Übersicht
Rechtslage:
- Gleichstellungsrecht
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
- Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
- NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
- Weitere Institutionen und Initiativen
- Regierung, Ministerien
- Andere Gender-Akteur_innen
Wissenschaft:
Kurzbeschreibung und -bewertung
In Italien ist die Familie als „Solidargemeinschaft“ die Grundlage der Gesellschaft, die sich um die Individuen kümmert. Daraus resultiert, dass sich der Staat sich nicht stark in die Privatsphäre einmischt, wie z.B. in die Pflege von Angehörigen oder in die von Kindern. Vielmehr sind es die Frauen, die sich um diese Belange kümmern (sollen), hingegen der Mann die Familie ernährt. Die italienische Gleichstellungspolitik hat folglich zum Ziel, diese tradierten Rollenbilder aufzubrechen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern.
- Quelle: GenderKompetenzZentrum - Gleichstellungspolitik in Italien
Grundlegend wichtig für die Entwicklung der italienischen Gleichstellungspolitik waren die sozialen Bewegungen (feministische/Frauenbewegung, Gewerkschaften) und ihr Spannungsverhältnis zur Regierungspolitik. Ausgangspunkt dessen waren die 1970er Jahre, in denen die Frauenbewegung gegen eine geschlechterblinde Klassenkampf-Politik mobilisierte und die Beschäftigung mit den Themen Gleichstellung und Frauenrechte in Ehe, Familie und in Bezug auf reproduktive Rechte/Abtreibung einforderte. In einem zweiten Schritt war die Ausdifferenzierung der Frauenbewegung in zwei/drei verschiedene Strömungen wichtig für die Entwicklung der Gleichstellungspolitik. Während die ‚Differenzfeministinnen’ die besondere Rolle der Frau betonten und damit eher an traditionelle Geschlechterrollenvorstellungen anknüpften, betonten vor allem Frauen aus den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen die Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Vereinbarkeitsfrage mit geschlechtergerechten Zeitstrukturen und das Empowerment von Frauen für eine gleichberechtigte Partizipation in Politik und Wirtschaft. Die Vertreterinnen dieser Strömung waren für die Entwicklung einer an den EU-Direktiven orientierten Gleichstellungspolitik wichtig.
Grob lassen sich drei Phasen italienischer Gleichstellungspolitik identifizieren:
- 1960/70er Gleichstellung als Verfassungsprinzip, Schutz von Frauen als Mütter und Arbeiterinnen
- 1980er Chancengleichheit am Arbeitsmarkt und politische Repräsentation (Frauenförderung)
- seit den 1990er Jahren ein breiteres sozialpolitisches und kulturelles Verständnis von Gleichstellungspolitik
Wichtig für die „Modernisierung“ der italienischen Gleichstellungspolitik waren: die Umsetzung von EU-Direktiven in nationale Gesetze, internationale Verpflichtungen, die Italien in der Gleichstellungspolitik eingegangen ist, sowie die Einrichtung des Gleichstellungsministeriums 1996 und verbunden damit die nationale Umsetzung 4. EU-Aktionsprogramms zur Gleichstellung (1996-2000) in Form eines Nationalen Aktionsplans für Gender Mainstreaming. GM wurde als Operationalisierung der Gleichstellungspolitik verstanden, die es ermöglichte, diese stärker auf strukturelle Veränderungen in allen Politikfeldern auszurichten und so eine Abkehr von der traditionell auf die Mutterrolle fokussierten Gleichstellungspolitik (Mutterschutz, Arbeitsschutz, soziale Sicherung) zu erreichen.
Gleichstellungsrecht
Die EU-Richtlinien bzgl. des Arbeitsrechts wurden durch diverse gesetzgeberische Maßnahmen zufriedenstellen umgesetzt. In einigen Punkten gingen die nationalen Rechtsvorschriften über die EU-Vorschriften hinaus, wie u.a. bei den Regelungen bzgl. des Mutter- und Vaterschutzes bzw. Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubes oder der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit von Frauen. Dennoch gibt es nach wie vor einige Lücken in der Umsetzung der EU-Richtlinien. Ein gravierender Mangel ist z.B. das Fehlen der ausdrücklichen Gleichstellung einer weniger günstigen Behandlung durch Schwangerschaft oder Mutterschaft und des Verstoßes gegen Mutterschaftsrechte sowie der Kündigung während der Schwangerschaft/Mutterschaft aufgrund geschlechtsbezogener Diskriminierung. Eine weitere Lücke bezieht sich auf die Funktionen von Einrichtungen, die mit der Förderung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes betraut sind und deren Konformität auf dem auf EU-Ebene geltenden Begriff der Unabhängigkeit basiert.
Generell besteht eine Tendenz, dass nationale Vorschriften zur Umsetzung des EU-Rechts durch eine wörtliche Wiederholung der EU-Richtlinie umgesetzt werden, jedoch dadurch die erforderliche Abstimmung auf andere Vorschriften nicht gewährleistet wird.
Bzgl. der Gesetzgebung im Bereich der sozialen Sicherheit ist festzustellen, dass zwischen der nationalen Gesetzgebung und dem EU-Recht insgesamt eine weitgehende Übereinstimmung besteht, obwohl die Richtlinien nie konkret umgesetzt wurden.
Hinsichtlich der Systeme der sozialen Sicherheit (gesetzlich und betrieblich) ist anzumerken, dass die Leistungsansprüche von Arbeitnehmer/-innen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen risikobehaftet sind. Der Grund hierfür ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen, der Versicherungsverlauf und die Höhe der
Leistungen von der Regelmäßigkeit eines Berufslebens abhängen. Hiervon sind viele Frauen betroffen, da sie eher in den atypischen Beschäftigungsverhältnissen vorzufinden sind (Teilzeit, Einkommenseinbußen, etc.).
- Quelle: Renga, Simonetta: Italien, in: Gleichstellungsrecht in der EU. 2009, S.72 - 80 (PDF, 169 Seiten, 880 KB)
Wie aus den obigen Ausführungen erkennbar wird, existiert kein einheitliches Anti-Diskriminierungsgesetz. Die EU-Richtlinien wurden nationales Recht, jeweils bezogen auf einzelne Diskriminierungsmerkmale.
Die EU-Kommission leitet im März 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein, da es die Richtlinie 2006/54/EG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen- insbesondere die Bestimmungen über die einzelstaatliche Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung- ihrer Auffassung nach nicht korrekt umgesetzt hatte.
Italien änderte daraufhin seine Rechtsvorschriften im Juni 2008 mit einem neuen Gesetz und brachte sie in den von der Kommission angeführten Punkten mit der Richtlinie in Einklang. Das Verfahren wurde eingestellt.
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
1993 wurden zwei Quotierungsgesetze eingeführt (30%-Quoten), jedoch wurden diese1995 als verfassungswidrig erklärt. Allerdings führte Italien für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 eine gesetzliche Quotenregelung ein. Die Quote besagt, dass kein Geschlecht durch mehr als 2/3 der Kanditat/-innen vertreten sein darf. Wird dieses Gesetz nicht befolgt, wird die Entschädigung der Parteien reduziert. Diese gesetzliche Quotenregelung wurde für eine Geltungsdauer von zehn Jahren verabschiedet.
- Quellen: Geschlechterquoten bei Wahlsystemen und ihre Umsetzung in Europa (2008, PDF, 136 Seiten, 1,2 MB), herausgegeben von der Generaldirektion Interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments, Direktion C, Bürgerrechte und Verfassungsfragen, S. 102
Zudem wurden drei Gesetzesvorlagen zur Einführung eines Quotensystems für die Ernennung von geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern in börsennotierten Unternehmen. Derzeit sind nur 2,1% der Sitze in Leitungs- und Kontrollgremien von Frauen besetzt. Ziel der Gesetzesentwürfe ist es, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu gewährleisten; dabei sollen weibliche Vorstandsmitglieder nicht weniger als ein Drittel ihrer männlichen Kollegen ausmachen. Dass diese Zwangsmaßnahme scharf kritisiert wird, ist nicht verwunderlich. Aber immerhin findet eine Debatte über dieses Thema statt und bringt das Thema Gleichstellung zurück auf die politische Tagesordnung.
- Quelle: Renga, Simonetta: Italien, in: Gleichstellungsrecht in der EU. 2009, S.89 - 94 (PDF, 169 Seiten, 880 KB)
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
Umsetzung der Neufassungsrichtlinie
Die Regierung hat den Erlass Nr. 5 vom 25. Januar 2010 verabschiedet, mit dem die neu gefasste Richtlinie 2006/54/EG umgesetzt wird. Art. 1 des Erlasses Nr. 5/2010 beinhaltet mehrere Änderungen des Chancengleichheitsgesetzes. In der Überschrift von Art. 1 des Gesetzes wird nun nicht mehr nur das Verbot von Diskriminierung, sondern auch die Chancengleichheit von Männern und Frauen sowie Gender Mainstreaming angeführt. Der Artikel sieht vor, dass das allgemeine Ziel der Gleichheit von Frauen und Männern bei der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Strategien sowie Maßnahmen generell auf allen Ebenen und von allen Beteiligten als auch Akteur/-innen berücksichtigt werden muss. Der Erlass enthält ferner einige kleine Änderungen, mit denen die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gleichstellungsstellen verbessert werden soll, wenn auch innerhalb der derzeitigen Haushaltsbeschränkungen.
Dem/Der nationalen Gleichstellungsbeauftragten werden neue Aufgaben übertragen. Er/Sie soll unabhängige Erhebungen durchführen, unabhängige Berichte publizieren und Empfehlungen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorlegen.
Die Aufgaben der Nationalen Kommission für Chancengleichheit (NKCG) wurden mit aufgenommen und präzisiert. Bzgl. der Bewertung der Aktionspläne durch die NKCG, die ein wichtiger Schritt bei der effektiven Verwirklichung von Gleichstellung ist, enthält der Erlass eine Methode, die eine objektive und fachliche Bewertung ermöglicht. In dem Erlass wird die NKCG ferner beauftragt, den sozialen Dialog über Gleichstellungsfragen zu fördern; die NKCG soll mit den Stellen der EU, die auf dem Gebiet der Gleichstellung tätig sind, Informationen austauschen und den Dialog mit Nichtregierungsorganisation vorantreiben.
Des Weiteren berücksichtigt der Erlass u.a. eine konkretere Definition des Begriffs unmittelbare Diskriminierung (z.B. Schlechterstellung durch Schwanger-, Mutter und Vaterschaft, Rentenansprüche, sexuelle Belästigung). Es gibt auch kleine Änderungen bzgl. des Verbots von Diskriminierung beim Zugang von Beschäftigung (Berufsausbildung, berufliche Entwicklung, etc.), hinsichtlich des Familienstands, hinsichtlich der betrieblichen Renten.
Ein weiterer Schritt bzgl. der vollständigen Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie wurde getan, indem Vereinigungen und Organisationen, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen, die Möglichkeit bekommen, in Einzelverfahren im Namen der Beschwerde führenden Partei zu klagen.
Bzgl. Gender-Mainstreaming gilt es zu erwähnen, dass die nationale Gleichstellungsbeauftragte eine Initiative anstieß: eine Taskforce zum Thema Chancengleichheit, in der Gewerkschaften, das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten, Arbeitgeberverbände, weltliche und religiöse Vereinigungen als auch das zuständige Ministerium und kommunale Behörden ihre Kräfte bündeln können. Die Taskforce fordert alle Beteiligten auf, die Charta für Chancengleichheit und Gleichstellung am Arbeitsplatz zu unterzeichnen, die 2009 entwickelt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Absichtserklärung, die von Organisationen unterschiedlicher Größe mit dem Ziel unterzeichnet wurde, im Bereich des Humankapitals Politiken zu entwickeln und zu verbreiten, die frei von jeder Art von Diskriminierung sind und darauf abzielen, aus jeder Begabung das Beste zu machen. Obwohl die Taskforce noch ein unsicheres Projekt ist, wäre die Realisierung der Idee, die Kräfte aller Akteure der verschiedenen Bereiche zu vereinen, Fragen der Chancengleichheit in den Fokus zu rücken und eine Debatte über anstehende neutrale oder spezifische gesetzgeberische Eingriffe zu führen, ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung politischer Strategien zur Förderung der Chancengleichheit.
- Quelle: Renga, Simonetta: Italien, in: Gleichstellungsrecht in der EU. 2009, S.89 - 94 (PDF, 169 Seiten, 880 KB)
Die derzeitige Mitte-Rechts-Regierung greift in das allgemeine Arbeitsrecht gravierend ein; bezogen auf die Grundrechte von Arbeitnehmer/-innen und auf die Gleichstellungspolitik sehr zum Nachteil. Die italienische Politik scheint der Logik eines Tauschhandels zu folgen: Steigerung der Beschäftigungsquote gegen Abbau von Arbeitnehmer/-innen-Rechten. Vor allem ist der schwächere Teil des Arbeitsmarktes, darunter auch viele Frauen, von diesen Veränderungen betroffen. Der Abbau der durchschnittlichen Arbeitnehmer/-innen-Rechte führt zusammen mit der schweren Wirtschaftskrise in Europa sowie der damit verbundenen weiteren Zunahme der Arbeitslosigkeit dazu, dass sämtliche Themen, die Grundrechte der Einzelnen betreffen, zugunsten des Hauptthemas der Suche nach einem Arbeitsplatz ins Abseits gedrängt werden. So laufen auch Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit Gefahr, von den Arbeitnehmer/-innen selbst als Luxus betrachtet zu werden.
- Quelle: Renga, Simonetta: Italien, in: Gleichstellungsrecht in der EU. 2009, S.89 - 94 (PDF, 169 Seiten, 880 KB)
Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass die staatlichen Gleichstellungspolitiken in Italien einen starken Fokus auf die Bereiche Arbeitsmarkt, Unternehmerinnentum/Selbständigkeit, Frauen im Management, Vereinbarkeitsfragen haben.
NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
Coordinamento Italiano Della Lobby Europea Delle Donne (LEF – Italia, facebook, italienisch)
Das ist die nationale Koordinierungsstelle für Frauenorganisationen EWL (European Women´s Lobby).
Kontakt:
Ms Ludovica Botarelli Tranquilli-Leali
Via Mentana, 2b
I - 00185 Roma
Tel: +39 06 494 14 91
Email: m.tranquillileali@virgilio.it
The Marisa Bellisario Foundation (Marisa Bellisario Stiftung, italienisch, englisch)
Das Ziel der Stiftung ist es, die Professionalität von Frauen im öffentlichen und privaten Sektor der Wirtschaft zu verbessern. Die Marisa Bellisario Stiftung fördert die Kultur der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter durch einen Dialog, der offen für die verschiedenen Instanzen der Gesellschaft ist.
Kontakt:
email:info@fondazionebellisario.org
Piazza Giuseppe Verdi, 8
00198 Rome - Italy
Tel + 39 06 85357628
Fax + 39 06 874599041
AIDOS - Associazione Italiana Donne per lo Sviluppo (Italienischer Verband für Frauen in der Entwicklung, italienisch und englisch)
Die Arbeit der Stiftung begann 1981 als Frauengruppe und Nicht-Regierungs-Organisation in der Entwicklungszusammenarbeit. Von Anfang an hat AIDOS in Entwicklungsländern gearbeitet, in Italien und mit internationalen Organisationen, um die Rechte, die Würde, das Wohlergehen und den Fortschritt der Frauen aufzubauen, zu fördern und zu verteidigen. AIDOS arbeitet in Partnerschaft mit lokalen Organisationen und Institutionen, um Frauen und deren Organisationen mit Instrumenten aus der Frauenbewegung in Italien, die am erfolgreichsten gewesen sind, zu unterstützen.
Kontakt:
Via dei Giubbonari 30
00186 Roma
Tel +39 06 687 3214
Fax +39 06 687 2549
segreteria@aidos.it
Comitato Impresa Donna (Business Woman`s Committee, italienisch)
Es ist ein Verein, der Frauen hilft, Unternehmerinnen zu werden und sie dabei mit Trainings unterstützt. Auf der Website lassen sich Informationen und Ratschläge von Expert/-innen, Veröffentlichungen und nützliche Links finden.
Assodonna (italienisch)
Es ist eine Non-Profit-Organisation mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Frauen im Beruf zu fördern. Die persönliche Entwicklung und das berufliche Weiterkommen stehen hier im Fokus. Frauen werden u.a.Schulungen und Beratungen angeboten. Mit weiteren regionalen und nationalen Akteur/-innen werden zum Thema Frauen und Beruf, Seminare, Konferenzen, Studien und Forschungsarbeiten durchgeführt.
AIDDA, Associazione Imprenditrici e Donne Dirigenti d'Azienda (italienisch)
Es ist ein Unternehmerinnen-Netzwerk global agierender Unternehmen.
Kontakt:
Via degli Scialoja, 18
00196 Roma
aidda@aidda.org
Donne Democratiche
Blog der politischen Kultur und des Studium von Frauen
Weitere Institutionen und Initiativen, die sich um die Gleichstellung der Frauen kümmern, finden sich auf dieser Seite der Gleichstellung in den Abruzzen: Reti di donne in Italia
„Was die im EU-Recht vorgeschriebenen Aufgaben betrifft, so spielen das Netzwerk der Gleichstellungsberater und das Nationalkomitee für Chancengleichheit, die vom Arbeitsministerium eingerichtet wurden, eine wichtige Rolle. Laut Gesetz handelt es sich dabei um unabhängige Einrichtungen, es ist jedoch Aufgabe des Arbeitsministeriums, die Bedingungen für die Organisation und Arbeitsweise der Teams der Gleichstellungsberater festzulegen. Die mangelnde Unabhängigkeit der nationalen Gleichstellungsbeauftragten wurde an dem Erlass des Arbeitsministers vom 30. Oktober 2008 deutlich, in dem dieser die Gleichstellungsbeauftragte in Abstimmung mit dem Minister für Chancengleichheit aus ihrem Amt abberief und dies damit begründete, dass sie mit der Regierungspolitik nicht „auf gleicher Linie" liege.
Die Kommission für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die sich mit allen Bereichen befasst, der Ausschuss zur Förderung unternehmerischer Initiativen von Frauen sowie die Generalabteilung, die sich mit der Gleichstellung beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen befasst, - allesamt vom Büro des Premierministers (Abteilung Chancengleichheit) eingerichtet - können nicht als unabhängig gelten."
- Quelle: Renga, Simonetta: Italien, in: Gleichstellungsrecht in der EU. 2009, S.72 - 80 (PDF, 169 Seiten, 880 KB)
Dipartimento per le Pari Opportunità (Ministerium für Gleichstellung, italienisch)
Besteht seit 1996; Ziele/Aufgaben: Gender Mainstreaming (Monitoring, Implementierung, Koordination), stärkere politische Partizipation, normative Orientierung/Proposals, Nominierung von Repräsentant/-innen in Beiräten, Zusammenarbeit mit Frauen-NGOs; Vetorecht der Ministerin Maria Rosaria Carfagna.
Kontakt:
Largo Chigi, 19 - 00187 ROMA Largo Chigi, von 19 bis 00187 ROMA
Tel: (+39) 06.67791, +39 06.67792435 Tel.: (+39) 06.67791, +39 06.67792435
E-Mail: serep@pariopportunita.gov.it
Das Ministerium wurde gründlich umstrukturiert und bekam Aufgaben und Komitees anderer Ministerien hinzu, so auch das Komitee für Unternehmerinnentum, welches vorher bei Industrie und Handel angesiedelt war, ebenso das Gleichstellungskomitee (siehe weiter unten). Siehe dazu:
- Luigina Toscano-Davies: Institutional Changes in Italy: the Case of the Department of Equal Opportunities (PDF, 32 Seiten, 500 KB, englisch)
Gleichstellungsberater
Umsetzung von Gleichstellung im Bereich Beschäftigung und berufliche Bildung; oft Gewerkschaftsfrauen
In diesem Ministerium auch angesiedelt:
Commissione Nazionale per la Parità e le Pari Opportunità tra Uomo e Donna (Nationale Kommission zur Gleichstellung von Männern und Frauen, italienisch)
seit 1984, Restrukturierung 1991; beratendes Gremium des Premierministers; zusammengesetzt aus Mitgliedern von Frauenorganisationen, FrauenvertreterInnen aus den politischen Parteien, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden; Funktion: Vermittler zwischen Regierung, öffentlicher Verwaltung und Zivilgesellschaft; Aufgaben: Forschung, Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbekampagnen, bis 1996 auch Koordination der Regierungsaktivitäten.
(Keine aktuellen Einträge)
Gleichstellungsstelle im Arbeitsministerium (via Google-Übersetzer, deutsch)
seit 1997; Verwaltungseinrichtung zur Unterstützung der Ministerin für Gleichstellung;
Diese Einrichtung gibt politische Orientierung, schlägt vor und koordiniert legislative und administrative Maßnahmen zur Umsetzung der Chancengleichheit, fördert die Forschung, betreibt Monitoring im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, gibt den zentralen und lokalen Verwaltung Anleitungen für eine angemessene Implementierung staatlicher Rechtsvorschriften.
Im Ministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt
Via Veneto 56 - 00187 ROMA Via Veneto 56-00187 ROMA
Tel: (+39) 06 46831 Tel.: (+39) 06 46 831
Postanschrift: (+39) 06.48161451-2
E-Mail: ufficiostampa@lavoro.gov.it
Das italienische Stichwort für die Internetrecherche lautet: Pari Opportunità (Gleichstellung)
Ein aktuelles Papier zu Genese der Gleichstellung und Maßnahmen: L’ottica di genere in materia di salute e sicurezza sui luoghi di lavoro -Chiara Bizzarro (PDF, 7 Seiten, 420 KB, italienisch)
Ebenso in diesem Ministerium verortet:
Comitato per làttuzione dei principi di parità di trattamento e di opportunità equal lavoro tra uomini e donne (Ausschuss zur Durchsetzung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Chancengleichheit zwischen erwerbstätigen Männer und Frauen)
seit 1991; beim Ministerium für Arbeit und Soziales; VertreterInnen der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Frauenorganisationen; Aufgaben: Vorschläge für Gesetzesreformen, Information, Repräsentation von Frauen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, affirmative action, etc.
Consigliera nazionale di parità (Nationaler Gleichstellungsrat)
Kontaktperson:
Dott.ssa Bianca M. Pomeranzi
Tel. 0646832560
consiglieranazionaleparita@lavoro.gov.it
Tel. 0646832562
msalera@lavoro.gov.it
Comitati per la promozione dell`imprenditoria femminile (Komitee zur Förderung und Verbreitung von Entrepreneurship von Frauen, italienisch)
seit 1997; beim Gleichstellungsministerium angesiedelt.
AFEM - Association des Femmes de l'Europe Méridionale (in den Sprachen der beteiligten Länder)
ein europäisches Netzwerk von Personen, Organisationen und Dachorganisation aus Zypern, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien und Portugal. Projekt zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer (Recht und Praxis)
Universitäten
Società italiana delle storiche (GopherDonna)
Via della Lungara 19 - 00165 Roma
Tel. (+39) 06 6872823
Fax: (+39) 06 6872823
e-mail: segreteria@societadellestoriche.it
Women's Studies (Centro interdipartimentale) - Università della Calabria
entro Interdipartimentale di Women's Studies "Milly Villa" Università della Calabria
Kontakt:
Via P. Bucci
Edificio 1 B - piano 3
Arcavacata di Rende (CS)
barazzetti@unical.it
Centro Interdipartimentale di Ricerche e Studi delle Donne - Università degli Studi di Torino
Kontakt:
Il CIRSDe si trova al IV° piano di Palazzo Nuovo, Stanza n. 69
Via S. Ottavio, 20 - 10124 Torino
e-mail: cirsde@unito.it
Beschreibung der Quellenlage:
Nicht so gute Quellenlage, insbesondere bezogen auf staatliche Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik (nicht oder nur auf Italienisch im Netz vertreten). Zudem gibt es keine klare oder einfache strukturierte Übersicht über die Gleichstellungsinstitutionen, was die Recherche der nur auf italienisch zugänglichen Seiten erschwert. NGOs sind dagegen sehr stark im Netz vertreten, allerdings meistens auch nur auf Italienisch, meistens sogar auch ohne englische Kurzbeschreibungen.
Auch Fallstudien in der Literatur zu Geschlechterpolitik in Europa sind kaum vorhanden.
Benennung der relevanten Quellen:
Internetadressen wurden immer direkt im Kontext genannt.
Internetquellen: Neben den genannten Seiten soll noch auf ein zentrales FrauenInformationsPortal hingewiesen werden: Server Donne (italienisch)
Hilfreiche Stichworte bei der Internetrecherche
Gleichstellung – L'uguaglianza oder Pari Opportunità
Gleichstellung der Geschlechter - L'uguaglianza di genere
Gender Mainstream - Mainstreaming di genere