Er umfasst:
- Rechtsvorschriften
- Mainstreaming
- gezielte Fördermaßnahmen, sogenannte positive Aktionen
Im Rahmen von Aktionsprogrammen stehen auch Finanzmittel bereit, vor allem aus den Förderprogrammen PROGRESS und Daphne sowie aus dem europäischen Sozialfond (ESF).
Der Schwerpunkt der Gleichstellungspolitik der EU liegt auf dem Erwerbsarbeitsmarkt. Hier gab und gibt es zahlreiche Instrumentarien, die den Zugang zum Arbeitsmarkt und den Abbau von Diskriminierungen forcieren.
Ein weiteres Feld der Gleichstellungspolitik sind Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen, gegen Diskriminierungen von Frauen in der Werbung oder zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Hier ist ein konsequenteres und effektiveres Vorgehen der EU gefordert.
Eine Diskrepanz besteht zwischen den Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter und den wirtschaftlichen Zielen der EU. So spielt Gender Mainstreaming im aktuellen Vertrag von Lissabon und der neuen Wirtschafts- und Wachstumsstrategie „Europa 2020“ immer noch eine untergeordnete Rolle. Das Regelwerk der Geld- und Stabilitätspolitik wird durch EU-Recht geschützt, in dem Geschlechtergerechtigkeit nicht vorkommt. Die Makroökonomie wird »geschlechtsneutral« definiert, es wird also eine geschlechtslose Ökonomie unterstellt – im Gegensatz zur Arbeitsmarktpolitik, die sehr wohl geschlechtersensibel agiert: mit Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erhöhung der Beschäftigungsrate von Frauen, dem Abbau des Pay Gap oder der Förderung von Frauen in Entscheidungspositionen.
Eine Triebkraft für wichtige frauen- und gleichstellungspolitische Initiativen ist nach der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in 2009 wieder der Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament. Er mischt sich proaktiv in die aktuelle Debatte um die zukünftige Gleichstellungsstrategie der EU in Fortsetzung des aktuellen Fahrplans für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Außerdem fordert er eine konsequentere Berücksichtigung von Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in der Wirtschafts- und Außenpolitik der EU ein.
Weniger schlagkräftig ist inzwischen der für die Gleichstellung der Geschlechter zuständige Bereich in der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. In der Generaldirektion hat eine deutliche Verschiebung des Schwerpunktes hin zu einer allgemeinen Politik für Vielfalt und Nichtdiskriminierung stattgefunden, die andere Diskriminierungsgründe stärker in den Mittelpunkt stellt. Allerdings ist mit einer Vielzahl beratender Ausschüsse, Gruppen und Netzwerke zu Fragen der Geschlechtergleichstellung und der Nichtdiskriminierung viel Expertise im Kontext der Kommission bzw. der zuständigen Generaldirektion gebündelt.
Interessant für die zukünftige Entwicklung der Geschlechterpolitik in der EU und ihren Mitgliedsstaaten wird die Entwicklung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dass nach langem und schwierigem Vorlauf im Juni 2010 nun endlich seine Arbeit aufnehmen konnte. Es wird zu beobachten sein, ob und welche neuen Impulse das Institut durch seine Arbeit für die Geschlechterpolitik in der EU setzen kann.
Dennoch ist weiterhin die Befürchtung aufrechtzuerhalten, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern durch eine zunehmend inkonsequente Politik und durch eine zusätzliche Verschiebung des Schwerpunkts hin zu einer allgemeinen Antidiskriminierungspolitik ins Abseits gerät.




