Rechtslage:
- Gleichstellungsrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz)
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
- Initiativen, Aktionsprogramme, freiwillige Vereinbarungen, etc.
- Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
Wissenschaft:
- Wichtige Einrichtungen
- Frauen- und Geschlechterforschung/-Studien
- Ausgewählte einzelne Einrichtungen
Kurzbeschreibung und –bewertung
Die aktuelle Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Deutschland zeigt, dass Deutschland auf EU-Ebene nicht mehr in gleichem Maße, wie bisher, zu den treibenden Kräften einer weitreichenden Gleichstellungspolitik gehört. Auch die Umsetzung auf nationaler Ebene bleibt weiterhin schwach. Im europäischen Vergleich ist die gesetzliche Verankerung von Gleichstellung nicht sehr weit fortgeschritten und stark fokussiert auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung, während im privatwirtschaftlichen Bereich immer noch auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt wird. Auch die Umsetzung von EU-Gleichstellungs- und Anti-Diskriminierungsrichtlinien erfolgte vergleichsweise langsam, wie die zweimalige Strafandrohung der EU-Kommission mit Bezug auf die Umsetzung des ADG (Antidiskriminierungsgesetz)/AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) oder die Tatsache zeigt, dass zwischen 1970 und 2000 1/4 aller EuGH-Fälle mit Bezug zu Gleichstellungsgesetzen aus Deutschland kamen.
Im Zeitverlauf betrachtet kann man sagen, dass bis ca. 2000 ein klarer Fokus der deutschen Geschlechter- bzw. Gleichstellungspolitik auf Frauenpolitik/Frauenförderung lag, der ab 2000 im Sinne einer Doppelstrategie mit Gender Mainstreaming (GM) ergänzt worden ist. Nach nun über 10 Jahren GM-Erfahrungen kann aber immer noch nicht von einer selbstverständlichen Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen Politikfeldern gesprochen werden. GM steckt weiterhin im Pilot- oder Projektstadium.
Zwar hat sich in den Organisationen mittlerweile Gender-Kompetenz ausgebildet, gleichzeitig aber scheint der politische Wille zur Umsetzung von GM massiv zurückzugehen. Auf Bundesebene ist beispielsweise im Kontext der Gleichstellungspolitik von Gender Mainstreaming gar nicht mehr die Rede. Diese Entwicklung hatte bereits mit dem Regierungswechsel zur großen Koalition eingesetzt und sich mit der Betonung von Familienpolitik bzw. einer familienpolitisch orientierten Gleichstellungspolitik (Vereinbarkeitsthema) unter der schwarz-gelben Regierung noch verstärkt. Gleichzeitig wird dieser Trend von einer zumeist polemischen Kritik des GM (bzw. der Gleichstellungspolitik insgesamt) begleitet - durch neue selbsternannte Gender-Akteure, insbesondere aus der männerpolitischen Szene, und ihren medialen Unterstützer_innen.
Bezogen auf die geschlechter- bzw. gleichstellungspolitischen Akteure in der Bundesrepublik lässt sich eine staatliche Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen des föderalen Systems feststellen. Problematisch ist dabei jedoch, dass Gleichstellungspolitik zumeist in die gleiche Zuständigkeit wie Familien-, Jugend oder Seniorenpolitik fällt und damit oft von einem familienpolitischen Selbstverständnis dominiert wird. Die im Zuge der Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinie eingerichteten Anti-Diskriminierungs- bzw. Gleichbehandlungsstelle(n) haben hier auch keine wesentliche Veränderung mit sich gebracht. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern erfolgt die Einrichtung solcher Stellen zudem sehr spät.
Die zivilgesellschaftliche Gender-Akteursszene ist vor allem gekennzeichnet durch starke Frauenorganisationen und -dachverbände, einer bisher eher schwach, aber sich zunehmend institutionalisierenden Männerpolitik und einer Vielzahl von Initiativen mit einem thematischen Fokus im Bereich Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen sowie Familienfreundlichkeit von Unternehmen/Vereinbarkeitsfragen. Außerdem existiert in Deutschland eine etablierte Gender- bzw. Frauenforschung und politikberatende Gender-Expertise.
- Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz) / Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz) (2001)
- Bundesgremienbesetzungsgesetz (1994)
- Landesgleichstellungsgesetze (die meist effektiver als das Bundesgesetz sind, weil sie mit Quotenregelungen und der gesetzlichen Verankerung der Pflicht zur Einrichtung von Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis- und Kommunalebene ausgestattet sind)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz)
- existiert seit August 2006 und umfasst arbeits- und zivilrechtliche Regelungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Zivilrechtliche Regelungen bestehen für Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen, für die Diskriminierungsgründe Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht.
Es gab eine schleppende Umsetzung der EU-Richtlinie. Erst nach mehrfacher Abmahnung bzw. Strafandrohung durch die EU-Kommission, wurde sie umgesetzt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt Betroffene und Organisationen bei der Durchsetzung des AGG.
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Es gibt keine Quotenregelungen im Bundesgleichstellungsgesetz, aber in einigen Landesgleichstellungsgesetzen.Quotenregelungen in den Parteien:
- Seit 1980 Grüne: 50%-Quote, Reißverschlusssystem
- Seit 1988 SPD: anfangs flexible Quote, 1/3-Quote parteiintern, seit 1994 40%-Quote für Parteipositionen, seit 1998 auch für Listen, Parlamentsmandate und öffentliche Ämter
- Nach der Wiedervereinigung PDS (heute: Die Linke): 50%-Quote, Reißverschlusssystem
- Seit 1996 CDU: Einführung des 30%-Quorums für Parteifunktionen und Wahllisten (bisher aber nicht erreicht)
- Seit Oktober 2010 CSU: Einführung einer 40%-Quote oberhalb der Orts- und Kreisverbände in den CSU-Gremien. Auf Orts- und Kreisebene gilt die Regelung als unverbindliche Empfehlung.
- Weiterhin keine Quotierung bei der FDP
Nachdem die freiwilligen Vereinbarungen mit der Privatwirtschaft seit 2001 nicht zu einer deutlichen Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen geführt haben, wird nun – erneut – die Einführung einer gesetzlichen Quote für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen (entsprechend des norwegischen Beispiels) diskutiert. Im vom Bundesfamilienministerium erarbeiteten Stufenplan „Mehr Frauen – mehr Vielfalt in Führungspositionen“ ist nun eine so genannte FlexiQuote ab 2013 festgeschrieben. Diese sieht eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung der Unternehmen auf eine Quote, Frist und deren Veröffentlichung vor, sollte bis 2013 keine bundesweite Verdreifachung des Frauenanteils in Führungspositionen erreicht worden sein.
Die Telekom hat, als erster und bisher einziger börsennotierter Konzern in Deutschland, 2010 freiwillig eine verbindliche 30%-Quote eingeführt.
Skeptisch gegenüber der freiwilligen Bereitschaft der Unternehmen, fordern weiterhin Frauenorganisationen und Oppositionsparteien sowie mittlerweile auch die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (und einige Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen) die Einführung einer gesetzlich verbindlichen und sanktionierbaren Einheitsquote (30% bis 2020).
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
Gesetze:
- Gleichstellungsstatistikverordnung (2003/2006)
- Beschäftigtenschutzgesetz (1994; sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz)
- Gewaltschutzgesetz (2002; im Rahmen des Gesetzes "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung")
- Schwangerschaftskonfliktgesetz (1992/1995; Schwangerschaftskonfliktberatung)
- Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (1995/2003; Kostenübernahme)
- Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) (2001)
Initiativen, Aktionsprogramme, freiwillige Vereinbarungen, etc.
- Aktionsplan I (1999) und Aktionsplan II (2007) der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- Berufsfindung für Mädchen und Jungen: Girls'Day (seit 2000) und Neue Wege für Jungs (seit 2005)
- (Freiwillige) Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft (Juli 2001); Weiterentwicklung zum Stufenplan "Mehr Frauen – mehr Vielfalt in Führungspositionen" (2011) mit Einführung einer FlexiQuote ab 2013 (sollte bereits 2011 in Gesetzform gebracht werden)
- Initiative Lokale Bündnisse für Familie: Seit Dez. 2003, initiiert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), in Kooperation mit der Hertie- und der Bertelsmann-Stiftung, Seit: 2011: mehr als 660 Lokale Bündnisse; insgesamt über 5.200 Projekte, an denen über 13.000 AkteurInnen beteiligt waren, davon über 5.000 Unternehmen; Zwei Modellprojekte Familiengenossenschaften in Lokalen Bündnissen (Jena, Mecklenburg-Vorpommern) (bis 2008), Modellprojekte zur wirkungsorientierten Steuerung Lokaler Bündnisse (Landkreis Ansbach, Cottbus, Heidelberg) (bis 2008), bundesweit beratende Servicestelle (Servicebüro, Fachberatung, Medienbüro)
- Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser des BMFSFJ: seit Ende 2006 (Ausschreibungen) bzw. 2008 Förderung von 500 Mehrgenerationenhäuser
- Initiative „Infobörsen für Frauen“ (seit Jan. 2007)
- Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ mit Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" (seit 2008)
- Aktionsprogramm und Netzwerk „Perspektive Wiedereinstieg“ (seit Jan. 2009), Lotsenportal
- Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland (Okt. 2009) und Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (geplant Dez. 2010), Sachverständigenkommission und Geschäftstelle Gleichstellungsbericht (seit 2009)
- Internetseite "Väter in Balance" (seit Juli 2010)
- Modellprogramm "Mehr Männer in Kitas" (ab Januar 2011) / Koordinationsstelle „Männer in Kitas“
Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2011):
- basierend auf dem Gutachten der Sachverständigenkommission an das BMFSFJ für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (erarbeitet 2008-2011): „Neue Wege – gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebenslauf“ (Zusammenfassung; Kurzexposé);
Fokusthemen sind: Gleichstellung in der Bildung und in der Erwerbsarbeit, Rollenbilder im Recht, Zeitverwendung von Männern und Frauen im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit, soziale Sicherung im Alter
Empfehlungen:
- Entwicklung einer konsistenten und integrierten Lebenslaufpolitik unter dem Leitbild gleicher Verwirklichungschancen
- Recht: Rollenbilder modernisieren und Recht am Leitbild der Gleichberechtigung konsistent ausrichten (u.a. Steuerrecht, Sorge- und Unterhaltsrecht, soziale Sicherung)
- Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern (u.a. geschlechtsbewusste Pädagogik, flexible Aus- und Weiterbildung)
- Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen (u.a. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, gesetzliche Quote für Aufsichtsräte)
- Zeitverwendung: Flexibilität ermöglichen und unterschiedliche Formen von Arbeit stärken (u.a. flexibilisierte Arbeitszeiten, Zeitsouveränität, unterstützende Infrastruktur)
- Alter: Honorierung der Pflegearbeit verbessern und Alterssicherung armutsfest machen
Die Reaktionen auf den Bericht sind geteilt. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Bundesregierung nicht den Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission anschließt bzw. in ihrer Stellungnahme hinter deren konkrete Vorschläge zurückfällt - insbesondere bezogen auf die sozialpolitischen und steuerrechtlichen Maßnahmen sowie im Hinblick auf die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Führungspositionen in Unternehmen.
30 Jahre UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW):
Auf Grundlage ihres sechsten Berichts zur Umsetzung der CEDAW in Deutschland war die Bundesregierung 2009 von der UN zu verschiedenen kritischen Punkten zu einem Folgebericht aufgefordert worden. Diesen legte die Bundesregierung im August 2011 vor. Damit wurde auch die Kritik verschiedener NGOs an den Erfolgsmeldungen der Bundesregierung aus deren Schattenberichten aufgenommen, die darauf verwiesen hatten, dass weiterhin vielfältige Diskriminierungen in Deutschland existieren. So sind diese beispielsweise im Steuerrecht, auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem oder für Menschen mit Behinderungen zu finden. In ihrer Stellungnahme zum Folgebericht forderte die UN weitere Maßnahmen. Insbesondere zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit sowie die Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft wurde ein Plus gefordert. Außerdem wird auf eine stärkere Sicherung der Rechte von inter- und transsexuellen Personen bestanden.
Insgesamt stehen Berufstätigkeit und wirtschaftliche Partizipation von Frauen im Mittelpunkt der geschlechterpolitischen Diskussionen und Aktivitäten. Verstärkt hat sich dabei in den letzten Jahren auch das Thema Selbständigkeit von Frauen als Unternehmerinnen herausgebildet. Das ist insbesondere auch in der Gleichstellungspolitik der einzelnen Bundesländer zu beobachten:
Das Thema Frauen in Führungspositionen steht gegenwärtig im Mittelpunkt der aktuellen Debatte. Nachdem die bisherigen Bemühungen einer Erhöhung des Frauenanteils in der Privatwirtschaft nur begrenzte Veränderungen gebracht haben, wird nun verstärkt über die Einführung einer Quote diskutiert. Diese Diskussion wird sehr kontrovers geführt, selbst innerhalb der Regierungsparteien und der Bundesregierung. Als Teil des Stufenplans „Mehr Frauen – mehr Vielfalt“ setzt sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für die Einführung der so genannten FlexiQuote ein, eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung für Unternehmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Unternehmen ab einer gewissen Größe (Börsennotierung und volle Mitbestimmung) werden dazu verpflichtet, sich selbst eine Quote für Vorstand und Aufsichtsrat sowie eine Frist zu deren Erreichung zu setzen und diese auch zu veröffentlichen. Die FlexiQuote wird wirksam, wenn sich bundesweit zu einem bestimmten Stichtag im Jahr 2013 der durchschnittliche Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nicht verdreifacht hat. Trotz dieser aufgeweichten Form der Quote äußern sich die Unternehmen und ihre Verbände weiterhin kritisch gegenüber den Plänen der Familienministerin und halten an einer freiwilligen Selbstverpflichtung fest. Demgegenüber fordern zahlreiche Frauenorganisationen, aber auch die von der Bundesregierung beauftragte Sachverständigenkommission zum ersten Gleichstellungsbericht sowie die Bundesarbeitsministerin von der Leyen, eine gesetzliche Einheitsquote (30% Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten bis 2020). Im Dezember 2011 forderten sechs führende Frauenorganisationen und weibliche Abgeordnete von allen im Bundestag vertretenen Parteien sowie zahlreiche prominente Unterstützer_innen, in der so genannten Berliner Erklärung, eine verbindliche und sanktionsbewehrte Mindestquote. Diese soll zunächst bei mindestens 30 Prozent liegen und für die Aufsichtsräte der börsennotierten, mitbestimmungspflichtigen und öffentlichen Unternehmen gelten.
Weiteres zentrales Thema ist zudem die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern. Hier wird auch von internationaler Seite (UN, EU) immer wieder Handlungsbedarf in Deutschland angemahnt. Bisher konnte – gesamtgesellschaftlich gesehen – keine Verringerung des sog. Pay Gap erreicht werden. Die unterschiedliche Bewertung von Berufen und das Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen werden dabei zunehmend in den Blick genommen.
Bildung ist ein weiterer Themenbereich, in dem Geschlechterfragen verstärkt thematisiert werden. Zum einen im Zuge des Schulerfolges von Jungen und Mädchen und zum anderen im Hinblick auf das Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen (z.B. Girls Day, Projekt „Neue Wege für Jungs“). Hier sind in den letzten Jahren zunehmend die Jungen als „Bildungsverlierer“ in den Blick geraten. Thematisiert wurde in diesem Zusammenhang auch das Fehlen von männlichem Personal in Schulen und Kitas.
Weiterhin ist das Thema Gewalt (Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt) ein wichtiges Thema der Gleichstellungs- bzw. Frauenpolitik. In diesem Zusammenhang werden auch Prostitution und Frauenhandel thematisiert. Verstärkt hat sich in diesem Bereich der Fokus auf Frauen mit Migrationshintergrund bzw. mit muslimischem Hintergrund und die Themen Zwangsheirat, Ehrenmorde und Kopftuchverbot.
Auffällig ist die Veränderung des politischen Diskurses im Hinblick auf das Thema Gender Mainstreaming. Zu Beginn der 2000er Jahre war Gender Mainstreaming ein Thema der Geschlechterpolitik, das insbesondere im Zusammenhang mit öffentlicher Verwaltung und Politik und politiknahen Organisationen thematisiert wurde, wohingegen es in Bezug auf Wirtschaft/Wirtschaftspolitik eine nur geringe Rolle spielte. Während anfänglich vor allem allgemeine Erläuterungen der Strategie und Instrumente (Checklisten, Leitfragen, etc.) die Diskussion und Veröffentlichungen dominierten, wurde der Diskurs Mitte der 2000er Jahre zunehmend fachspezifischer und wertete erste praktische Erfahrungen der Umsetzung aus. Mit dem Wechsel zur großen Koalition erfuhr das Thema GM auf bundes- aber zum Teil auch auf länderpolitischer Ebene eine zunehmende Zurückdrängung bzw. Fokussierung auf den Bereich des Gender Budgeting. Dies hat sich unter der CDU-FDP-Regierung weiter fortgesetzt. Gegenwärtig ist Gender Mainstreaming als Thema im Kontext der staatlichen Politik auf Bundesebene fast vollständig verdrängt. Und auch auf der Ebene der zivilgesellschaftlichen Akteure zeigt sich eine zunehmende Aktivität von Initiativen, die sich gegen eine aus ihrer Sicht staatliche Zwangspolitik des Gender Mainstreaming wenden und damit insbesondere eine mediale Resonanz erreicht haben.
Gleichzeitig forcieren diese Initiativen auch das Thema Männerpolitik bzw. eigenen sich dieses Thema unter dem Fokus Diskriminierung von Männern, Jungen, Vätern an. Dies trifft auf ein auch staatlicherseits stärkeres Engagement in männerpolitischen Fragen, wie es sich zeigt an den Initiativen der Bundesregierung für eine Erhöhung des Männeranteils an Lehrern und Erziehern, an rechtlichen Veränderungen im Hinblick auf die Rechte von Vätern oder der Thematisierung der Vereinbarkeitsfrage im Hinblick auf Männer (Elternzeit). Mit der Gründung des Bundesforums Männer hat zudem eine weitere Vernetzung männerpolitischer Akteure und Interessen auf Bundesebene stattgefunden. Es bleibt zu beobachten, inwieweit emanzipatorische Akteure – frauen- wie männerpolitische – diesen Diskurs weiterhin mitbestimmen können (wie es beispielsweise das Grüne Männermanifest versucht) oder ob mit der Fokussierung auf männerpolitische Fragen eine Verdrängung frauenpolitischer Themen und ein konservativer Backlash droht.
Deutscher Frauenrat:
Dachverband der deutschen Frauenorganisationen; Finanzierung durch die Bundesregierung; Mitglied in der European Womens Lobby (EWL). Themen: Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Soziale Sicherung, Steuerrecht, Gesundheit. Aktuelle Kampagnen: Equal Pay Day, 100 Jahre Internationaler Frauentag, Im Abseits der Gesellschaft (Armut), 15 Jahre Pekinger Aktionsplattform.
Deutscher Frauenring e.V. (DFR):
Umfasst 80 Ortsringe in 12 Landesverbänden, vor allem in den westdeutschen Bundesländern, in Ostdeutschland nur in Thüringen und Sachsen.
„(…) vertritt die Interessen von Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Seit seiner Gründung 1949 setzt er sich für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau und die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft ein. Er ist unabhängig, überparteilich, überkonfessionell und als einer der größten Frauenverbände in Deutschland bundesweit aktiv. Chancengleichheit und gleichwertige Anerkennung von Frauen und Männern in Beruf und Familie, in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur gehören zu den Zielen des DFR. Wir stärken und fördern Frauen in ihrer politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe und setzen uns für eine Geschlechterpolitik ein, die Männer mit einbezieht und überkommene Rollenstereotype überwindet.“
Deutscher Landfrauenverband (DLV):
„(…) vertritt bundesweit die Interessen aller Frauen und ihrer Familien im ländlichen Raum. Mitglieder im DLV sind 22 Landesfrauenverbände mit rund 430 Kreis- und mehr als 12.000 Ortsvereinen. In den Ortsvereinen sind ca. 550.000 Frauen Mitglied, die sowohl in der Landwirtschaft als auch in anderen Berufen tätig sind. Als bundesweit größter Verband für Frauen, die auf dem Lande leben, setzt sich der DLV für die berufsständischen Interessen der Bäuerinnen ein und die Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation von Frauen sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein wichtiges Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.“
Käte Ahlmann Stiftung:
2001 gründeten 18 Unternehmerinnen gemeinsam mit der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG und der Dr. August Oetker KG und mit Unterstützung des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VdU) die Käte Ahlmann Stiftung. Die Stiftung fördert insbesondere die Berufsbildung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Wirtschaftsleben. Hauptaktivität der Stiftung ist das Mentoring für Unternehmerinnen in der Existenzsicherungs- und Wachstumsphase im Rahmen des deutschlandweiten TWIN-TwoWomenWin, das auch wissenschaftlich begleitet wird. Der Sitz der Stiftung ist in Bochum, das Büro der Geschäftsstelle in Hamburg.
TOTAL E-QUALTIY Deutschland e.V.:
„TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf zu etablieren und nachhaltig zu verankern. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Frauen in Führungspositionen. Neben der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht es um eine chancengerechte Personalbeschaffung und -entwicklung, um die Förderung partnerschaftlichen Verhaltens am Arbeitsplatz und um die Berücksichtigung von Chancengleichheit in den Unternehmensgrundsätzen. (…) Für beispielhaftes Handeln im Sinne einer an Chancengleichheit ausgerichteten Personalführung vergibt der Verein das TOTAL E-QUALITY Prädikat. Es bescheinigt seinem Träger/seiner Trägerin ein erfolgreiches und nachhaltiges Engagement für die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf. (…) Natürlich macht auch der Verein nicht Halt vor neuen gesellschaftlichen Entwicklungen: Das Thema Diversity, die europaweite Auszeichnung und die Konzentration auf den Mittelstand sind wichtige Schwerpunkte der künftigen Arbeit.“
Genderdax:
Informationsplattform für hochqualifizierte Frauen seit Frühjahr 2005. Richtet sich an Frauen in Fach- und Führungspositionen ebenso wie an Nachwuchskräfte und Wiedereinsteigerinnen. Bietet einen Überblick über Beschäftigungsmöglichkeiten und Entwicklungschancen bei ausgewählten Großunternehmen, kleinen und mittelständischen Betrieben sowie Forschungszentren in Deutschland.
Träger: Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/I.P.A. Institut für Personalwesen und Internationales Management; 2005/06 Förderung durch BMFSFJ.
berufundfamilie gemeinnützige GmbH - eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung:
berufundfamilie gGmbH wurde 1998 von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründet, um mit den beiden Audits „berufundfamilie“ und „familiengerechte hochschule“ die Umsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Hochschulen zu fördern. Die Zertifikate haben sich zu anerkannten Qualitätssiegeln einer familienbewussten Personalpolitik entwickelt. Europäische Ausdehnung mit dem europaweiten „work and family audit“, das bisher in Italien und Österreich umgesetzt wird. Seit 2010 übernimmt die berufundfamilie Service GmbH als hundertprozentige Tochter der gGmbH die wesentlichen Aufgaben der Auditierung, während die gGmbH als Think Tank und Impulsgeber die weitere Entwicklung begleitet. Finanzielle Förderung durch die Gemeinnützige Hertiestiftung und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). 2005 Gründung und Finanzierung des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP).
DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“:
In seiner aktuellen Projektphase konzentriert sich das Projekt auf das Thema „Familienbewusste Arbeitszeiten“ als wichtigstem Instrument einer familienfreundlichen Arbeitsgestaltung. Das Projekt unterstützt Gewerkschaften sowie Betriebs- und Personalräte dabei, familienfreundliche Arbeitszeitkulturen aufzubauen, auf eine gerechtere Arbeitszeitverteilung hinzuwirken, der Entgrenzung von Arbeit und Familie kritisch zu begegnen, Arbeitszeiten auch unter schwierigen Bedingungen familienfreundlich zu gestalten sowie neue Arbeitszeitstandards für Beschäftigte mit Familienpflichten zu etablieren. Hierfür sind vier Handlungsfelder familienbewusster Arbeitszeitgestaltung definiert worden: Pflegesensible Arbeitszeiten, Vollzeitnahe Teilzeitmodelle, Lebenslauforientierte Arbeitszeiten, Familienbewusste Arbeitszeiten auch unter schwierigen Bedingungen. Das Projekt bietet hierzu: Fallbeispiele guter Praxis, Workshops und Seminare, praxisbezogene Handreichungen zu den vier Schwerpunkten, Beratung für Betriebe und Verwaltungen, Checklisten, Betriebs-, Dienstvereinbarungen, Newsletter. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
girls' day – Mädchen-Zukunftstag:
Seit 2001 jährlich im April Veranstaltung des Girls' Day – Mädchen Zukunftstags; Ziel: Mädchen sollen sich über die ganze Bandbreite ihrer Berufsmöglichkeiten informieren und jenseits traditioneller Rollenbilder ihre Berufsentscheidung treffen; gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds; Unterstützung: Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Initiative D21, die Bundesanstalt für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH); Lenkungsgruppe zur inhaltlichen und organisatorischen Begleitung des Projektes aus VertreterInnen der Aktionspartner, der Kultusministerkonferenz (KMK), der Gleichstellungs- und Frauenministerienkonferenz (GFMK) und des Bundeselternrates (BER); bundesweite Koordination: Verein Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit; Girls’Day oder ähnliche Aktionen in zehn weiteren Ländern Europas: Luxemburg, Niederlanden, Österreich, Tschechien, Belgien, Kosovo, Polen, Spanien, der Schweiz und Liechtenstein, z.T. grenzüberschreitende Aktionen.
Neue Wege für Jungs:
Neue Wege für Jungs ist ein bundesweites Vernetzungsprojekt (2012: 196 Netzwerkpartner) und Fachportal zur Berufswahl und Lebensplanung von Jungen. Mit einem Service-Büro (beim Kompetenzzentrum Technik - Diversity - Chancengleichheit e.V. in Bielefeld) unterstützt es seit 2005 Initiativen und Träger, die schulische und außerschulische Angebote für Jungen zur Erweiterung der Berufs- und Studienfachwahl, der Flexibilisierung männlicher Rollenbilder und zum Ausbau sozialer Kompetenzen organisieren. Es wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das Projekt richtet sich an Lehrkräfte, soziale Fachkräfte, Berufsberatende, Personal-, Bildungs- und Ausbildungsverantwortliche sowie Eltern. Es regt lokale Initiativen zur geschlechtssensiblen Förderung von Jungen bei der Berufs- und Lebensplanung an, vernetzt die Aktiven und unterstützt Engagierte mit aktuellen Informationen, Beratung sowie kostenlosen Print- und Onlinematerialien.
Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse:
Bundesweites Netzwerk von Männern, die in den folgenden Bereichen arbeiten: Männer und Geschlechterforschung, Jungen- und Männerarbeit, Männer- und Väterberatung, Männerpolitik, Gender Mainstreaming und Gender-Training. Allgemeines Ziel ist es, einen Beitrag zum Projekt einer geschlechterdemokratischen Gesellschaft und zum Geschlechterdialog zu leisten. Das Forum Männer veranstaltet zweimal jährlich Fachtagungen, die themenzentriert unterschiedliche Blickrichtungen aus Theorie, Forschung, Praxis und Politik zusammenbringen und dem Erfahrungsaustausch dienen. Das Forum Männer wird vom Gunda Werner Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung organisatorisch, finanziell und ideell unterstützt. Es ist Gründungsmitglied des Bundesforum Männer (siehe unten).
Themen: männerpolitische Ansätze, Migration, Gesundheit, Arbeit/Arbeitslosigkeit, Männer und GM, Krieg, Sexualität, Konflikt und Geschlecht, Vaterrolle, Gender-Theorie, Männerpolitiken, Geschlechterdialog.
Bundesforum Männer:
Das "Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter" wurde 2010 als Verein aus einem bereits seit 2008 bestehenden Netzwerk heraus gegründet. Es versteht sich als bundesweite Interessenvertretung der gleichstellungspolitisch orientierten Organisationen der Männer-, Jungen- und Väterarbeit sowie der Forschung zu Jungen und Männern. Gegenwärtig umfasst es 27 Mitgliedsorganisationen und hat eine Geschäftsstelle in Berlin.
Die Mitglieder des Forums bekennen sich „zur Geschlechtergerechtigkeit als Grundprinzip ihrer gemeinsamen Arbeit. In diesem Sinne setzen sie sich dafür ein, dass alle Geschlechter gleichberechtigt im Fokus der politischen und gesellschaftlichen Gestaltung stehen. Damit wenden sie sich gegen jegliche geschlechtliche Diskriminierung. Am Prinzip umfassender gesellschaftlicher Gleichstellung orientiert, wirken sie mit, die Geschlechter in ihren jeweiligen Entwicklungen, Identitäten und der Vielfalt ihrer Lebensentwürfe zu fördern.“
Das Forum beschäftigt sich aktuell mit verschiedenen Fragestellungen der Männerpolitik: u.a. aktuelle Leitbilder von Vaterschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, neue Männerrollen, widersprüchliche Erwartungen an Männer, Veränderungen in der Berufswelt, Interesse an gleichberechtigten Partnerschaften sowie faire Entwicklungschancen für Jungen.
Im Bereich der Gleichstellung hat das Bundesministerium folgende Aufgaben:
- erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren.
- entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen – auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund.
- führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche.
- fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich.eitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel".
- verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein.
- stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS):
Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Die Leitung der ADS ist in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (aktuelle Leitung: Christine Lüders). Unterstützender Beirat mit Vertreter_innen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen bzw. deren Organisationen. Sitz in Berlin.
Aufgaben:
- Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote
- Öffentlichkeitsarbeit
- Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Durchführung wissenschaftlicher Untersuchunge
- regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.
Agentur für Gleichstellung im Europäischen Sozialfonds (ESF):
Eingerichtet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März 2009, um die Implementierung von Gender Mainstreaming im ESF sowohl auf der Prozessebene des ESF-Bundesprogrammes als auch auf der Ebene der einzelnen fachpolitischen Umsetzungsprogramme zu unterstützen.
Das Angebotsspektrum der Agentur für Gleichstellung im ESF umfasst: Beratungen für die ESF-Verwaltungen auf Bundesebene, die Erstellung von fach- und zielgruppenspezifischen Expertisen, Vernetzung auf bundesweiter und EU-Ebene sowie die systematische Informationsvermittlung zu Umsetzungsfragen, relevanten Dokumenten, Datenquellen sowie aktuellen Entwicklungen durch ein webbasiertes Informationsmanagement.
Die Beratungsangebote richten sich an die ESF-Fondsverwaltung, die ESF-Verwaltungsstellen in den Bundesressorts, die Programmverantwortlichen in den Fachreferaten sowie die programmumsetzenden Stellen. Für Projektträger stellt die Agentur eine Anleitung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und eine systematische Übersicht über die relevanten Informations- und Arbeitsmaterialien zur Verfügung.
Bundesarbeitsgemeinschaft und Landesarbeitsgemeinschaften der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG):
Geschäftsstelle in Berlin, 2000-2003 durch das BMFSFJ finanziert, arbeitet seitdem auf Basis von Serviceleistungen, Projektmitteln und Beiträgen aus den Kommunen.
„In der Bundesarbeitsgemeinschaft haben sich weibliche, hauptamtliche, kommunale Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte zusammengeschlossen, um die Interessen von Frauen auf Bundesebene zu vertreten, ein bundesweites Forum für frauenpolitische Diskussionen zu schaffen, den Erfahrungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Kolleginnen zu sichern und Fragen des eigenen Berufsstandes zu klären. (…) Die BAG bündelt frauenpolitische Fachkompetenz und regionale Initiativen, sie vermittelt Wissen und Kontakte. Sie gibt politische Impulse an die Bundespolitik und nimmt ihrerseits bundespolitische Impulse auf und trägt sie in die Kommunen. Das Netzwerk der BAG steht im Dialog mit Verbänden, Institutionen, Parteien, NGOs und relevanten gesellschaftlichen Gruppen sowie der Bundesregierung. Es umfasst ca. 1900 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Deutschland.“
bundesweite gründerinnenagentur (bga):
Seit 2004 bundesweit Information, Beratung und Vernetzung für Existenzgründerinnen.
„Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) ist das erste und einzige deutschlandweite Kompetenz- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen über alle Branchen und Phasen der Existenzgründung, Festigung und Unternehmensnachfolge. Die bga ist Ansprechpartnerin für Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Gründerinnen und Übernehmerinnen und bündelt auf Ihren Internetseiten Kontakte und Informationen zu Experten und Expertinnen, Studien, Beratungseinrichtungen und Netzwerken in ganz Deutschland. Eine Telefon-Hotline bietet persönliche Erstberatung für Gründerinnen und Unternehmerinnen.“
Aufgabenbereiche: Information (Informationszentrum im Internet mit News, Veranstaltungen, Themen des Monats, etc.), Beratung (ExpertInnen- und Beratungseinrichtungen-Datenbank, Hotline, Mentoring, Expertenforum), Vernetzung (Netzwerke, Regionalverantwortliche, Botschafterinnen, ProWomEnplus), Unternehmensnachfolge (Daten & Fakten, Materialien, Task Force, Nationaler Aktionstag, nexxt-Initiative, etc.), Roadshow „Meine Zukunft: Chefin im Handwerk“, Aktionsprogramm „Power für Gründerinnen“.
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg:
Im Ministerium werden die Aufgaben der Gleichstellungspolitik durch die Stabstelle der/des Beauftragten für Chancengleichheit und durch die Abteilung Frauen und Familie, Referat Frauenpolitik, Chancengleichheit für Frauen und Männer wahrgenommen. Außerdem ist im Ministerium eine Gender Mainstreaming-Geschäftsstelle angesiedelt, welche die ressortübergreifende Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung koordiniert und durch einen Fachbeirat Gender Mainstreaming mit externen Expertinnen und Experten unterstützt wird.
Die Website des Ministeriums benennt zum Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern folgende Unterthemen und liefert dazu ausführliche Informationen: Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz, Gender Mainstreaming, Berufswahl und Ausbildung, Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Chancengleichheitsgesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gewalt gegen Frauen, Programm „Chancen=Gleichheit“ der Baden-Württemberg-Stiftung.
Das Ministerium bietet außerdem mit dem landesweiten Frauenportal „Frauen Aktiv in Baden-Württemberg“ kompakte Informationen zu frauenpolitischen Themen. Das Portal informiert über die Themen Arbeitswelt, Bildung, Gender Mainstreaming, Gesellschaft, Lebenslagen, Politik, Porträts und Preise/Stipendien/Stiftungen und benennt zu diesen Akteure und Publikationen sowie Termine und Zugangsmöglichkeiten zu Daten und Zahlen. Im Zusammenhang mit dem Portal gibt das Ministerium seit 1997 auch einmal im Quartal die frauenpolitische Informationsschrift "AKTIV- Frauen in Baden-Württemberg" mit jeweils unterschiedlichem Schwerpunkthema heraus. Aktuell wird die Zeitschrift neu konzipiert.
Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen:
Die Frauen- und Gleichstellungspolitik ist im Bayrischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen angesiedelt. Die Staatsministerin ist gleichzeitig die Frauenbeauftragte der Bayrischen Staatsregierung. Als solche nimmt sie für die Staatsregierung die Aufgaben der Frauenpolitik nach außen vor allem gegenüber dem Landtag, in Fachministerkonferenzen und im Bereich der Bundesgesetzgebung wahr. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat sie Initiativ- und Beteiligungsrechte. Insbesondere ist sie bei allen Gesetzesvorhaben, Verordnungsentwürfen und sonstigen wichtigen Vorhaben (beispielsweise: Plänen, Programmen) zu beteiligen, wenn diese Gleichstellungsfragen unmittelbar oder mittelbar betreffen.
Sie wird in ihren Aufgaben in diesem Bereich unterstützt durch die bereits seit 30 Jahren bestehende Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Aufgaben der Leitstelle sind:
- Bei Gesetzes- und Verordnungsvorlagen auf Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes achten.
- Vorschläge zur Beseitigung rechtlicher und tatsächlicher geschlechtsbezogener Benachteiligungen ausarbeiten und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen oder Männern einleiten.
- Ansprechpartnerin für Frauen und Männer in allen Fragen der Gleichstellung.
- Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesfrauenausschuss, den Bayerischen Gleichstellungsbeauftragten, den Bayerischen Frauenverbänden, den Frauen- und Gleichstellungsreferaten andere Länder, mit der Bundesregierung und mit ausländischen Gleichstellungsinitiativen.
Außerdem besteht eine Interministerielle Arbeitsgruppe der Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Ressorts unter dem Vorsitz der Frauenministerin, die sich regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch trifft, vor allem im Hinblick auf die Gleichstellung im Öffentlichen Dienst in Bayern.
Der Politikbereich Frauen/Gleichstellung umfasst im Ministerium die Arbeitsfelder Frauenpolitik, Gleichstellung, geschlechtersensible Sichtweisen, Landesfrauenrat und Gewaltschutz. Die Schwerpunktthemen bayrischer Gleichstellungspolitik sind: Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Geschlechtersensible Sichtweise/Gender Mainstreaming, Chancengerechtigkeit im Erwerbsleben, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen, Renten, Gesundheit, Pflege von Angehörigen, Mobbing und sexuelle Belästigung, Gewaltschutz.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin:
Die Frauen- und Gleichstellungspolitik ist im neuen Berliner Senat in der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen angesiedelt und wird von einer eigenen Staatssekretärin für Frauen vertreten. In der ihr zugeordneten Abteilung Frauen und Gleichstellung werden behandelt: Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Gleichstellungspolitik, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt und Frauen in besonderen Konflikt- und Lebenslagen. Außerdem ist ihr die Geschäftsstelle Gleichstellung zugeordnet. Ebenfalls der Senatsverwaltung zugeordnet ist die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, die auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet wurde und die Antidiskriminierungsarbeit des Senats koordiniert.
Themen der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Berlin:
- Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm „Gleichstellung weiter denken – Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ (GPR) (Masterplan, Gender Mainstreaming, Gender Budgeting)
- Arbeitswelt (u.a. Qualifizierung, Frauenförderung, Existenzgründung, Expertinnen-Beratungsnetz)
- Keine Gewalt (u.a. Frauenhandel, Gewaltschutzgesetz, Häusliche Gewalt, Kinder und häusliche Gewalt, Sexuelle Gewalt)
- Bildung/Wissenschaft (u.a. Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, Chancengleichheit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Frauen in der EU-Forschung, Geschlechtergerechte Schule)
- Öffentlicher Raum (u.a. Agenda 21, Frauenlauf, Frauenpreis, Chancengleichheit in Kunst und Kultur, Werbung, Sprache, Girls Day, Frauenpolitischer Beirat)
- Frauen im Landesdienst (u.a. Landesgleichstellungsgesetz, LGG-Berichte, Informationsbörse)
- Gesundheit (u.a. Herzinfarktrisiko, Brustkrebs, Netzwerk Frauengesundheit, Opfer von Gewalt)
- Besondere Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Elternzeit, gleichgeschlechtliche Lebensweisen, behinderte Frauen, Migrantinnen)
- Projekte (u.a. Weiterbildungsberatung, berufliche Qualifizierung, Orientierungskurse)
- Außerdem aktuell: Gender Datenreport 2009, Eltern im Job, Landesinitiative Chancengleichheit in der Berliner Wirtschaft, Mehr Frauen in die Aufsichtsräte, Zwischen Pflegebett und Arbeitsplatz.
Gender Mainstreaming und Gender Budgeting sind als Themen mittlerweile im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und dessen Masterplan eingeordnet. Dessen Umsetzung wird von der Geschäftstelle Gleichstellung betreut. Als Gremien bestehen des Weiteren die AG Gender Budgeting sowie die AG Geschlechterdifferenzierte Statistik und Daten.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg:
Das MASF bündelt und koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik aller Ressorts. Diese Koordination und Impulsfunktion für die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern ist Aufgabe der Abteilung Frauen, Gender Mainstreaming und zentrale Dienste (Referate Frauen- und Gleichstellungspolitik, Gender Mainstreaming in Politik und Verwaltung, Frauen und Gewaltprävention), die von der Landesgleichstellungsbeauftragten geleitet wird. Gender Mainstreaming soll in allen Politikbereichen verankert werden.
Die Website des Ministeriums benennt als Unterthemen des Themenfeldes Frauen und Gleichstellung: Gleichstellungsinitiative, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder, Chancengleichheit von Frauen und Männern, Frauenförderung, Frauen in besonderen Lebenslagen.
Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen des Senats der Freien und Hansestadt Bremen und Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZFG):
Die Aufgaben des Bereichs Politik für Frauen werden von der Stabsstelle Frauenpolitik der Senatorin in Zusammenarbeit mit der "Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau" (ZGF) wahrgenommen.
Die Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau ist eine Landesbehörde. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, im Land Bremen darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung der Frau erfüllt wird. Sie wird geleitet von der Bremer Landesbeauftragten für Frauen, die von der Bremischen Bürgerschaft gewählt und für 12 Jahre vom Senat bestellt wird und an der Staatsrätesitzung in beratender Funktion teilnimmt.
Themenschwerpunkte der Zentralstelle sind: Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Stadtentwicklung, Mädchen, Frauenförderung im öffentlichen Dienst, Wissenschaft, digitale Medien, Gender Mainstreaming.Ihre konkreten Aufgaben sind:
- Frauen beraten und ihren Beschwerden über Benachteiligungen nachgehen
- Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben
- Anregen von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene
- Informationen in Form von Broschüren, Faltblättern und Informationsheften über aktuelle Themen
- Zusammenarbeit mit bzw. Unterstützung von Frauen- und Mädchenorganisationen
- Förderung der Vernetzung in fachlicher Hinsicht und auf Stadtteilebene
- Öffentlichkeitsarbeit
Behörde für Justiz und Gleichstellung/Abt. Gleichstellung:
Die 2011 im Justizverwaltungsamt neu eingerichtete Abteilung Gleichstellung nimmt für Hamburg die ministeriellen und fachlichen Aufgaben zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie zum Handlungsfeld Gleichgeschlechtliche Lebensweisen/Sexuelle Identitäten wahr. Weitere Informationen über die Gleichstellungspolitik des Hamburger Senats liefert die entsprechende Homepage nicht.
Hessisches Sozialministeriumt:
Das hessisches Sozialministerium ist zuständig für „Chancengleichheit & Frauenpolitik“. Dort angesiedelt ist die Stabstelle Frauenpolitik. Sie bündelt das frauenpolitische Spektrum, ist Anlaufstelle und Serviceeinrichtung für die Frauen in Hessen, arbeitet mit hessischen Frauengruppen, hessischen Frauenverbänden sowie den Kommunalen Frauenbüros zusammen. Frauenspezifische Aktivitäten der hessischen Landesregierung werden hier initiiert, begleitet und kommuniziert.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern:
Das Ministerium ist zuständig für die Angelegenheiten von Familien und Jugendlichen, einschließlich der Förderung von Kindern, umfasst den umfangreichen Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Sozialpolitik. Darüber hinaus koordiniert das Ministerium die Frauen- und Gleichstellungspolitik innerhalb der Landesregierung und vertritt diese nach außen. Hierfür ist dem Ministerium als Stabstelle die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung zugeordnet. Das Ziel der Leitstelle ist die in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und in Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerte gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration:
Thematisiert werden unter dem Stichwort „Gleichberechtigung/Frauen“:
- Gleichberechtigungsgesetz: Seit Januar 2011 neues Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG): Modernisierung und Verbesserung des 16 Jahre alten Landes-Gleichberechtigungsgesetzes (vor allem: neuer Stellenwert von Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Fortbildung von Teilzeitbeschäftigten und Beurlaubten, Abbau von Unterrepräsentanz von Männern in bestimmten Bereichen des Öffentlichen Dienstes, Gleichstellungsplan/Zielvereinbarungen)
- Gender Mainstreaming
- Gleichstellungspolitik in der Kommune (Kommunale Gleichstellungsbeauftragte)
- Frauen & Wirtschaft (Programme „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ + „FIFA – Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“, Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen, Familienorientierte Arbeitswelt)
- Frauen & Medien (z.B. Niedersächsischen FrauenMedienPreises (Juliane-Bartel-Preis))
- Frauen & Gesundheit (u.a. Netzwerk Frauen, Mädchen und Gesundheit Niedersachsen)
- Frauen & Sport (u.a. Niedersächsische Gemeinschaftsinitiative zur Förderung von Bewegungs- und Sportangeboten)
- Frauen & Politik (u.a. Niedersächsisches Mentoring-Programm zur politischen Nachwuchsförderung von Frauen)
- Gewalt gegen Frauen (u.a. häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Stalking, Frauenhandel, Prävention sowie Beratungs- und Interventionsangebote; Gewaltschutzgesetz, Aktionsplan)/„Wer schlägt muss gehen“
- Migration & Gleichstellung (u.a. Landesprogramm "Migrantinnen in Niedersachsen – Integration gestalten", Handlungskonzept "Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern")
- Frauen & demografischer Wandel (Aktionsprogramm „älter, bunter, weiblicher: Wir gestalten Zukunft!“ 2011-2013)
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW:
In der rot-grünen Landesregierung ist Frauenpolitik unter dem Begriff „Emanzipation“ im neuen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter angesiedelt - gemeinsam mit dem Bereich LSBTTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexualität und Intersexualität). Ziel des Ministeriums ist, die Abkehr von einer noch immer patriarchalisch geprägten Gesellschaft und die Selbstbestimmung des Individuums. Dabei geht es um Gleichberechtigung in Wirtschaft, Verwaltung, auf dem Arbeitsmarkt, in der Politik, um rechtliche und faktische Gleichstellung sowie um den Abbau von Stigmatisierung und Gewalt. Erreicht werden soll ein selbstbestimmtes und partnerschaftliches Miteinander von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in allen Lebensbereichen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder sexueller Identität zu ermöglichen.
Als Themen unter der Rubrik Frauen sind benannt:
- Frau & Gesellschaft (institutionelle Förderung gleichstellungspolitischer Infrastruktur, insbesondere FrauenRat NRW und kommunale Gleichstellungsbeauftragte; weitere Bereiche: Politik, besondere Lebensbereiche, Kultur und Sport, Medien)
- Frau & Beruf (Existenzgründung, Forschung und Technik, Karriere, Öffentlicher Dienst, Beruflicher Wiedereinstieg, Runder Tisch Prostitution)
- Gewalt gegen Frauen (Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat, Menschenhandel, Hilfeangebote)
- sowie ein Link zu den Beschlüssen der GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder)
Gender Mainstreaming wird als Thema auf den Seiten des Ministeriums nicht benannt.
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz/Abt. Frauen:
Fünf Referate kümmern sich um frauenpolitische Fragestellungen wie: (1) Frauen in der Arbeitswelt, Wirtschafts- und Strukturpolitik, (2) Frauen im Ö̈ffentlichen Dienst, Wissenschaft und Kultur, Partizipation, (3) Gewaltprävention, Frauen in besonderen Lebenssituationen, (4) Frauenorganisationen, kommunale Gleichstellung, Gender Mainstreaming, (5) Frauen und Gesundheit, Kranken- und Pflegeversicherung, Steuerrecht
- Berufsfindung für Mädchen (u.a. durch den Girls Day)
- Vereinbarkeitsfreundliche und chancengerechte Arbeitszeiten (u.a. unterstützt durch landesweite Informationsstelle zu innovativen Arbeitszeitmodellen „ZeitZeichen“)
- Frauen im öffentlichen Dienst (Landesgleichstellungsgesetz, Frauenförderplan, Mentoring-Programm für weibliche Führungskräfte in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz)
- Gewalt gegen Frauen (finanzielle Förderung von Hilfeangeboten, Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG))
- Frauen und Sucht (u.a. Einrichtung von fünf Fachstellen für frauenspezifische Suchtberatung und Prävention)
- Frauen in Bildung und Kultur (z.B. durch Mentoring-Programme für Nachwuchskünstlerinnen oder an naturwissenschaftlichen oder technischen Studien interessierte Schülerinnen)
- Frauen in der Politik (z.B. Kampagne Frauen machen Kommunen stark, Mentoringprogramme)
- Frauen im Ehrenamt (Rahmenbedingungen, Qualifizierung)
- Förderung von Mädchen- und Frauenprojekten und Frauennetzwerken (z.B. Frauenprojektemesse)
- Frauen und Gesundheit (z.B. Landesinitiative Frauengesundheit Rheinland-Pfalz)
Außerdem setzt auch Rheinland-Pfalz Gender Mainstreaming auf den verschiedenen Ebenen (Land, Kommunen, andere Institutionen) um und stellt dazu eine eigene Website mit detaillierten Informationen bereit: Gender Mainstreaming
Des Weiteren stellt die Ministerien für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen gemeinsam ein spezielle Datenbank zum Thema
„Finanzielle Hilfen für Frauen“ zur Online-Recherche zur Verfügung.
Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport Saarland:
Die Frauenpolitik ist im Ministerium im Aufgabenbereich Familie angesiedelt. Im Bereich der Frauenpolitik stehen die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst und in Führungspositionen, Gender Mainstreaming, Frauen und Erwerbsarbeit sowie die Bearbeitung der Themen Gewalt gegen Frauen und Kinder, Menschenhandel, Zwangsheirat, Frauenbibliothek und frauenspezifische Migrations - und Integrationsfragen im Mittelpunkt.
Leitstelle für Gleichstellung von Frau und Mann; Familie und Gesellschaft im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz:
In Sachsen wird das Thema Gleichstellung von Frau und Mann durch die Leitstelle
- die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben
- die Frauenförderung im öffentlichen Dienst
- kontinuierliche Zusammenarbeit mit den gleichstellungspolitischen Verbänden und Vereinen
- die Unterstützung von Frauen im ländlichen Raum
- die Beförderung der Gleichstellungspolitik auf Ebene der Landkreise und Kommunen
- gleichstellungsrelevante Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Schul- und Hochschulbildung und der sozialen Sicherung
- Hilfe und Prävention bei geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen
Im Juni 2011 hat das Ministerium einen Gleichstellungsbeirat (mit entsprechender Geschäftsstelle) ins Leben gerufen. Der Gleichstellungsbeirat ist ein beratendes, fachlich ausgerichtetes, überparteiliches Gremium. Ziel seiner Arbeit ist es, zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit nach Artikel 8 der Sächsischen Verfassung sowie zur Verbesserung der Situation von Frauen wie Männern im Falle ihrer Benachteiligung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Er soll die Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen tätigen Akteure im Bereich Gleichstellung und die Entwicklung neuer Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik fördern.
Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt:
Im Ministerium kümmern sich zwei Referate (Referat 001: Koordinierungsbüro LBGF, Gender Mainstreaming, Referat 002: Frauen und Gleichstellung) sowie eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Frauenpolitik (Stabsstelle) für Fragen der Gleichstellung und des Gender Mainstreamings. Hierbei stehen Initiativen und Strategien für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben und in der Gesellschaft sowie der Opferschutz im Vordergrund.
Mit den Wahlen und der Bildung einer neuen Landesregierung 2011 wurde Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt wieder stärker auf die Agenda gesetzt. Im November 2011 fasste der Landtag einen Beschluss zur Erarbeitung eines Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt. Auch die IMAG hat im Ministerium für Justiz und Gleichstellung ihre Arbeit wieder aufgenommen, mit dem Ziel einer aktuellen Standortbestimmung und Fortschreibung der Gender-Mainstreaming-Arbeit in der Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt. Schwerpunkt hierbei ist das Thema „Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung" auf Grundlage der Zielsetzung der Regierungsparteien, den Frauenanteil auf 40 Prozent in gehobenen Funktionen der Landesverwaltung und den nachgeordneten Bereichen zu erhöhen.
Die Website des Ministeriums gibt zum Thema Gender Mainstreaming Informationen über Beschlüsse und weitere rechtliche Grundlagen, über Forschungsprojekte, Anwendungsprojekte und Beispiele der Umsetzung von Gender Mainstreaming, über die IMAG, Daten und Veröffentlichungen. Zum Thema Frauen- und Gleichstellungspolitik finden sich dort Informationen zu Chancengleichheit von Frauen und Männern, Fördermöglichkeiten, Akteurinnen/Netzwerke, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, EU-Projekten und Rechtsgrundlagen.
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration Schleswig-Holstein:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Ministerium angesiedelt in der Abteilung für Gleichstellung von Frauen und Männern, Ausländer- und Integrationsangelegenheiten. Schwerpunkte der Gleichstellungspolitik des Ministeriums sind: Schutz vor Gewalt (hier auch die Themen Frauenhandel und Zwangsheirat), Gleichstellung der Geschlechter, Gender Mainstreaming, Frauen im Erwerbsleben.
Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesregierung und in der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Basis hierfür ist das Thüringer Gleichstellungsgesetz von 1998. Themenschwerpunkte der Gleichstellungsbeauftragten sind: Gleichstellungspolitik, Wirtschaft, Arbeit und Beruf, Soziales und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen in der Wissenschaft, Richtlinien, Netzwerke.
Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK):
1991 konstituierten neun Frauenministerinnen und drei Staatssekretärinnen die erste gesamtdeutsche Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz in Potsdam. Die Konferenz, bei der die Grundlinien für eine gemeinsame Frauenpolitik der Länder diskutiert und Maßnahmen zur Förderung von Frauen in allen Lebensbereichen beschlossen werden, heißt: Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). Die Ministerinnen und Minister treffen sich in der Regel einmal jährlich zu einer Fachkonferenz, die durch eine Vorkonferenz vorbereitet wird.
Der Vorsitz wechselt jährlich unter den Bundesländern. Das Vorsitz führende Land übernimmt im jeweiligen Jahr vor allem folgende Aufgaben: Vertretung der GFMK gegenüber der Bundesregierung sowie europäischen Gremien und Organisationen; Vertretung der GFMK gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz und anderen Fachministerkonferenzen; Vertretung der GFMK nach außen, unter anderem gegenüber Verbänden und Institutionen; Sitzungsleitung während der Vor- und Hauptkonferenz; Vorbereitung der Beschlüsse und Erfolgskontrolle.
Schwerpunkt der GFMK in 2012, unter bayrischem Vorsitz, wird auf dem Thema „Aufbrechen von Rollenbildern“ liegen. Hierbei sollen insbesondere Ungleichheiten in der Erwerbstätigkeit und sozialen Absicherung als auch in der Aufteilung der Familienverantwortung in den Blick genommen werden.
Geschlechterpolitische Bund-Länder-Gremien:
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt (seit 2000)
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (seit 1997)
Genderkompetenzzentrum:
Das Zentrum war 2003 als anwendungsorientierte Forschungseinrichtung an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Ziel gegründet worden, die öffentliche Verwaltung, insbesondere die Bundesverwaltung, bei der Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming (GM) zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgte bis Juli 2010 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit dem Ende der Finanzierung durch das BMFSFJ arbeitet das Zentrum in Selbstständigkeit und seit Februar 2011 in Trägerschaft durch den Verein "Gender/Queer e.V.“ (in Gründung). Neben eigenständiger Forschungs- und Projekttätigkeit bietet das Zentrum nach wie vor Kompetenz und Expertise auf dem Feld von Gleichstellung, Antidiskriminierung, Gender- und Queer-Themen an. Die Angebote in den Bereichen Bildung, Beratung und Forschung werden aber nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gender-Institut Sachsen-Anhalt (G/I/S/A):
Das G/I/S/A, wurde 2001 in Magdeburg gegründet. Zentrales Anliegen des G/I/S/A ist es, Institutionen und Einrichtungen in sämtlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bei der Umsetzung der Gender Mainstreaming-Strategie zu unterstützen. Das G/I/S/A bietet Leistungen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und andere Institutionen des gesellschaftlichen Lebens auf Landes-, Bundes- und Europaebene an. Durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt wurde dem G/I/S/A zur Durchsetzung des Gender Mainstreaming-Konzeptes in Sachsen-Anhalt ein Leistungsauftrag für die Jahre 2004-06 erteilt.
Frauen- und Geschlechterforschung/-Studien
Konferenz der Einrichtungen für Frauen- und Geschlechterstudien im deutschsprachigen Raum (KEG):
Überblick über die Einrichtungen und Institutionen, die im Bereich der deutschsprachigen Gender Studies arbeiten und sich im Sommer 2006 zu einem Dachverband zusammengeschlossen haben. Informationen zu den beteiligten Einrichtungen sowie zu den Aktivitäten, Arbeitstagungen und Arbeitsgruppen des Dachverbandes.
Ausgewählte einzelne Einrichtungen
- FU Berlin - Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauenstudien und Frauenforschung
- Humboldt-Universität zu Berlin - Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien
- TU Berlin – Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung
- Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) - Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung
- Charité - Universitätsmedizin Berlin – Institut für Geschlechterforschung in der Medizin
- Universität Bielefeld - Interdisziplinäres Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (IFF)
- Forum Frauen- und Geschlechterforschung, Universität Bonn
- Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS, Bonn
- Universität Bremen - Zentrum Gender Studies (ZGS)
- Universität Duisburg-Essen – Essener Kolleg für Geschlechterforschung
- Universität Greifswald - Interdisziplinäre Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien (IZFG)
- Leibnitz Universität Hannover - gender-archland Forum für GenderKompetenz in Architektur und Landschaft Planung
- Universität Hildesheim und HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen – Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterstudien (ZIF)
- Universität Kassel – Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Frauen- und Geschlechterforschung (IAG FG)
- Universität Leipzig - Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung
- Philipps-Universität Marburg - Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung (ZFG)
- Universität Paderborn – Zentrum für Geschlechterstudien / Gender Studies (ZG)
- Universität Siegen – Gestu_S: Zentrum Gender Studies Siegen
- Universität Trier – Centrum für Postcolonial und Gender Studies (CePoG)