Rechtslage:
- Gleichstellungsrecht
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
- Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
- NGO’s: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
- Regierung, Ministerien
- Weitere Gender-Akteur_innen
Wissenschaft:
Kurzbeschreibung und -bewertung
Es existieren einige staatliche Institutionen, die mit Fragen und Aufgaben der Gleichstellungspolitik befasst sind. Ihr Fokus liegt auf der Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und der Umsetzung von Gender Mainstreaming.
Nicht-staatliche Gender-Akteure sind ausschließlich Frauenorganisationen. Männerpolitische Ansätze und Organisationen ließen sich nicht finden. Interessant ist Winpeace als Frauenorganisation im Bereich der Friedensarbeit mit der Türkei (ähnliche Organisationen sind auch in Zypern zu finden).
Zu den thematischen geschlechterpolitischen Schwerpunkten siehe den Abschnitt „Aktueller politischer Diskurs“.
Die Umsetzung des EU-Rechts bzgl. des Zugangs zur Beschäftigung und der Arbeitsbedingungen ist im Allgemeinen zufriedenstellend. Einige diskriminierende Bestimmungen sind ob unsachgemäßer Rechtsetzungsverfahren nach wie vor in Kraft. Zudem werden bestimmte Begriffe, wie z.B. Gleichwertigkeit und mittelbare Diskriminierung, ob mangelnder Kriterien und fehlender Sensibilisierung nicht angewandt.
Die Umsetzung des EU-Rechts zu betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit ist extrem mangelhaft. Positiv ist zu erwähnen, dass die nationalen Bestimmungen zum Mutterschutz und zu den Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen in einigen Punkten über das EU-Recht hinaus.
Was jedoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft, so existiert in den Rechtsvorschriften für den öffentlichen Sektor immer noch unmittelbare Diskriminierung. Die praktische Anwendung ist oft unbefriedigend: entweder aufgrund fehlenden Entgelts oder fehlender sonstiger Leistungen während des Urlaubs im privaten Sektor oder aufgrund behindernder Praktiken seitens der Arbeitgeber/-innen, einschließlich des Staats.
Nicht übertragbare, individuelle Rechte der Eltern in allen Familien könnten dazu beitragen, die elterlichen Aufgaben als gemeinsame Verantwortung zu sehen, wie zudem zu einer stärkeren Inanspruchnahme seitens der Männer führen.
Dadurch könnten eine effektive Gleichstellung und auch der Gedanke gefördert werden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kein reines Frauenthema ist. Um den öffentlichen Dienst nicht zu unterbrechen und sich über einen längeren Zeitraum hinweg den familiären Erfordernissen zu widmen, könnte Elternurlaub bis zu einem fortgeschritteneren Alter des Kindes gewährt werden.
Die Rechtsmittel und Sanktionen sind sehr wirksam. In der Praxis ist verbreitet Diskriminierung vorzufinden, dennoch ist die Zahl der Rechtsstreite jedoch sehr gering. Das ist vermehrt der mangelhaften Umsetzung der EG-Vorschriften zur Beweislast und zur Klagebefugnis von Organisationen sowie deren fehlende Einbeziehung in die Zivil- und die Verwaltungsprozessordnung geschuldet.
- Quelle: Sophia Koukoulis-Spiliotopoulos (2009): Griechenland. In:Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009, S. 49-58, (obiger Text ist weitgehend inhaltlich übernommen von den Seiten 57, 58) (PDF, 244 Seiten, 3,15 MB)
Die Geschlechtergleichstellung ist in drei verfassungsrechtlichen Bestimmungen
festgeschrieben:
- Artikel 4 Absatz 2: „Griechische Männer und Frauen haben gleiche Rechte und Pflichten“
- Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe b: „Alle Arbeitnehmer haben unabhängig von ihrem Geschlecht oder sonstigen unterschiedlichen Merkmalen Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit“
- Artikel 116 Absatz 2: „Positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichheit von Frauen und Männern stellen keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Der Staat ergreift Maßnahmen zur Beseitigung faktischer Ungleichheiten, insbesondere solcher, die zu Lasten von Frauen gehen.“
Diese Artikel werden dahingehend interpretiert, dass sie nicht nur die Diskriminierung ob des Geschlechts verbieten, sondern eben auch die Förderung einer substanziellen (realen) Gleichstellung der Geschlechter vorschreiben. Der Gesetzgeber sowie sämtliche staatlichen Stellen sind verpflichtet, die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen und geeigneten positiven Maßnahmen zugunsten von Frauen überall dort zu ergreifen, wo diese sich in einer unterlegenen Position befinden.
- Quelle: Sophia Koukoulis-Spiliotopoulos (2009): Griechenland. In:Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009, S. 49-58 (obiger Text ist weitgehend inhaltlich übernommen von den Seiten 49, 50, weiterführend S. 224-225) (PDF, 244 Seiten, 3,15 MB)
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Auf subnationaler Ebene existiert eine gesetzliche Kandidat/-innen-Quote. Gemäß Artikel 116,2 der griechischen Verfassung (Gesetz 2839/2000) ist eine Beteiligung von Kandidat/-innen auf den Wahllisten für die lokalen und regionalen Regierungen zu einem gleichen Prozentsatz erforderlich. Das Gesetz enthält jedoch keine Quote für Kandidat/-innen für das nationale Parlament.
Die Partei „Panellenio Sosialistiko Kimena“ (sozialdemokratisch) hat eine 40-Prozent-Mindestquote für Frauen auf den Parteilisten (Socialist International Women).
- Quelle: Greece | quotaProject: Global Database of Quotas for Women (2009)
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
National Action Plan on Substantive Gender Equality 2010-2013
Das General Secretariat for Gender Equality (G.S.G.E.) hat diesen Nationalen Aktionsplan (NAP) vorbereitet. Sein Hauptziel ist es, eine materielle Gleichstellung von Männern und Frauen im gesamten Spektrum des gesellschaftlichen Lebens
(Politik, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Familie, Kultur) zu erreichen. Die strategischen Ziele sind u.a.:
- Schutz der Frauenrechte,
- Prävention und Kampf von Gewalt gegen Frauen,
- Unterstützung der Frauen beim Zugang zu Beschäftigung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit.
- Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece: 7th National Regular Report Of Greece 2005-2008, erstellt 2010, Athen, S. 1 (PDF, 93 Seiten, 1 MB, englisch)
National Action Plan for Prevention and Combating of Violence against Women 2009-2013
Zum ersten Mal wird ein komplettes Aktionsprogramm in Griechenland zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ausgearbeitet. Dieses Programm ist nicht mehr Teil der Gender Equality Programme; es wird finanziell von dem National Strategic Reference Framework unterstützt. Dabei steht der Schutz der Frauenrechte, begriffen als Menschenrechte, im Fokus.
- Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece: National Programme On Preventing And Combating Violence Against Women 2009 – 2013 (PDF, 5 Seiten, 160 KB, englisch)
National Strategic Reference Framework (NSRF) 20072013
Das General Secretariat for Gender Equality (G.S.G.E.) hat aktiv an diesem Programm mitgewirkt, das aktiv "Gender Mainstreaming" als Querschnittsthema fördern soll.
- Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece: 7th National Regular Report Of Greece 2005-2008, erstellt 2010, Athen, S. 19 (PDF, 93 Seiten, 1 MB, englisch)
Action Plan „Implementation of Gender Mainstreaming in Public Administration”
Zudem realisiert das General Secretariat for Gender Equality (G.S.G.E.) diesen Aktionsplan im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms "PROGRESS"
2007-2013. Der Aktionsplan richtet sich an hohe politische und administrativere Beamte in Ministerien, die Politiken und Maßnahmen bzgl. Gleichstellung von Männern und Frauen erstellen, empfehlen, durchführen, überwachen und bewerten sollen.
- Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece: 7th National Regular Report Of Greece 2005-2008, erstellt 2010, Athen, S. 19, 20 (PDF, 93 Seiten, 1 MB, englisch)
Aktueller politischer Diskurs
Griechenland sieht sich mit einer massiven Schuldenkrise konfrontiert. Im Februar und März 2010 verkündete die Regierung unter Führung der sozialdemokratischen PASKO-Partei einen radikalen Reformkurs. Es beinhaltet u.a. eine einschneidende Rentenreform, die Sanierung des Gesundheitswesens, enorme Einschnitte im stark überdimensionierten Staatsdienst (Stellen- und Gehaltskürzungen), Steuererhöhungen und die Privatisierung von Staatsbetrieben.
- Quelle: Auswärtiges Amt - Griechenland
Best Practise Beispiel für den Einfluss von Frauen-NGOs
Am 8. Februar 2010 gab die Griechische Liga für Frauenrechte (GLFR) eine
Pressekonferenz, der Titel „Vorschläge für bevorstehende Reformen: soziale
Sicherheit, Beschäftigung, Besteuerung“.
Die Liga wies darauf hin, dass die Reform des Sozialsystems Maßnahmen umfassen sollte, die eine effektive Gleichstellung von Frauen und Männern sowie einen Ausgleich der beruflichen und familiären Pflichten zwischen ihnen gewährleisten. Die Liga forderte nachdrücklich Kontrollmechanismen für die Maßnahmen, z.B. Arbeitsaufsicht.
Am 16. Februar 2010 wurde auf Initiative der GLFR die „Petition griechischer Frauenorganisationen für gleichzeitig mit der Neuregelung der Renten zu ergreifende Maßnahmen zur Verwirklichung einer realen Gleichstellung von Frauen und Männern“ von 27 großen Frauen-NGOs und der Marangopoulos Stiftung für Menschenrechte (MSMR) unterzeichnet.
Die Petition richtete sich an den Innenminister, den Finanzminister, die Bildungsministerin, den Minister für Arbeit und Sozialversicherung und den Justizminister. Inhalte der Petition waren konkrete Maßnahmen für die Gleichstellung von Frauen im Bereich der Beschäftigung (z.B. gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, Anspruch auf Elternurlaub, mehr Kinderkrippen und Kindergärten und Anpassung der Öffnungszeiten an die Arbeitszeiten der Eltern), im Bereich der sozialen Sicherheit (z.B. Rentenalter) sowie im Bereich der Besteuerung (z.B. getrennte Steuererklärungen zwischen Eheleuten bzgl. Zugang, Einreichung und Haftung; inzwischen wurde ein Gesetz erlassen, dass jeweils ein getrennter Steuerbescheid an die Eheleute ergehen muss (Art. 8 Abs. 16 Gesetz 3842/2010).
Coordination of Greek Women's NGOs for the European Women’s Lobby (EWL, englisch):
Ziele:
- Integration der Gleichstellung in allen Bereichen des nationalen und europäischen Politik fördern durch die
- Stärkung der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte
- Kampf gegen Menschenhandel, Armut, Arbeitslosigkeit und jegliche Form von Diskriminierung aufgrund des
- Geschlechts, der Religion oder Ausrichtung
- Intensives Unterstützen von Frauen und Mädchen, die größere Probleme als der Durchschnitt haben, z.B. ältere
- Frauen, Behinderte, Migrantinnen
- Streuen von Informationen sowie Sensibilisierung bzgl. des neuen europäischen Verfassungsvertrag, bzgl. der neuen Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter
Kontakt
Ms Efthymia Ioannidou
Anagnostopoulou St. 36
GR - 106 73 Athens
Tel: +30 210 362 8574
Fax: +30 210 364 3696
E-Mail: ioanidou.e.g@dsa.gr
Marangopoulos Foundation for Human Rights (MFHR, englisch):
Diese griechische Stiftung entstand 1977. Die grundlegenden Ziele sind Forschung und Studien zu sowie Verteidigung, Schutz und Förderung von den allgemein anerkannten grundlegenden Menschenrechte und der Freiheit, einschließlich denen von Frauen. Die Stiftung veranstaltet z.B. Kongresse, Symposien etc., vergibt Stipendien, netzwerkt mit vielen weiteren nationalen und internationalen NGOs.
Kontakt
1, Lycavittou Street, Athens 106 72
Tel.: +30 210 3637455 - 210 3613527
Fax: +30 210 3622454
E-Mail: info@mfhr.gr
National Council of Greek Women (NCGW, englisch):
Diese NGO ist Mitglied der International Council of Women (ICW-CIF) und Gründungsmitglied des European Center of the International Council of Women (ECICW-CECIF), zudem ist es Mitglied der European Women's Lobby (EWL-LEF) und der Association Feminine de l' Europe Meridionale (AFEM). Diese NGO wurde 1908 als erster Frauenverband gegründet. Heute besteht die NCGW aus 45 Frauenorganisationen in Griechenland und Zypern. Die NGO hat aber auch einzelnen Mitglieder. Die Ziele sind u.a. die Förderung der Interessen und den Status von Frauen in allen Bereichen des Lebens (Familie, Gesellschaft, Gemeinschaft und Staat) sowie der Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen und die Rechte der Frauen und Kinder im Besonderen.
Kontakt
Voulis 38, 10557 Athens
Tel.: +30.210.3232418
Fax: +30.210.32 27609
E-Mail: ese_ncgw@ncgw.org
The “Feminist Net” (griechisch):
Dieses "Feministische Netz" läuft über das Internet als eine webbasierte Kommunikationsplattform. Es hat seine Wurzeln im "Netzwerk zur Bekämpfung von männlicher Gewalt gegen Frauen". Es führt auf der Plattform griechische und ausländische feministische Organisationen, Gruppen, Netzwerke, autonome Feministinnen, Menschenrechtsorganisationen und Einzelpersonen zusammen, die sich für Frauenfragen interessieren. Die Ziele sind u.a. Herstellen von Solidarität unter Frauen, Kampf gegen Gewalt an Frauen, sexuelle Befreiung und Stärkung der Rechte von Lesben.
Kontakt
E-Mail: feministnet@yahoo.gr
E-Mail: feminist.net@pathfinder.gr
European Network of Women (Inhalte ausschließlich auf griechisch verfügbar):
Kontakt
Estias 25
Athens
Tel.: +30-210-7703043
E-Mail: enow@otenet.gr
Winpeace (Women’s initiative for peace, englisch):
Das seit 1997 bestehende griechisch-türkische Netzwerk hat den Fokus auf Frieden zwischen den Frauen aus den beiden Ländern; auch Projekte in den Bereichen Jugendcamps, Agro-Tourismus, Unternehmerinnenkooperation, Film, Esskultur (auf der Website gibt es ein Kontaktformular).
General Secretariat for Gender Equality (englisch):
Das G.S.G.E. ist die zuständige Regierungsbehörde, angesiedelt im Ministry of the Interior, Public Administration and Decentralisation (analog Innenministerium), um die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu planen, zu implementieren und zu überwachen. Die Aufgabenfelder sind:
Förderung von Frauen bzgl. deren Zugang zu Beschäftigung, Bekämpfung der Ungleichheit am Arbeitsmarkt;
Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen;
Bekämpfung stereotyper Vorstellungen von Geschlechterrollen durch Bildung;
Stärkung der Beteiligung von Frauen in Entscheidungsgremien.
Das G.S.G.E. verpflichtet sich zur direkten Harmonisierung und Erfüllung der eigenen institutionellen Strukturen nach den europäischen Vorgaben.
Kontakt
8 Dragatsaniou str., 105 59 Athens, Greece
Tel.: (+30) 210 3315291 – 5
E-Mail: info@isotita.gr
National Commission for Human Rights (NCHR, englisch):
NCHR ist eine gesetzlich eingerichtete nationale Menschenrechtskommission. Sie hat beratenden Status gegenüber dem griechischen Staat in Fragen des Schutzes und Förderung der Menschenrechte. Themenfelder sind u.a. Geschlechtergleichheit und Diskriminierung im Allgemeinen. Die NCHR spricht diesbezüglich Empfehlungen bzgl. der Umsetzung von Gleichstellungsfragen aus und bewertet die Maßnahmen der Regierung.
Kontakt
Neofytou Vamva 6, 106 74 Athens
Tel.: +30 210 7233221-2, 210 7233216
Fax: +30 210 7233217
E-Mail : info@nchr.gr
Greece Greek Ombudsman (englisch):
(lt. EU-Website ist das die nationale Gleichstellungsbehörde; Quelle: EU Comission - National equality bodies)
Die Stelle des Ombudsman wurde 10. April 1998 rechtmäßig installiert. Die Ombudsfrau bzw. der Ombudsmann hat die Aufgabe zwischen Bürgern und öffentlichen Dienstleistungen, Kommunen, privaten und öffentlichen Organisationen zu vermitteln mit dem Fokus auf den Schutz der Rechte der Bürger/-innen, Bekämpfung von Missständen und die Achtung für das Gesetz. Sie/Er hat ebenso die Aufgabe die Rechte der Kinder zu verteidigen und zu fördern. Diskriminierungsgründe, die abgedeckt werden: Rasse und ethnische Herkunft, Alter, religiöse und anderen Überzeugungen, sexuelle Orientierung, Behinderung und Geschlecht.
Kontakt
5 Hatziyianni Maxi Str.
11528 Athens, Greece.
Tel.: +30 210 7289600
Fax: +30 210 7289643
E-Mail: synigoros@synigoros.gr
National Committee for Equality between Men and Women:
Hier sind Vertreter/-innen von Behörden und Ministerien aktiv. Ziele sind die Durchführung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft über die Gestaltung von Politiken bzgl. der Förderung von Geschlechtergleichstellung in allen Bereichen nach internationalen und europäischen Vorgaben sowie Einreichung von Vorschlägen und Maßnahmen (deren Umsetzung und Bewertung ihrer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene).
- Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece: 7th National Regular Report Of Greece 2005-2008, erstellt 2010, Athen, S. 19 (PDF, 93 Seiten, 1 MB, englisch)
Feministacttalk (englisch):
Das ist eine griechische, feministische Gruppe, die offen für Frauen und Männer ist, die an feministischer Theorie und feministische Aktionen interessiert sind.
Hier noch einige Frauen-NGOs, deren Inhalte ausschließlich auf griechisch verfügbar sind (Quelle):
Das Forschungszentrum für die Gleichstellung der Geschlechter (KETHI) ist eine juristische Person des Privatrechts. Es wurde 1994 gegründet. KETHI wird überwacht und gefördert durch das G.S.G.E. des Innenministeriums. Der Hauptsitz befindet sich in Athen; es gibt vier weiter Niederlassungen in Thessaloniki, Patras, Heraklion und Volos. KETHI betreibt Forschung zu Fragen von Geschlechtergleichheit, zur Verbesserung der Stellung von Frauen, deren Weiterentwicklung in allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, die im Rahmen der Politik durch das G.S.G.E für die Gleichstellung der Geschlechter definiert ist.
Quelle: General Secretariat for Gender Equality - Greece Research Centre for Gender Equality (KETHI)
DIOTIMA – Centre of women’s Studies and research (derzeit nur auf griechisch verfügbar):
Dieses Zentrum (NGO) befasst sich mit Frauenforschung und Genderfragen auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene. Es besteht seit 1989. Konkrete Arbeitsthemen sind u.a. Unterstützung arbeitsloser Frauen, Chancengleichheit am Arbeitsplatz und weibliche Migration.
E-Mail: diotima@otenet.gr diotima@otenet.gr
Beschreibung der Quellenlage
eher durchschnittliche Quellenlage, insbesondere bezogen auf staatliche Gender-Akteure auch NGOs nur mittelmäßig im Internet repräsentiert, zwar z.T auch auf Englisch, aber manchmal nicht vollständig übersetzt oder aktualisiert; auch in der Literatur keine Fallstudien zu Geschlechterpolitik in Griechenland zu finden.
Benennung der relevanten Quellen
Internetquellen: siehe oben bei den entsprechenden Akteuren
- Zentrales Dokument: General Secretariat for Gender Equality - Greece: 7th National Regular Report Of Greece 2005-2008, erstellt 2010, Athen (PDF, 93 Seiten, 1 MB, englisch)