Rechtslage:
- Generelle Situation
- Gleichstellungsrecht
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme
- Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
Wissenschaft:
Kurzbeschreibung und -bewertung
Ungarn hat mit den Beitrittsverhandlungen den Weg der anderen Neukandidaten genommen und Chancengleichheit in seine Gesetze aufgenommen. Weniger aus Überzeugung als aus Sachzwang. Die Muster, Werte und die Sprache der Politik sind von männlichen Normen und Erfahrungen geprägt. Wenn Frauen ausgewogener an der politischen Praxis teilhaben sollen, müsste sich ein weiterer tief greifender Wandel vollziehen.
In Ungarn besteht seit 2002 ein Generaldirektorium für Chancengleichheit, das sich jedoch nicht auf Geschlechterungleichheiten beschränkt, sondern auch für behinderte Menschen und die Roma-Minderheit zuständig ist. Es ist dem Ministerium für Arbeit zugeordnet gewesen, bis 2003 ein eigenes Ministerium dafür geschaffen wurde und Ungarn seit 2004 eine Ministerin für Chancengleichheit hat. Beide Ministerien existieren mit der neu gewählten Regierung 2010 nicht mehr, Teilbereiche sind wieder dem Arbeitsministerium zugeordnet. Die meisten vorhandenen Politiken und Gesetze zur Gleichstellung resultieren also aus dem Beitritt zur EU. Da sich die Chancengleichheit aber nicht auf die Geschlechterfrage beschränkt, sondern um die Aspekte der Minderheiten und Behinderten erweitert wurde, wurde möglicherweise die Chance verpasst, das Thema Geschlechtergleichheit stärker einzuführen.
Es herrscht Gleichgültigkeit gegenüber dem Thema Geschlechtergleichheit, die europäischen Richtlinien werden als aufgesetzte Politik von oben gewertet. In Ansätzen nur war die EU bisher durch Trainingsprogramme für Frauen oder Kampagnen für mehr Aufmerksamkeit zum Thema Gewalt gegen Frauen erfolgreich. Der NGO-Sektor wächst seit der Wende allmählich, es gibt recht wenig ausgewiesene Frauenorganisationen. Die Unterstützung der Organisationen durch lokale Regierungen ist allerdings gestiegen. Das deutet darauf hin, dass den Frauen selbst die Diskriminierungen und Ungleichheiten nicht bewusst sind. So besteht die ungarische feministische Bewegung momentan aus Intellektuellen der Altersgruppe Mitte 40 bis Ende 50 und ist in Universitätszentren konzentriert. Vor allem die männlichen Strukturen der politischen Karrieren, die männlichen Netzwerke und das offiziell vertretene Bild der Frau als Hausfrau und Mutter hindert Frauen an umfassender Initiative (vgl. Fodor 2004). Es gibt weder in der Öffentlichkeit noch in der Politik ein Bewusstsein bzw. Debatten über das Thema, die Frauen selbst nehmen keine Geschlechterperspektive ein.
Die seit 2010 bestehende konservativ-rechte Regierungskoalition aus FIDESZ (Magyar Polgári Szövetség/ Ungarischer Bürgerbund)und KDNP (Kereszténydemokrata Néppárt,/ christlich-demokratischer Völkerbund) hat die Zweidrittel-Mehrheit im Parlament und somit die Möglichkeit, Verfassungsgesetze im Alleingang zu verändern. Es ist noch abzuwarten, wie sehr sie davon Gebrauch machen vor allem hinsichtlich der Einschränkung der Rechte von Menschen jenseits der Heteronorm. Dass sie von „abweichenden“ Lebensentwürfen wenig halten, haben die national-konservativen Abgeordneten bereits deutlich gemacht. In der ungarischen Politik stehen alle Zeichen auf Machtkonzentration. Statt bisher 14 Ministerien werden in Zukunft nur noch acht das Land regieren, darunter mehrere sogenannte Superministerien. Die Verringerung der Zahl der Minister geht unter anderem damit einher, dass die Frauenquote in der Regierung null Prozent erreicht. Auf ein eigenes Ressort für Frauenpolitik wurde gänzlich verzichtet. Dasselbe gilt übrigens für Umweltfragen.
Letztes Jahr wurde in Ungarn die gesetzliche Regelung der Kindergärten („Grundprogramm der Kindergartenerziehung“/ Ovodai nevelési alapprogram) von der sozialistischen Regierung modifiziert. Dort wurde festgeschrieben, dass bei der Kindergartenerziehung „die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden“ werden sollte. Daraufhin gabe es Proteste von rechten Medien und Kirchenvertretern – im Duktus von „ein direkter Angriff der EU auf ungarische Familien“ oder die EU wolle Kinder schon im Kindergarten zur Homosexualität erziehen. Dieses Gesetz wurde von der neuen Regierung verändert in seinem Wortlaut: Auf Empfehlung der Staatssekretärin für das Bildungswesen Rózsa Hoffmann strich die Regierung den Passus zum Verbot von Genderstereotypen aus dem Ende letzten Jahres modifizierten Grundprogramm der Kindergartenerziehung (…). Bis dahin sollte bei der Erziehung im Kindergarten die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden werden. Es wird auch von Genderideologie gesprochen. Statt der Formulierung, die besagt, dass im Kindergarten die Verstärkung von Geschlechterstereotypen bewusst vermieden werden soll, heißt es jetzt, „der Kindergarten gibt der Entwicklung von Vorurteilen keinen Raum, weder in gesellschaftlicher, geschlechtlicher noch sonstiger Hinsicht.“
Die „wissenschaftliche“ Grundlage der Kritik am Gender Mainstreaming in Ungarn stützt sich offensichtlich auf die deutsche Gabriele Kuby, die am äußersten rechten politischen Rand einzuordnen ist.
Einige Abgeordnete der Regierungsfraktion reichten auch bereits Pläne zur Änderung des Familienrechts ein, die verpflichtende eheliche Treue und Erschwernisse bei Scheidungen beinhalten. Für Vera Szigetis Beratungsarbeit bei der Gewalt-Hotline ist dieser familienideologische Diskurs auf keinen Fall hilfreich: „Viele Frauen, die ihren gewalttätigen Partner verlassen, besonders in ländlichen Regionen, haben ohnehin schon neben ökonomischen Sorgen meist Angst, nicht mehr respektiert zu werden, und schämen sich.” (Vera Szigeti ist feministische Aktivistin, Psychologin und Mitarbeiterin bei der Gewalt-Hotline NANE)
Das weibliche Aushängeschild von Jobbik („Die Rechteren) ist Krisztina Morvai, die 2009 ins Europäische Parlament einzog. Sie galt einst als Feministin und Kämpferin für ein Wegweiserecht für prügelnde Ehemänner. Seit 2006 unterstützt die Juristin die rechtsextremen Umtriebe der Jobbik-Partei mit intellektueller Argumentation und Menschenrechtsdiskursen. Sie präsentiert sich selbst als selbstbewusste Frau, betont aber zugleich ihr Muttersein und tritt auch gerne in der Uniform der paramilitärischen Ungarischen Garde auf. Auch diese ist scheinbar selbstverständlich für Frauen offen, erstaunlich viele marschieren in Reih und Glied mit ihren Kameraden.
Zwar sorgte sich auch Jobbik im Wahlprogramm um die Familie, doch die völkischen Familienvorstellungen scheinen kaum die üblichen Fragen zu den Geschlechterrollen heraufzubeschwören. Umso mehr herrscht hasserfüllte Ablehnung von Homosexualität.
Die ungarische Regierung hat im Mai 2010 eine neue nationale Strategie zur Gleichstellung von Frauen und Männern für den Zeitraum von 2010 bis 2021 verabschiedet. Neben anderen wichtigen Punkten ist vorgesehen, die spezifischen Schwierigkeiten von Migrantinnen auf dem ungarischen Arbeitsmarkt zu erfassen und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern. Die angemessene Versorgung von Frauen, die als traumatisierte oder gefolterte Flüchtlinge in Ungarn leben, soll besondere Aufmerksamkeit erhalten.
Die gesetzlichen Regelungen in Ungarn sind im Wesentlichen im Einklang mit den europäischen Normen. Die Verfassung, das Arbeitsgesetz und andere Gesetze enthalten das Verbot verschiedener Formen von Diskriminierung sowie das Verbot der Geschlechterdiskriminierung. In Ungarn ist die Situation der Frauen zum Teil mit den Erfahrungen in den EU-Mitgliedstaaten vergleichbar; aufgrund einer anderen historischen Entwicklung unterscheidet sie sich jedoch bei der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Die ungarische nationale Einrichtung für die Gleichstellung von Frauen wurde im September 1994 aufgrund eines Regierungsbeschlusses ins Leben gerufen. Ende 1995, nach der Pekinger Konferenz nahm sie effektiv ihre Arbeit auf. Ursprünglich wurde sie Amt für Frauenpolitik genannt und war dem Ministerium für Arbeit zugeordnet. Nach Meinung der meisten NGOs war dies hauptsächlich auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Arbeitsministerin zu jener Zeit die einzige Frau im Kabinett war.
1996 wurde der Name dann in Amt für Chancengleichheit geändert. Nach dem Regierungswechsel nach den Wahlen im Mai 1998 gab es das Arbeitsministerium dann nicht mehr, das durch das Ministerium für Soziales und Familienangelegenheiten ersetzt wurde. Das Amt für Chancengleichheit wurde umbenannt und reorganisiert: Nunmehr heißt es Abteilung für die Vertretung von Frauen, im Ministerium für Soziales und Familienangelegenheiten. Leiterin der Abteilung ist eine sozialpolitische Expertin. Die meisten früheren MitarbeiterInnen wurden übernommen und sind im Wesentlichen weiterhin mit ihren früheren Aufgaben beschäftigt. Die Abteilung hat nicht die Befugnis, politische Leitlinien für die Regierung zur Gleichstellung der Geschlechter zu formulieren, obgleich sie die Aufgabe hat, legislative Maßnahmen zu initiieren. Ihre Aktivitäten werden im Wesentlichen die gleichen wie bei dem früheren Amt sein. Sie hat die Funktion, meinungsbildend zur Regierungspolitik auf der nationalen und lokalen Ebene zu wirken. In der Vergangenheit funktionierte dies nur sehr wenig effektiv.
Die Regierung ist jetzt dabei, einen Rat für die Vertretung von Frauen zu schaffen, der aus den Stellvertretenden StaatssekretärInnen der 11 Ministerien, Frauen-NGOs und ExpertInnen besteht. Seine Aufgabe wird es sein, Meinungen zu gesetzlichen Regelungen und Plänen zu Maßnahmen der Regierung zu äußern und neue Programme für die Chancengleichheit von Frauen zu initiieren. Es scheint, dass die künftigen Meinungen und Bedürfnisse der NGOs eine wichtige Rolle bei der Formulierung der Politik der Abteilung spielen werden. Die Abteilung möchte auch lokale Ausschüsse von NGOs einrichten, um mit ihnen auf dem Land zur Umsetzung der Geschlechterpolitik zu kooperieren. (Quelle: Karat Coaliton)
Amt für Frauenfragen: Dieses Gremium wurde 1996 als „Amt für Frauenpolitik” gegründet und später im selben Jahr in „Amt für Chancengleichheit” umbenannt. Ursprünglich dem Ministerium für Arbeit zugeordnet, wurde das Amt 1998 umorganisiert, der Abteilung Social Community Relations beim Ministerium für Soziales und Familienangelegenheiten zugeordnet und in „Amt für Frauenfragen“ umbenannt. Trotz all dieser Änderungen sind sowohl der MitarbeiterInnenstab als auch die Aufgaben dieses Verwaltungsgremiums mehr oder weniger unverändert geblieben. Ziel des Amtes ist die Förderung von Frauen in Ungarn.
Interministerieller Ausschuss: Dieses Gremium wurde im Zuge der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform geschaffen. In dem betreffenden Zeitraum fanden zwei Sitzungen statt. Der Ausschuss koordinierte administrative Maßnahmen, die von der Regierung ergriffen wurden, um Chancengleichheit von Frauen in der Gesellschaft zu gewährleisten. Mit der Einrichtung des Rates für Frauenfragen 1999 wurde er abgeschafft, und ein neuer Ausschuss wurde mit Mitgliedern im Rang von AbteilungsleiterInnen aus jedem Ministerium und dem Premierministerbüro eingesetzt (siehe Rat für Frauenfragen).
Wurde 2004 verabschiedet. Instrumente zur Realisierung wurden nicht entwickelt bzw. lagen in der Verantwortung der Regierungsabteilung für Chancengleichheit – diese ist mit der neuen Regierung abgeschafft worden.
Das Justizministerium arbeitete den Text des Gesetzes über Gleichbehandlung und Chancengleichheit nach dem Konzept aus, das im Frühjahr 2003 von der Regierung vereinbart worden war. Inhalt und Ziel der wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes wurden wie folgt zusammengefasst:
- Ein allgemeines Gesetz regelt die Umsetzung der Erfordernisse der Gleichbehandlung und sorgt auch für eine Harmonisierung mit den Gesetzen der EU auf diesem Gebiet;
- Die Bestimmungen des Gesetzes betreffen die Öffentlichkeit und zivilrechtlich geregelte Beziehungen;
- Das Gesetz liefert allgemeine Definitionen zu negativer Diskriminierung;
- Das Gesetz behandelt einige bereichsbezogenen Antidiskriminierungsfragen;
- Im Falle einer Verletzung der Vorschrift der Gleichbehandlung wird die Beweislast umgekehrt;
- Im Falle einer Verletzung der Vorschrift der Gleichbehandlung besteht die Möglichkeit eines öffentlichen Verfahrens – das Gesetz gewährleistet die Kohärenz des Rechtssystems bezüglich der Erfordernis der Gleichbehandlung;
- Das nationale Programm für Chancengleichheit definiert nach Überprüfung der Praxis der negativen Diskriminierung jene Maßnahmen, die für die Entfaltung der Chancengleichheit hilfreich sein werden.
Um Diskriminierung im Alltag abzuschaffen, genügt die Gesetzgebung nicht. Programme, die aus dem Haupthaushalt finanziert werden, sind notwendig, wie auch die Koordination der bestehenden Programme, die der Erreichung der im Gesetz festgelegten Ziele dienen und die Prinzipien in die Praxis übertragen. Dies sollte durch das nationale Programm für Chancengleichheit gewährleistet werden, das die Programmteile mit einschließt, welche die auf dem Gesetz über Gleichbehandlung und Chancengleichheit beruhenden und darin enthaltenen Ziele erreichen sollen.
Das ungarische Recht verbietet eine Verletzung des Prinzips „Gleicher Lohn Für Gleiche Arbeit“ durch Regelungen und auf indirektem Wege. Der ersten Zeile von Paragraph 70./B der Verfassung zufolge gilt: „Jeder hat Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ohne jedwede Diskriminierung.“ Ebenso enthält der 5. Paragraph des Arbeitsgesetzes das Diskriminierungsverbot. Das heißt, dass das aktualisierte ungarische Recht Gender Mainstreaming zwischen Männern und Frauen garantiert und Arbeitgeber verpflichtet, Gleichbehandlung zur gewährleisten.
Das allgemeine Verbot der Geschlechterdiskriminierung ist in der Verfassung, Paragraph 66, erste Zeile, festgehalten. Die Republik Ungarn garantiert Gender Mainstreaming für Männer und Frauen, unter Berücksichtigung des Bürgerrechts, der Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur. Das Arbeitsgesetz unterstreicht das Verbot der Diskriminierung von Männern und Frauen in Beschäftigungsverhältnissen.
Sowohl FIDESZ/KDNP als auch Jobbik sind erklärte Gegner des Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare, das seit Juli 2009 in Kraft ist. FIDESZ/KDNP hat bereits wiederholt angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen – der zuvor erwähnte Änderungsantrag zum Familienrecht nennt dies eine dringende Angelegenheit.
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Es gab eine informelle Quotenregelung für Frauen im parlamentarischen Amt der sozialistischen Regierung. Diese wurde aber auch nur willkürlich eingesetzt und wurde 1985 abgeschafft. Seitdem schrumpfte die Repräsentation von Frauen im Parlament drastisch. In der Sozialistischen Partei existiert eine 20%-Quote für Frauen für alle Führungsämter der Partei.
Im Oktober 2007 brachte die kleinere Regierungspartei SZDSZ den Vorschlag einer Frauen-Quote im Parlament ein. Anbahnungen von Quotenregelungen klangen vielversprechend, wurden aber nicht verwirklicht. Heute liegt im Gegenteil der Anteil der Frauen in der Regierung bei 0%.
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme
Im Rahmen des Projektes „Geschlechtergleichheit in der ungarischen Gesetzgebung” wurden verschiedene Seminare für Rechtsexperten, Arbeitsaufsichtsbeamte und Gewerkschaften abgehalten, und ein Leitfaden sowie verschiedenes Informationsmaterial über Chancengleichheit von Frauen und Männern und über mögliche Rechtsmittel wurden erstellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieses Programms eine gebührenfreie Telefonnummer für Rechtshilfeersuchen bei Diskriminierungsfällen am Arbeitsplatz eingerichtet.
Im Rahmen des Projektes Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt wurden zwischen 1986 und 1996 die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere die Lohn- bzw. Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen untersucht. Das Programm „Gender Equality Management und den Trainer schulen“ (MEQ – TTT) stellt Schulungsmaterial für ManagerInnen für die Entscheidungsfindung im privaten wie im öffentlichen Bereich zur Verfügung und fördert die Schaffung von Arbeitsplätzen, an denen Männer und Frauen gleichgestellt sind und die familienfreundlich sind.
Der aktuelle politische Diskurs ist seit dem Regierungswechsel von Gegenbewegungen zu verabschiedeten Gesetzen und zu bestehenden Bewegungen geprägt. Auf der Tagesordnung stehen dennoch:
- häusliche Gewalt
- Integration von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt
- Partnerschaftsgesetz (allerdings in Richtung Deliberalisierung)
Allgemein: Der Frauen-NGO-Sektor ist in Ungarn relativ vielfältig, aber nicht alle Vertreterinnen dieser Vielfalt haben in den politischen Debatten gleichermaßen laute Stimmen. Im Zusammenhang mit Ungarn sollte betont werden, dass Frauen-NGOs eine unverzichtbare Rolle spielen - sie weisen den Weg, noch vor der Regierung, für die Durchsetzung von Frauenrechten und Geschlechtergleichheit. Die wichtigsten NGOs, die vor allem in den letzten Jahren bei wichtigen politischen Prozessen im Zusammenhang mit Geschlechtergleichheit (bei der Verabschiedung des AET, der Debatte über häusliche Gewalt und der Debatte über Prostitution) eine aktive politische Rolle gespielt haben, sind die Frauenrechtsorganisation „Frauen gegen Gewalt“ (NANE), die „Habeas Corpus Working Group“ und die Women’s Rights and Children’s Rights Research and Training Center Foundation. Die ungarische Frauenstiftung „Foundation for the Women in Hungary” (MONA) spielt eine wesentliche Rolle, insbesondere mit bewusstseinserhöhender Arbeit.
31 verschiedene andere NGOs führen kleine Projekte zur Gleichstellung durch. Ungarische Gewerkschaften und ihre Frauenorganisationen haben ebenfalls Pionierarbeit auf diesem Gebiet geleistet (insbesondere die Frauenorganisation der Gewerkschaft MSZOSZ (Trade Union’s Women’s Branch). Die Gründung der Ungarischen Frauenlobby im Oktober 2003 muss hier als wichtiger Schritt zur Stärkung von Frauen-NGOs erwähnt werden, wodurch viele von ihnen unter einem institutionellen Dach zusammengebracht wurden.
Mona-Foundation For The Women Of Hungary (ungarisch, englisch):
Die Homepage ist ein sehr guter Informationspool mit vielen Links, Informationen sowie weiter führenden Texten und Artikeln. Ziele: Vor der Transformation Ungarns in eine parlamentarische Demokratie 1989 lebten Frauen in einer künstlich gleichberechtigten Gesellschaft. Frauen mussten am Arbeitsmarkt teilnehmen, aber sie hatten kaum Möglichkeiten an den wirklichen Schaltstellen im Management und Politik teilzuhaben. Hinzu kam die Doppelbelastung, der sie sich stellen mussten; gemeint ist, dass Hausarbeit und Kinderpflege hauptsächlich auf den Schultern der Frauen getragen wurden. Während es in den letzten Jahren des Umwandlungsprozesses viele Änderungen bezüglich der sozialen, politischen und ökonomischen Strukturen gab, konnten die Frauen davon nicht profitieren, vielmehr hat sich ihr Status in der Gesellschaft verschlechtert. MONA verbindet Theorie und Praxis mit: Bildung von Frauen hinsichtlich Ermächtigungs-Strategien zur Partizipation an der demokratischen Gesellschaft durch Verbesserung von:
- ökonomische Stärke durch Job-Findungs-Strategien und Trainings.
- politische Aktivitäten in allen Feldern der Verwaltung und Regierung durch Nutzen von Lobbying und Medien.
- Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt des 21. Jahrhunderts.
Unterstützung der Forschung an frauenspezifischen Themen auf nationalem und internationalem Niveau, wie:
- Ausführen von Untersuchungen bezüglich der Möglichkeiten für und der Probleme von Frauen für politische Teilhabe.
- Initiieren und Organisieren von Untersuchungen zur Frauenerwerbstätigkeit.
- Organisation von Konferenzen, Kongressen und anderen professionellen Austausches.
NANE! Frauen für Frauen gegen Gewalt (ungarisch, englisch)
Es gibt in Ungarn die Partei Ungarischer Frauen (Magyar Nök Partja). In ihrem Programm fordern sie, dass Frauen und Männer in allen gesellschaftlichen Bereichen zusammenwirken sollten. Sie distanzieren sich vom Feminismus und anderen radikalen Bewegungen. Ihre politische Agenda ist nicht klar und wenig unterscheidbar von denen der Sozialistischen Partei. (kein Internetauftritt).
Unter dem Titel „Melegség és Megismerés” (Homosexualität kennenlernen) organisieren die Lesbenorganisation Lábrisz und die Schwulenorganisation Szimpozion ein Programm für Schulklassen. Zwei AktivistInnen stellen dabei jeweils ihre persönliche Geschichte in den Mittelpunkt der Diskussion und klären Missverständnisse rund um Begriffe wie Homophobie, Travestie und Transgender. Nicht nur um Homosexualität gehe es dabei, sondern auch um eine allgemeine Sensibilisierung für Diskriminierung.
Eva Fodor
Associate Professor Director of Doctoral Studies
E-Mail: Fodore@ceu.hu
Office: Zrinyi 14. room 507/B
Phone: (36-1) 327-3000 ext. 2077
Fax: (36-1) 327-3296
Katalin Koncz
E-Mail katalin.koncz@uni-corvinus.hu
Regierungsbüro für Chancengleichheit (Ministerium für Soziales und Arbeit):
Szociális és Munkaügyi Minisztérium (Ministerium für Soziales und Arbeit, ungarisch, englisch, deusch)
Esélyegyenlöségi Szakállamtitkár (Abteilung Chancengleichheit)
Alkotmány u. 3
1054 Budapest
Endre M. Sík
E-Mail: eselyev2007@szmm.gov.hu
Tel.: +361 475 79 18
Fax: +361 332 67 54
Die Website des Regierungsbüros für Chancengleichheit ist ein Pool für die wichtigsten Informationen rund um Gleichstellung (vor allem Arbeitsmarkt und in Bezug auf die Minderheit der Roma). Hier können Gesetze und Richtlinien abgerufen werden. ABER: Es gibt keine spezielle Sparte für Geschlechtergerechtigkeit (Gender Equality). Es wird nicht über aktuelle Programme oder Aktionen berichtet und auch die Verlinkung zu den NGOs fehlt. Es gibt keine Möglichkeit des Lesens des Berichts von CEDAW. Die Seite ist nur auf Ungarisch. Seit das Thema der Chancengleichheit auf das Niveau eines Ministers ohne Budget aufgewertet wurde, fokussiert sich die Arbeit der Regierungsabteilung für Chancengleichheit auf Kommunikation und Sensibilisierung diesbezüglich. Außerdem hat die Abteilung einige Kampagnen und öffentliche Aktionen gestartet: zu häuslicher Gewalt, für die Änderung männlicher Rollen, Preis für den familienfreundlichen Arbeitsplatz.
Auf dem Feld des Monitoring und der Evaluation von Gesetzen und Aktionsplänen wurde eher weniger auf den Weg gebracht. Der Standpunkt der Regierungsabteilung zu den beiden politischen Hauptdebatten zum Antidiskriminierungsgesetz und zu häuslicher Gewalt war kaum sichtbar. Es gab keine expliziten Aussagen des Ministers zu den Parlamentsdebatten. Zum Stichwort Chancengleichheit findet man ein Papier der Chancengleichheit in der Arbeitswelt anlässlich einer Aktionswoche im Jahr 2005 Auch auf ANDEREN REGIERUNGSSEITEN wird man mit dem Stichwort Gender Equality nicht fündig, es gibt auch keine Zusammenstellung mit Verweisen in den einzelnen Ministerien:
- Das Justizministerium hat ein extra Kapitel zu häuslicher Gewalt (aber unverlinkt zu anderen Regierungsseiten).
- Häuser für “Chancengleichheit” sollen einen besseren Informationsfluss diesbezüglich herstellen. Keiner weiß, wie das aussehen soll und ob dafür genügend Kapazitäten frei sein werden.
- Es wurden keine Kampagnen seitens des Arbeitsministeriums oder der Gewerkschaften initiiert, welche die ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte aufklärt oder hinsichtlich sexueller Belästigung.
Department Of Gender Studies der Zentraleuropäische Universität Budapest (ungarisch, englisch):
Phone: +361 327-3034
Fax : +361 327-3296
Email: gender@ceu.hu
Die Informationen der Gender Studies sind sehr ausführlich und interessant. Leider gibt es wenig Links zu anderen Institutionen und Organisationen.
An der Budapester Universität kann man Critical Gender Studies, M.A. und European Master’s in Women’s and Gender Studies studieren. Leicht zu finden über die Eingabe „gender studies in hungary“.
Beschreibung der Quellenlage
Mit den Stichwörtern Women’s Rights und Feminism kommt man recht schnell an die relevanten Seiten heran (vor allem dank des Netzwerks KARAT), dann aber wird es schwierig, weiterzukommen, da alle Seiten auf Ungarisch sind und nur minimal in englischer Sprache zur Verfügung stehen.
Die Homepage der Lesbenorganisation Labrisz ist eine außerordentlich gute Quelle, um sich in der NGO-Szene Ungarns im Bereich der Gleichstellung und Antidiskriminierung umzutun. Sie hält auch Seiten auf Englisch bereit.
Benennung der relevanten Quellen
Internetadressen wurden immer direkt im Kontext genannt.
Interessante Webadresse
Eva Fodor, „Vorzeige-Parlamentarierinnen und Kleinstadt-Bürgermeisterinnen: Die Partizipation von Frauen in der ungarischen Politik seit 1990“ in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band II, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004