zusammenarbeit mit einer Taskforce aus JournalistInnen oder durch die Initiative „Women of Europe“, die Frauen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft als Vorbilder sichtbar machen will.
- Veröffentlichung von Informationen in einer umfangreichen Online-Bibliothek.
Das Institut setzt sich zusammen aus:
- dem Verwaltungsrat (Entscheidungsorgan): Er besteht aus 18 VertreterInnen aus den Mitgliedsstaaten und einem Mitglied der Kommission, die im Rotationsprinzip für eine Amtsperiode von 3 Jahren bestimmt werden. Er legt das mittelfristige und das jährliche Arbeitsprogramm fest und beschließt den Haushalt.
- einem Sachverständigenbeirat (Beratungsorgan): Setzt sich aus ExpertInnen in Gleichstellungsfragen zusammen, jeweils eine/r aus jedem Mitgliedsstaat, zwei vom Europäischen Parlament und drei von der Kommission benannten. Er unterstützt die Direktion darin, die wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit des Instituts sicher zu stellen.
- einem Direktor/einer Direktorin: Die Direktion ist die rechtliche Vertretung des Instituts und zuständig für die laufenden Verwaltungsgeschäfte und die Umsetzung des Arbeitsprogramms. Sie wird vom Verwaltungsrat auf 5 Jahre mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung ernannt. Die erste Direktorin des Instituts ist die Schwedin Virginija Langbakk.
- der Belegschaft. Diese befindet sich derzeit noch im Aufbau. Insgesamt sollen ca. 30 Personen am Institut beschäftigt werden.
Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 ist das Institut mit einem Etat von 52,5 Millionen Euro ausgestattet.
Ausschuss „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“ beim Europäischen Parlament (FEMM)
Der Ausschuss „Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter“, der insgesamt 59 Abgeordnete des Europäischen Parlaments umfasst, ist zuständig für:
- die Definition, die Förderung und den Schutz der Rechte der Frau in der Union und damit verbundene Gemeinschaftsmaßnahmen.
- die Förderung der Rechte der Frau in Drittländern.
- die Politik der Chancengleichheit, einschließlich der Gleichstellung von Männern und Frauen bezüglich der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der Behandlung am Arbeitsplatz.
- die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
- die Umsetzung und Weiterentwicklung des Grundsatzes der Einbeziehung des Ziels der Chancengleichheit in alle Politikbereiche („gender mainstreaming“).
- die Weiterverfolgung und die Umsetzung internationaler Übereinkommen und Konventionen, die die Rechte der Frau betreffen.
- die Informationspolitik in Bezug auf Frauen.
Zur zukünftigen Entwicklung der EU-Gleichstellungspolitik hat sich der Ausschuss aktuell beispielsweise geäußert durch:
- eine öffentliche Anhörung des Ausschusses zum Thema „Towards a new EU strategy for gender equaliy“ (Jan. 2010).
- den Bericht über die Bewertung der Ergebnisse des Fahrplans zur Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 und Empfehlungen für die Zukunft (Mai 2010).
- eine Stellungnahme des Ausschusses zum neuen Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Diese fordert unter anderem: eine 50/50-Verteilung der Delegationsleiter-Stellen auf Frauen und Männer, eine Abteilung, die die Gleichstellungsperspektive in jeden Politikbereich integriert und von einem High-Level-Koordinator geleitet wird, Mittel im Budget des EAD für die Förderung der Gleichstellung und der Stärkung der Frauen in Außenbeziehungen.
Den gegenwärtigen Vorsitz hat die schwedische Abgeordnete Eva-Britt Svensson (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke).
Der Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern
Der Ausschuss wurde bereits 1981 von der Kommission eingesetzt. Aufgrund zahlreicher Änderungen des Beschlusses seitdem wurde im Sinne von Übersichtlichkeit und Klarheit der Beschluss im Juni 2008 von der Kommission erneut kodifiziert.
Der Ausschuss steht der Kommission bei der Formulierung und Durchführung von Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Seite und legt der Kommission Stellungnahmen vor. Der Beratende Ausschuss (68 Mitglieder) setzt sich aus Vertretern von Ministerien und Gleichbehandlungsstellen der Mitgliedstaaten, EU-Sozialpartnern, der Europäischen Frauenlobby sowie Vertretern von internationalen Organisationen und Berufsverbänden und anderen Vereinigungen, einschließlich der EFTA-Länder, zusammen. Damit stellt er auch einen Rahmen zur Förderung des Austauschs von Erfahrungen, Politiken und Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren dar.
Der Ausschuss gibt auf Ersuchen der Kommission oder von sich aus Stellungnahmen ab. Die drei aktuellsten Stellungnahmen des Ausschusses sind:
- Opinion on The Future of Gender Equality Policy after 2010 (2010) (PDF, 24 Seiten, 326 B)
- Opinion on the gender pay gap (2009) PDF, 16 Seiten, 273 KB)
- Opinion on the gender perspective on the response to the economic and financial crisis (2009) (PDF, 15 Seiten, 248 KB)
Die Hochrangige Gruppe „Gender Mainstreaming“
besteht aus führenden, für Gleichstellungspolitiken zuständigen Regierungsbeamten der Mitgliedstaaten sowie VertreterInnen aus der Kommission und dem Sekretariat des Rates. Sie ist ein Forum für den Austausch von Meinungen und Erfahrungen zu Gleichstellungsfragen. Aufgabe der Gruppe ist es, zur langfristigen strategischen Planung von EU Gleichstellungsinitiativen beizutragen. Dazu werden beispielsweise Programme des Erfahrungsaustauschs, Gleichstellungskonferenzen oder informelle ministerielle Treffen organisiert. Sie tagt zweimal im Jahr (Januar, September) jeweils im Land der EU-Ratspräsidentschaft.
Die Gruppe nimmt Stellung zur Implementierung des Follow-up der Pekinger Aktionsplattform und von Gender Mainstreaming in den EU-Institutionen, ebenso zu den Aktionen, die aus dem Fahrplan und dem Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter folgen, der Umsetzung der Datenbank Frauen in Entscheidungspositionen und zum jährlichen Bericht der Kommission zur Gleichstellung der Geschlechter.
Kommissarsgruppe Grundrechte, Diskriminierungsbekämpfung und Chancengleichheit
Aufgabe der Kommissarsgruppe „Grundrechte, Diskriminierungsbekämpfung und Chancengleichheit“ ist es, eine Politik zu entwickeln, die Diskriminierung bekämpft und die Gleichstellung der Geschlechter fördert und sicherzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit in alle Politikbereiche miteinbezogen wird.
Dienststellenübergreifende Gruppe für Geschlechtergleichstellung
Seit 1996 kommen im Rahmen der dienststellenübergreifenden Gruppe für Geschlechtergleichstellung regelmäßig Vertreter sämtlicher Kommissionsdienststellen zusammen. Hauptaufgabe der Gruppe ist es, Gender-Mainstreaming-Aktivitäten zu planen, einen Beitrag zu den einschlägigen Aktivitäten im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogramme für Geschlechtergleichstellung zu leisten und diese zu koordinieren, die Durchführung zu überwachen und Erfahrungen und Good Practices auszutauschen sowie die Verbindung zu anderen Gruppen herzustellen, die sich mit der Gleichstellungsthematik befassen.
Expertinnennetz für Fragen der Beschäftigung und der Gleichstellung von Frauen und Männern (egge)
Die ExpertInnengruppe 'egge' wurde im Rahmen des 4. Aktionsprogramms für die Chancengleichheit von Frauen und Männern etabliert mit dem Ziel, die Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit in Fragen der Chancengleichheit mit Beratung, Forschung und Evaluierung zu unterstützen. Das Netzwerk besteht gegenwärtig aus 33 nationalen Experten (aus den 27 Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und den Kandidatenländern Türkei, Kroatien und Mazedonien) und einem Koordinierungsteam. Es handelt sich ausnahmslos um Persönlichkeiten aus der akademischen Welt, insbesondere aus Wirtschaft, Soziologie und Management, aber auch aus anderen Disziplinen. Die Mitglieder verfügen allesamt über Forschungskompetenz im Beschäftigungsbereich und haben es sich zur Aufgabe gemacht, mit ihren Forschungsarbeiten die Chancengleichheit für Frauen und Männer voranzubringen.
Zu den jährlichen Hauptaufgaben der ExpertInnengruppe gehören:
- Erarbeitung zweier thematischer Berichte zu ausgewählten Aspekten von Gender und Beschäftigung für alle Staaten.
- Evaluation der nationalen Reformprogramme der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Geschlechtergleichstellung und Gender Mainstreaming.
- Unterstützung der Kommission bei spezifischen Anfragen zu Informationen im Bereich Chancengleichheit und Beschäftigungspolitik.
Im Ergebnis bringt die ExpertInnengruppe jedes Jahr drei nationale Berichte für jeden Mitgliedsstaat und drei Syntheseberichte heraus.
Sachverständigennetzwerk für die Bereiche Chancengleichheit von Männern und Frauen, soziale Eingliederung, Gesundheit und Langzeitpflege“ (eggsi)
Die ExpertInnengruppe 'eggsi' ist ein unabhängiges Netzwerk von insgesamt 33 nationalen erfahrenen ExpertInnen aus den Bereichen Geschlechtergleichstellung, soziale Integration, Gesundheit und Langzeitpflege, das 2007 von der EU-Kommission eingesetzt wurde. Die Gruppe setzt ein jährliches Arbeitsprogramm mit politikorientierter Forschung um und berichtet und berät die Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Aufgabe der Gruppe ist die Beurteilung der nationalen Berichte über Strategien der Mitgliedsstaaten zur sozialen Integration und zum Sozialschutz im Hinblick auf die Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung und ausgewählter thematischer Aspekte (Themenberichte).
Europäisches Netzwerk von Frauen in Führungspositionen in Politik und Wirtschaft
Das Netzwerk wurde im Juni 2008 von der Kommission ins Leben gerufen, um als Plattform für Diskussionen, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie für die Ermittlung erfolgreicher Strategien in diesem Bereich zu dienen. Ausgangspunkt war die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen als ein Schwerpunkt im Fahrplan für die Gleichstellung der Geschlechter (2006-2010). Gegenwärtig setzt sich das Netzwerk aus 15 Frauen aus bestehenden Netzwerken, darunter auch einige Berufsverbände, zusammen. Es kann durch zusätzliche europäische Netzwerke ergänzt werden.
RegierungsexpertInnengruppe für den Bereich der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Gleichstellung
Mit dem Ziel die Erkenntnisse und Ergebnisse des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007 weiterzuführen, hat die Kommission in 2008 eine RegierungsexpertInnengruppe für den Bereich der Nichtdiskriminierung und der Förderung von Gleichstellung etabliert. Dort sind Regierungsbeamte und relevante ExpertInnen aus dem Netz sozio-ökonomischer Experten aus den Mitgliedsstaaten vertreten.
Aufgaben der Gruppe sind:
- Untersuchung der Auswirkungen von nationalen und EU-Maßnahmen zur Nichtdiskriminierung.
- Validierung bewährter Verfahren durch Gruppenlernen in zweimal im Jahr stattfindenden Seminaren.
- Bewertung der Wirksamkeit von Nichtdiskriminierungsstrategien.
Expertinnengruppe zur Förderung der Integration ethnischer Minderheiten in der Europäischen Union
Die Gruppe, die von der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen 2005 eingesetzt wurde, setzte sich aus zehn herausragenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Lokalpolitik, Zivilgesellschaft, Hochschulwelt und Medien zusammen. Den Vorsitz hatte die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth inne.
Die Gruppe konzentrierte sich auf Themen wie bewährte Praktiken bei der Integration benachteiligter ethnischer Gruppen in der Arbeitswelt sowie auf die Förderung pragmatischer und umsetzbarer Konzepte in diesem Bereich. Im Rahmen ihrer Tätigkeit stützte sich die Gruppe auf eine neue Studie der Kommission sowie auf die Erfahrungen aus bisherigen EU-Programmen, darunter die Gemeinschaftsinitiative EQUAL. In 2007 gab sie einen Bericht ab mit politischen Empfehlungen dazu, wie die EU die Probleme der Ausgrenzung benachteiligter Minderheiten aus der Gesellschaft und vom Arbeitsmarkt lösen kann. Die Studie wurde Anfang 2008 veröffentlicht.
Studie: „Ethnic Minorities in the Labour Market – An Urgent Call for Better Social Inclusion. Report of the High Level Advisory Group of Experts on the Social Integration of Ethnic Minorities and their Full Participation in the Labour Market“ (PDF, 122 Seiten, 2,19 MB)
Europäisches Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen (EQUINET)
EQUINET, das europäische Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen, soll die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren in der Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung in den von den Gleichbehandlungs-/Antidiskriminierungsrichtlinien der EU geregelten Bereichen zwischen den dafür zuständigen, nationalen Organisationen fördern. Das Netz begann als zweijähriges Projekt unter dem Titel „Stärkung der Zusammenarbeit der für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung zuständigen Stellen“ (2002-2004), das von der Kommission finanziert wurde. Als Netzwerk wurde es in 2007 etabliert, und seitdem aus Mitteln des PROGRESS-Programms finanziert. Es umfasst 33 Mitgliedsorganisationen aus 28 europäischen Ländern und hat sein Sekretariat in Brüssel.
Lenkungsausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beim Europarat (CDEG)
Der Lenkungsausschuss beobachtet die Gleichstellungslage in Europa und fördert die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Zu seinen Aufgaben gehören: die Erstellung von Analysen und Studien, die Erarbeitung politischer Strategien und – falls erforderlich – die Vorbereitung angemessener Rechtsinstrumente. Zu den Schwerpunkten seiner Aktivitäten zählen Maßnahmen zur ausgewogenen Teilnahme von Frauen und Männern an politischen und öffentlichen Entscheidungen, Gender Mainstreaming und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Außerdem bereitet der Ausschuss die internationalen Konferenzen der Gleichstellungsminister und -ministerinnen der Mitgliedstaaten des Europarats vor.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA)
Die Agentur für Grundrechte wurde durch eine Verordnung des Rates der EU vom 15. Februar 2007 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wien. Sie soll Einrichtungen und Behörden der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite stehen und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen, um sie bei der Festlegung von Maßnahmen oder Aktionen zu unterstützen. Die Agentur ist nicht befugt, individuelle Beschwerden zu prüfen oder Vorschriften zu erlassen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Grundrechteagentur zählen:
- die Erhebung, Analyse und Verbreitung objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Daten zur Grundrechtssituation in den Mitgliedstaaten.
- die Entwicklung von Methoden und Standards zur Verbesserung der Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Daten.
- die Durchführung und/oder Förderung von Forschung und Studien zu Grundrechten.
- die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen - auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission.
- die Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren.
Weitere Links zu EU-Institutionen und Gleichberechtigung:
Die Europäische Union präsentiert sich im Netz: Das offizielle Europa-Portal führt übersichtlich ein in die Politikwelt der Union.
Auf der Seite der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der EU-Kommission finden sich gegliedert nach Tätigkeitsbereichen detaillierte Informationen:
- Tätigkeitsbereich „Gleichstellung der Geschlechter“
- Tätigkeitsbereich „Vielfalt und Nichtdiskriminierung“
Für das Thema Gleichstellung im Rat der EU sind die Minister für Beschäftigung, soziale Sicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zuständig.
Links zu weiteren Netzwerken im Bereich Gleichstellung/Nichtdiskriminierung:
Netz von AntidiskriminierungsrechtsexpertInnen
Netz von AntidiskriminierungsrechtsexpertInnen für sozio-ökonomische Fragen im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen (SEN)




