Rechtslage:
- Gleichstellungsrecht
- Antidiskriminierungsgesetz
- Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
- Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
- Aktueller politischer Diskurs
- Weitere Informationen
Akteur_innen:
- NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
- Regierung, Ministerien
- Andere GenderAkteur_innen
Wissenschaft
Kurzbeschreibung und -bewertung
Die slowakische Gesellschaft zeichnet sich durch die Beharrlichkeit der traditionellen Rollenteilung von Frau und Mann aus. Slowakische Frauen erfahren dadurch Benachteiligungen am Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, in der Wissenschaft oder in der Politik. Die traditionellen Rollenbilder werden bereits in der Schule vermittelt, was u.a. Auswirkungen auf die spätere Berufswahl hat.
- Quelle: Bericht des Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW) der UN auf Englisch, 2008, S.4
Zitat aus dem Dokument:
Negative kulturelle Praxis und Erziehung (Negative cultural practices and education)
Der Ausschuss ist besorgt über die Fortdauer traditionelle Stereotypen bezüglich der Rollen und Aufgaben von Frauen und Männern in der Familie und in der Gesellschaft im Großen, darin die speziellen Felder wie Arbeitsmarkt, Gesundheitssektor, Wissenschaft und Politik – sie sind stark abhängig von einer traditionellen Sichtweise. Der Ausschuss drückt seine Besorgnis aus über das Fortdauern der Reproduktion von Gender Stereotypen in Schulbüchern, die eine der wichtigsten Gründe sind für die traditionelle akademische Wahl von Jungen und Mädchen. Der Ausschuss ist ebenso betroffen vom unzulänglichen Zugang zu Sexualerziehung in den Schulen, der nicht, die Bedürfnisse der Mädchen und der Jungen zu erfüllen scheint oder zur Erfüllung der Verantwortung der Regierungsparteien beiträgt.
Die Slowakei ist von einer älteren nationalen und christlichen Tradition geprägt. Frauenpolitik funktioniert nur mit der Betonung der Loyalität gegenüber den Männern und in Erfüllung der Aufgaben einzig zum Erhalt der Nation. Die Slowakei verfügt über eine traditionell ländliche Sozialstruktur.
Diskussionen über Frauen in der Politik, entfacht von NGO’s und einigen Politikerinnen bleiben quantitativ und vordergründig. Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen werden nicht hinterfragt. Auch Politikerinnen vertreten diese Ansichten.
Initiativen, die für die Chancengleichheit von Männern und Frauen eintreten, mussten sich mit dem hohen Grad an Aversion gegenüber dem „schmutzigen Geschäft“ der Politik auseinandersetzen. Antifeministische Einstellungen, konservative Vorstellungen von der Rolle der Frau und liberal-kapitalistische Legitimierung von Politik erschweren Fortschritte in dem Bereich.
Auch die sozialistische Vergangenheit ist problematisch für die Durchsetzung der Chancengleichheit auf gesetzlicher Ebene. Linke Parteien lehnten Gleichstellungsmaßnahmen ab, da sie nicht dem Vorwurf erliegen wollten, kommunistische Ideen zu vertreten.
Familie gilt den meisten Slowak/-innen als das wichtigste. Allgemein werden Frauen mit kleinen Kindern als nicht für die Politik geeignet eingeschätzt.
Die Struktur der politischen Institutionen ist weit davon entfernt, was in den Deklarationen und Abkommen gefordert und unterschrieben wurde. Kontrolle und unabhängige Überprüfungen gibt es nicht. Die „Konzeption der Chancengleichheit“ war nicht das Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung unterschiedlicher Akteure wie Regierung, NGO’S, Frauenorganisationen usw. NGO’s durften lediglich Anmerkungen einbringen. Die Evaluierung erfolgte nicht unabhängig und objektiv (Siehe auch unter Regierung und Ministerien),
Alle Verträge die Gleichstellung von Mann und Frau betreffend im Kontext der Beitrittsverhandlungen wurden unterschrieben. Die Gleichstellung ist nicht zu einem Politikziel geworden, allerdings sind einige Instrumentarien zur Implementierung dieser Politik geschaffen worden.
- Kurze Einschätzung: Zitat aus dem Dokument Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009, S.171 (PDF, 244 Seiten, 2,5 MB)
Legislative Ebene:
Die derzeitige slowakische Gesetzgebung im Bereich der Chancengleichheit steht
weitgehend mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Geschlechtergleichstellung in Einklang. Ein spezielles Gesetz zur Geschlechtergleichstellung gibt es in der Slowakei nicht, die einzelnen Bestimmungen der EG-Richtlinien wurden jedoch integriert, insbesondere im Antidiskriminierungsgesetz.“
Institutionelle Ebene:
„Der institutionelle Rahmen der Slowakei im Bereich der Geschlechtergleichstellung ist unzulänglich. Eines der Hauptprobleme liegt in der unzureichenden Mittelausstattung für die Arbeit der einschlägigen Institutionen, die auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung tätig sind, etwa das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte.
Die Abteilung Gender Equality und Equal Oppurtunities oder analog Büro für Chancengleichheit und Antidiskriminierung ist dem Staatssekretariat des Ministeriums untergeordnet, das direkt dem Minister Jozef Mihál untersteht. Ferner gibt es vier zentrale Sektionen, eines davon ist die „Section of Social and Family Police“. In diesem gibt es keine Abteilung, die sich explizit mit Gleichstellungsfragen beschäftigt, sondern Abteilungen, die den Fokus u.a. auf Folgendes setzen: Unterstützung der Familie, Integration behinderter Personen oder Schutz von Kindern und Familie.
Erkennbar ist, dass Familienwerten eine hohe Bedeutung in der Slowakei zuteil wird, diese Werte sich sozusagen in dem Ministerium institutionalisieren in Form eigener Abteilungen.
- Quelle ist das Organigramm dieses Ministeriums, abrufbar auf der Website als pdf-Dokument: Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic (englisch)
- Kurze Einschätzung: Zitat aus dem Dokument Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009, S.171 (PDF, 244 Seiten, 2,5 MB)
Institutionelle Ebene:
Die dem Arbeitsministerium unterstehende Abteilung für Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit, deren Aufgabe es ist, die administrative und technische Seite der Ratsaktivitäten zu gewährleisten, schafft es nicht, Voraussetzungen zu schaffen, die es den Mitgliedern der Ratsausschüsse ermöglichen, Informationen über geplante oder bereits realisierte Änderungen der Rechtsvorschriften einzuholen und ihre Kommentare zu diesen Änderungen einzureichen. Eine solche Initiative wäre auch deshalb wünschenswert, weil sie zu einer systematischen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts im Gesetzgebungsprozess, wie sie in der Slowakei bisher noch nicht stattfindet, beitragen
könnte.
Das übergeordnete Ministerium ist das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik (Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic)
Inhaltliche Schwerpunkte sind u.a. Beschäftigungs-, Sozial und Rentenpolitik. Konkrete Arbeitsthemen sind bspw. Umgang mit Behinderungen und materieller Not sowie sozialer, rechtlicher Schutz von Kindern und Koordinierung der Familienpolitik.
- Quelle: Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic (englisch)
Kontakt:
Špitalska 4,6,8
816 43 Bratislava
Slovak Republic
tel.: + 421 2 2046 0000
detaillierte Ansprechpersonen: Ministry of Labour, Social Affairs and Family of the Slovak Republic (englisch) - Contacts
Weitere Institution:
- Nationale Gleichstellungsbehörde: Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte (englisch)
- Zum Gender Pay Gap besteht eine ministerielle Initiative: Addressing the gender pay gap: Government and social partner actions – Slovakia (englisch)
Im Jahr 2004 (Mai) wurde das Antidiskriminierungsgesetz erlassen. Es existiert keine Gesetzgebung gegen die Diskriminierung bei der Partizipation an Macht und in Entscheidungsprozessen. Es gibt keine besonderen gesetzlichen Regelungen für gezielte Förderungsmaßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit. Vorschläge hierzu – wie die Quotierung für Frauen bei Regionalwahlen – blieben erfolglos.
- Aktuell: Schlagzeilen - Gleichbehandlung von Frauen und Männern: Europäische Kommission ermahnt Slowakei wegen Nichteinhaltung der einschlägigen EU-Vorschriften (03.06.2010)
Die Europäische Kommission hat am 3. Juni 2010 die Slowakei in einer sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme im Zusammenhang mit den EU-Vorschriften über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ermahnt.
Sie hat sich zu diesem letzten Schritt vor Anrufung des Gerichtshofs entschlossen, nachdem die Slowakei die auf EU-Ebene vereinbarten Vorschriften nicht ordnungsgemäß in innerstaatliches Recht umgesetzt hat.
Die Kommission hatte im Juni 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. In der zweiten Stufe dieses Verfahrens wies sie darauf hin, dass die Richtlinie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf verbietet, es sei denn, dies ist aufgrund der beruflichen Anforderungen notwendig. Die Slowakei hat diese Einschränkung in Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Die slowakischen Vorschriften gewähren Frauen, die nach einem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, nicht sämtliche Rechte, die ihnen nach Artikel 2 Absatz 7 der Richtlinie zustehen: So wird nicht garantiert, dass ihnen alle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätten, zugute kommen und sie nach ihrer Rückkehr einen gleichwertigen Arbeitsplatz erhalten und zu gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie zuvor.
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie, der unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung in Bezug auf die Bedingungen für den Zugang zu unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit verbietet, wurde in den slowakischen Vorschriften nicht ausdrücklich umgesetzt.
Die Richtlinie 2002/73/EG ist das Herzstück der EU-Vorschriften über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Sie soll den Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich Arbeit und Beschäftigung verwirklichen helfen und definiert die Begriffe unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung. Ferner schreibt sie die Einrichtung einer oder mehrerer Stellen vor, deren Aufgabe darin besteht, die Verwirklichung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht war der 5. Oktober 2005.“
- Kurze Einschätzung: Zitat aus dem Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009, (PDF, 244 Seiten, 2,5 MB)
S.166:
Das Antidiskriminierungsgesetz lässt auch Ausnahmen von dem Grundsatz der Gleichbehandlung zu. Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechts, die darin besteht, dass für Frauen und Männer unterschiedliche Rentenalter festgesetzt werden, und deren Zweck es ist, die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für die Angehörigen einer Geschlechtsgruppe abzusichern, stellt keine Diskriminierung dar, da sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.
S.171:
Die Sozialpartner messen dem Thema Chancengleichheit nach wie vor wenig Bedeutung bei. Die Gewerkschaften versuchen in erster Linie, maximale Lohnsteigerungen und die größtmögliche Arbeitsplatzsicherheit für Arbeitnehmer auszuhandeln. Wenn Gleichstellungsfragen in Kollektivvereinbarungen behandelt wurden, betrafen diese hauptsächlich die Arbeitsbedingungen von schwangeren Frauen und von Arbeitnehmern, die Kleinkinder betreuen.
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Quoten gibt es keine. Aktuelle Umfragen in der slowakischen Bevölkerung machen eine Mehrheit aus, wenn es darum geht, eine feste Anzahl von Parlamentssitzen für Frauen zu „reservieren“.
Iveta Radicová, die slowakische Ministerpräsidentin, hält nichts von Frauenquoten.
derStandard.at: Die slowakische Politik ist auch im mittel- und osteuropäischen Kontext stark männerdominiert. Sehen Sie sich in der Rolle der Türöffnerin?
Iveta Radicova: Frauen erhielten in der Tschechoslowakei 1919 das Wahlrecht, also vor gerade einmal 90 Jahren. Das ist schon ein wichtiger Punkt. Gerade nach der Wende von 1989 haben es Frauen aber sehr schnell geschafft, am demokratischen Prozess teilzunehmen und in hohe Positionen der Politik zu gelangen. In kleinen Schritten zwar, aber natürlich, von Frauenquoten halte ich nichts. Ich hoffe, mein Wahlkampf zeigt den Frauen, dass es möglich ist, an der Politik aktiv teilzunehmen.
- Quelle: derStandard.at: "Von Frauenquoten halte ich nichts" (Interview: 18.3.2009)
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
- Dokument: Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht 2010–1 (PDF, 169 Seiten, 875 KB), S.141 ff.
Politische Entwicklungen
Es gibt den Nationalen Aktionsplan für Geschlechtergleichstellung für die Jahre 2010-2013 (NAP), der vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie erstellt wurde und damit Probleme und Ablehnung nach sich zieht.
S.141:
Das Hauptproblem des NAP-Entwurfs (Nationaler Aktionsplan) liegt darin, dass ihm keine Diskussion in der Öffentlichkeit und unter Fachleuten vorausging, die zur Ausarbeitung eines umfassenden, konzeptionellen Dokuments geführt hätte. Aufgrund der zahlreichen Schwachpunkte des vorgelegten Entwurfs haben verschiedene NRO die Regierung aufgefordert, das Dokument in seiner jetzigen Form nicht zu genehmigen, sondern es unter aktiver Einbeziehung aller beteiligten Ministerien und NRO zu überarbeiten und ein hochwertiges Dokument mit angemessener finanzieller Deckung zu verabschieden. Im Bereich Wirtschaft und Soziales mangelt es an dem Bemühen, Mechanismen für eine übergreifende Anwendung des Gleichstellungsaspekts auf sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen zu entwickeln, zu dem sich die Regierung in ihrem Wahlprogramm verpflichtet hat.
Im Bildungsbereich besteht das Ziel des NAP darin, die Gleichstellungsthematik in die didaktischen und organisatorischen Anweisungen einzubeziehen, wobei Inhalt und Ablauf der Verwirklichung dieses Ziels jedoch nicht klar definiert sind. Die Ausbildung von Lehrern/Lehrerinnen und pädagogischen Führungskräften, die eigentlich Hauptakteure bei der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung im Bildungsbereich sein müssten, fehlt vollständig. Der Bereich Gesundheitsversorgung und reproduktive Gesundheit, der für die Geschlechtergleichstellung von zentraler Bedeutung ist, wird in dem NAP nicht ausreichend behandelt. Des Weiteren enthält der NAP keinerlei Maßnahmen zur Beseitigung der Mehrfachdiskriminierung bestimmter Gruppen von Frauen, z. B. von Roma-Frauen, alleinerziehenden Müttern, nicht heterosexuellen Frauen oder älteren Frauen.
Viele institutionelle Lösungen, etwa die Schaffung des Amtes eines stellvertretenden Premierministers/einer stellvertretenden Premierministerin für Geschlechtergleichstellung, ohne das die seit langem notwendigen Veränderungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht erreicht werden können, sind in dem NAP ebenfalls nicht vorgesehen. Auch die Lösung der Probleme, auf die Frauen beim Zugang zu den Gerichten stoßen, ist unbefriedigend. Einerseits erwähnt der NAP die Befürwortung befristeter kompensatorischer Maßnahmen, andererseits enthält er keinerlei Vorschläge zur Änderung der entsprechenden Rechtsvorschriften, die für die Umsetzung solcher Maßnahmen erforderlich wäre.
Es gab einen Nationalen Aktionsplan für Frauen in der Slowakei, der weit oben in der Regierungsbürokratie entwickelt, aber nicht in die Öffentlichkeit getragen wurde. Er basierte weder auf feministischer Reflexion noch auf der Philosophie von Frauen- bzw. Menschenrechten. Der Fokus lag sehr auf der Rolle der Frau als Mutter (wofür die Slowakische Regierung vom CEDAW-Ausschuss kritisiert wurde – siehe Eingangstext.)
Regierungsprogramm “Manifesto Of The Government Of The Slovak Republic For The Period Of 2010 – 2014; August 2010
Zu dem Stichwort Gender lässt sich im gesamten - 58 Seiten umfassenden Regierungsprogramm - ein Mal ein Ergebnis finden:
S.24
The Government will pursue a more effective and flexible functioning of all institutions and mechanisms serving for the protection and promotion of human rights, such as the Slovak National Centre for Human programmes and institutional mechanisms to protect the human rights of marginalised and disadvantaged groups in the population. In making, implementing and evaluating government policies and their impacts, the Government will enforce measures to eliminate gender-based discrimination.
Auf deutsch:
Die Regierung wird ein wirksameres und flexibleres Funktionieren aller Einrichtungen und Mechanismen verfolgen, die für den Schutz und das Voranbringen von Menschenrechten dient, wie das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte und das Zentrum für Rechtshilfe. Sie wird die vorhanden und/oder neuen Regierungsprogramme und institutionellen Mechanismen stärken zum Schutz der Menschenrechte von marginalisierten und benachteiligten Gruppen in der Bevölkerung. Im Bilden, Einführen und Auswerten von Regierungspolicen und ihren Einflüssen, will Regierung Maßnahmen erzwingen, die die genderbasierte Diskriminierung beseitigt.
- Unter: Domov | Úrad vlády SR (als PDF-Dokument, slowakisch)
Ab S. 27 steht der Fokus auf der traditionellen Familie: Geburtszahlen erhöhen, Familien unterstützen, in denen die Eltern arbeiten, um eine starke, ökonomische slowakische Gesellschaft zu entwickeln.
S.8
Family relations/Famielienbeziehungen
The Committee is concerned that, as a result of the rising number of divorces, the number of single mothers has significantly increased in Slovakia. It regrets the lack of information in the report of the State party on the possible negative economic and social consequences of divorce for women, in particular single mothers, as well as on the situation of women in non-traditional family situations. It is further concerned that the current legislative framework does not adequately provide for an equal distribution of marital property upon divorce.
Deutsch:
Der Ausschuss ist darüber besorgt, dass infolge der steigenden Zahl von Scheidungen, die Zahl der alleinerziehenden Mütter in der Slowakei bedeutsam zugenommen hat. Es bedauert das Fehlen von Information dazu im Bericht der Staatspartei ob der möglichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Scheidung für Frauen, insbesondere alleinerziehenden Mütter wie auch für Frauen in nicht-traditionellen Familiensituationen. Er ist weiterhin besorgt, dass das gegenwärtige gesetzgebende Rahmenwerk nicht entsprechend dafür sorgt, dass das Eigentum nach einer Scheidung gleich aufgeteilt wird.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass traditionelle Familienbünde hohe Unterstützung erfahren; in allen anderen Formen der persönlichen Lebensgestaltung sind Frauen benachteiligt, da hier kein gesetzliches Regelwerk existiert, welches Single-Frauen oder geschiedene Frauen adäquat unterstützen könnte.
Non-governmental organizations/Nichtregierungsorganisationen
S. 48
The Committee notes with concern the insufficient level of cooperation and communication between the State party and women's non-governmental organizations, which became apparent during the constructive dialogue.
Deutsch:
Das Komitee bemerkt mit der Sorge die ungenügende Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der Regierungspartei und Frauen-NGO’s, was offensichtlich wurde während des konstruktiven Dialogs.
Zudem geht die Regierung in institutionellen und gesetzlichen Fragen - die Gleichstellung betreffend - unzureichend bzw. gar nicht auf Frauen-NGOs ein. Das wird der Regierung auch öffentlich zum Vorwurf gemacht (siehe weiter oben: Nationaler Aktionsplan 2010-2013).
Am 12. Juni 2010 wurde der Slowakische Nationalrat (Parlament) neu gewählt. Aus der Wahl ging die sozialdemokratische Partei Smer unter Führung von Robert Fico als stärkste Kraft hervor. Ministerpräsidentin ist jedoch seit 08.07.2010 Iveta Radicová von der Slowakisch-Christdemokratischen Union (SDKÚ-DS), die einer bürgerlich-liberalen Vierparteienkoalition vorsteht. Die Regierung verfügt über eine Mehrheit von 79 der 150 Sitze im Nationalrat.
Einige weitere nationale Wahlgänge haben nur geringfügige Veränderungen im Gleichgewicht der Geschlechter bewirkt. Der Frauenanteil im belgischen Unterhaus verzeichnete ein leichtes Plus (von 38 auf 40 %), ging dafür im Senat etwas zurück (von 41 auf 38 %). Auch in den Niederlanden und der Slowakei ist der Anteil der weiblichen Abgeordneten nach Wahlen im Juni etwas gesunken (von 42 auf 41 % bzw. von 18 auf 16 %).
Hohe Lohnunerschiede:
- Eropäische Kommission Beschäftigung, Soziales und Integration: Das geschlechterspezifische Lohngefälle - Die Situation in der EU
Slowakische Frauen verdienen 1/5 weniger als ihre männlichen Kollegen im Schnitt. Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung ist ein Thema – ganz der EU-Richtlinie und dem Bedarf an Human Ressources folgend.
Die Idee von der Gleichheit der Geschlechter und das Problem struktureller Diskriminierung blieben als Themen ohne Resonanz.
Allgemein: Frauen-NGO’s agieren eher traditionell, also im karitativen Bereich. Sie bekämpfen Symptome. Andere Organisationen wie „Frauen in professionellen Berufen“ hatten versucht eine Quotenregelung für Frauen bei der Partizipation in der Politik durchzusetzen.
Alliance of Women in Slovakia/Aliancia žien Slovenska (slowakisch)
Diese Organisation engagiert sich für die Rechte der Frauen. Das äußert sich in Vorträgen und Publikationen, insbesondere zu den Themen Gewalt in Familien sowie Menschenhandel. Sie arbeitet der CEDAW zu.
Kontakt
Nábelkova 2, 841 05 Bratislava ICO 30809177
alianciazien@alianciazien.sk
EsFem
Das ist eine unabhängige, feministische Nichtregierungsorganisation. Seit ihrem Beginn engagiert sich in der Unterstützung von Frauen- und Kinderrechten, ist aktiv gegen alle Formen der Diskriminierung von Frauen und tritt aktiv für die Verbesserung von Chancengleichheiten für Frauen und Männer.
EsFem setzt sich konkret für die Geschlechtersensibilisierung ein, indem bestehende Frauen-und Männerstereotype hinterfragt werden. EsFem verfolgt diese Zielstellung vor allem durch die Schulung von Lehrer/-Innen und durch Workshops in Schulen, Erarbeitung von methodischem Lehrmaterial; Schulbücher und Sexualunterricht werden analysiert
Auf der Homepage finden sich zahlreiche Verlinkungen (auch zu feministischen Seiten).
Kontakt
Budovatelská 11, 080 01 Prešov
esfem@esfem.sk
Fenestra (slowakisch)
Das ist eine Frauen-NGO, die sich seit 1999 auf Gewalt in der Ehe fokussiert. Sie bietet Frauen und Kindern Hilfe an, führt Schulungen zu diesen Themen durch und ist damit aktiv im Bereich der Sensibilisierung für das Thema häuslicher Gewalt, auch über den beruflichen Sektor hinaus.
Kontakt
Fenestra
P.O.Box F-12
042 92 Košice
fenestra@fenestra.sk
Moznostvolby (übersetzt: für die Wahl, slowakisch, wenige Informationen sind auf Englisch verfügbar)
Diese Organisation wurde im Mai 2001 gegründet mit dem Hauptziel der Begleitung der Koordination und Zusammenarbeit verschiedener Projekte von Menschenrechtsorganisationen , feministischen und Frauen NGO’s
Es geht unter anderem um die freie Entscheidung auf Abtreibung. Die Organisation hat einen offenen Brief an die Regierung formuliert. Auf der Seite der „Familienplanung" wird unter anderem für rezeptfreie Verhütungsmittel geworben.
Kontakt:
Možnost volby, O.Z.
Medená 5, 811 02 Bratislava
mail@moznostvolby.sk
CHANGENET.SK (auf Slowakisch)
Eine Organisation, die in viele Richtungen agiert – Geschlechtergerechtigkeit, Armutsbekämpfung, Gentechnologie usw. Leider nur auf slowakisch, aber sehr scheinbar sehr spannend mit vielen Artikeln; würde die These unterstützen, dass es sich bei gender-.. um einen ganzen Lebensentwurf handelt, letzte Einträge von 2009 im Bereich Frauen (zeny).
Ženská Loby Slovenska/Slowakische Women’s Lobby (slowakisch)
Das ist die nationale Koordinierungsstelle der Frauen NGO’s in der Slowakei für die European Women´s Lobby.
Kontakt
Medená 5, 811 02 Bratislava
mail@zenskaloby.sk
Tel. 02 5443 1364
European Platform Of Women Scientist (EPWS)/ Europäische Plattform von Wissenschaftlerinnen (englisch)
Gender (auf Slowakisch)
angesiedelt beim Arbeistministerium; Hauptthemen sind: Frauen und Männer in der Politik, Arbeitsmarkt
Die Seite ist leider nur auf slowakisch – es finden sich Statistiken, Artikel und ein umfangreiches Glossar sowie best pratice-Beispiele
Iniciatíva piata žena (auf Slowakisch)
Initiative gegen Gewalt gegen Frauen; eine nationale Kampagne.
18.01.2011
Nationale Gleichstellungsstelle
Unter: Slovak National Centre For Human Rights (englisch)
… the Council Directive 2004/113/EC implementing the principle of equal treatment between men and women in the access to and supply of goods and services the Centre is regarded as a national „equality body“ aimed at promotion of equal treatment and combating all forms of discrimination. As such, it covers all grounds of discrimination. The Centre has been registered as a member of the European Network of Equality Bodies (EQUINET).
deutsch:
Die Richtline 2004/113/EC implementiert den Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen. Und das im Zugang zu und in der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Das Zentrum stellt dabei die Nationale Gleichstellungsstelle dar. Sie hat das Ziel, das Thema Gleichbehandlung in der Gesellschaft zu verankern und gegen alle Formen der Diskriminierng vorzugehen. Das Zentrum ist Mitglied bei Equinet.
- Quelle: Equinet Europe - Equality Bodies (englisch) oder Equinet Europe: Slovak National Centre for Human Rights (englisch)
Kontakt
Kycerskeho 5
811 05 Bratislava, Slovak Republic
Fax: +421 2 208 501 35
Tel: +421 2 208 501 14
info@snslp.sk
- Kurze Einschätzung: Zitat aus dem Dokument Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009 (PDF, 244 Seiten, 2,5 MB), S.171
Institutionelle Ebene:
Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte = nationale Gleichstellungsbehörde
Obwohl das Zentrum seitens der Regierung als Geschlechtergleichstellungsbehörde gilt, verfügt es über keine spezielle Abteilung für Geschlechtergleichheit mit den erforderlichen Mitteln und Experten in Geschlechtergleichstellungsfragen.
S. 166:
Seit der dritten Novellierung des Antidiskriminierungsgesetzes, die im Oktober 2008 in Kraft trat, sind das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte (Gleichstellungsstelle) und NRO, die im Antidiskriminierungsbereich tätig sind, befugt, in Fällen, in denen der Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung dazu führen kann, dass die Rechte einer größeren oder unbestimmten Zahl von Menschen verletzt werden, oder in denen ein solcher Verstoß dem öffentlichen Interesse ernsthaft schaden kann, in ihrem eigenen Namen Popularklagen (actio popularis) anstrengen.
- Dokument: Europäische Zeitschrift für Geschlechtergleichstellungsrecht 2010–1, S.142 f. (PDF, 169, 875 KB)
Laut Antidiskriminierungsgesetz ist das Slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte (im Folgenden „das Zentrum") als einzige Institution dafür zuständig, die Gleichstellung zu gewährleisten, indem es die Einhaltung des Rechts auf Gleichbehandlung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes überwacht. Das Zentrum erstellt und veröffentlicht jedes Jahr, jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr, einen Bericht über die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Kenntnis des Grundsatzes der Gleichbehandlung, in der Slowakischen Republik. Das Zentrum beobachtet und evaluiert die Einhaltung der Grundrechte und -freiheiten, einschließlich der Rechte von Kindern, sowie die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der Slowakischen Republik.
2008/2009 bearbeitete das Zentrum Dutzende von Beschwerden wegen Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen. In den meisten Beschwerden wurde Mutterschaft als Grund für Ungleichbehandlung angeführt. In mehreren Fällen ging es um sexuelle Belästigung, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund von Schwangerschaft usw. Die meisten Fälle bezogen sich auf Ungleichbehandlung in einem Beschäftigungs- oder einem ähnlichen Rechtsverhältnis. 2009 setzte sich das Zentrum auch mit Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft auseinander. Obwohl das Arbeitsgesetzbuch und andere arbeitsrechtliche Vorschriften Bestimmungen zum Schutz von Schwangeren enthalten, erhielt das Zentrum zahlreiche Beschwerden wegen Entlassung von Arbeitnehmerinnen während der Probezeit. Genaue Angaben über die Zahl der schwangeren Frauen, die in der Probezeit entlassen wurden, liegen zwar nicht vor, die Tendenz ist jedoch steigend. In der Probezeit, in der beide Seiten - also Arbeitgeber und Arbeitnehmer - das Beschäftigungsverhältnis ohne weitere Formalitäten auflösen können, wird dieses Recht von den Arbeitgebern häufig missbraucht.
Das Zentrum beschäftigte sich auch mit dem Thema Entgeltgleichheit. Das Phänomen wird in dem Bericht jedoch lediglich erwähnt, es werden keine Vorschläge zur Lösung oder insbesondere zur Verbesserung der Situation gemacht. Erwähnt wird auch den mangelnden Willen von Diskriminierungsopfern, ihre Situation auf dem Rechtsweg zu klären - eine Zurückhaltung, die sich durch ein generelles Misstrauen gegenüber der Justiz, den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den ein Prozess erfordert, aber auch durch mangelnde Informationen und Unkenntnis der möglichen Rechtsmittel erklärt. Ergebnis ist, dass die Zahl rechtskräftiger Gerichtsurteile unverändert gering ist.Obwohl das Zentrum schon vor mehreren Jahren anregte, dass die Gerichte die eingereichten und entschiedenen Klagen wegen Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Diskriminierungsmerkmalen und Gebieten des Antidiskriminierungsrechts erfassen sollten, existiert ein derartiges Verzeichnis von Verfahren wegen Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach wie vor nicht, sodass die entsprechenden Informationen rein indikativen Charakter haben.
Nach dem Antidiskriminierungsgesetz sind die staatlichen Behörden verpflichtet, dem Zentrum Berichte vorzulegen, in denen die Aufrechterhaltung kompensatorischer Maßnahmen, die für einen begrenzten Zeitraum eingeführt wurden, begründet wird. 2009 ist die Zahl der staatlichen Behörden, die von der Möglichkeit Gebrauch machten, befristete kompensatorische Maßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen unter den im Antidiskriminierungsgesetz festgelegten Bedingungen durchzuführen, jedoch nicht größer geworden.
Lediglich einige Ministerien und das Büro des Regierungsbeauftragten für Roma-Gemeinschaften stellten dem Zentrum entsprechende Informationen zur Verfügung.
Das Bildungsministerium lieferte keinerlei Informationen und in den Informationen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie wurde die Kategorie spezieller befristeter kompensatorischer Maßnahmen nicht spezifiziert. (...) Eine große Schwachstelle des Berichts ist die Tatsache, dass das Zentrum als Gleichstellungsstelle das Thema befristeter kompensatorischer Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Geschlecht, die in den slowakischen Rechtsvorschriften nach wie vor fehlen, völlig außer Acht gelassen hat. Es wäre zu erwarten gewesen, dass das Zentrum in dieser Hinsicht eine deutlich kritischere Haltung einnimmt.
- Kurze Einschätzung: Zitat aus dem Dokument Geschlechtergleichstellungsrecht in 30 europäischen Ländern Stand 2009 (PDF, 244 Seiten, 2,5 MB), S.171
Institutionelle Ebene:
S.171:
Dasselbe gilt für den Rat der Regierung der Slowakischen Republik für Geschlechtergleichstellung:
Der Rat verfügt zwar über einen eigenen Exekutivausschuss und Beratenden Ausschuss, das Potenzial dieser mehrstufigen Struktur wird jedoch nicht ausreichend genutzt. Die meisten Mitglieder des Rats und seiner Ausschüsse werden von den einzelnen Ministerien ernannt. Der Rat ist rein formal und macht der Regierung nur solche „Empfehlungen“, die mit den Positionen der Regierung übereinstimmen.
Zur Struktur unter Slovak National Centre For Human Rights - About us (englisch)
Das Organigramm des Nationalen Zentrums unterteilt sich in drei Abteilungen: Department of Legal Aid and Services, Department of Education, Librairian and Information Services and Department of Research and Rights of Children.Daneben existieren noch 7 regionale Büros. Es ist erstaunlich, dass hier nicht explizit bzw. offiziell die Begriffe Gender, Equality und Oppurtunities auftauchen.
- Unter diesem Link finden sich einzelne Frauen, die an Fakultäten im Bereich Gender bedeutend sind: KNOWING (englisch)
ASPEKT
Eine feminstische Zeitschrift, die bis 2004 herausgegeben wurde. Ihr Ziel war es, die Gesellschaft für Genderthemen zu sensibilisieren.
- Ihre wichtigsten Instrumente waren und sind: ASPEKT (slowakisch) and pink and blue world.sk
- Unter diesem Link wird angezeigt, dass es Gender Studies gibt in der Slovakei, aber es ist schwer auffindbar: Project Gendera Gender Studies Centre (GSC, englisch)
Beschreibung der Quellenlage:
Die Quellenlage ist nicht allzu ergiebig. Es braucht recht lange, um geeignete Schlüsselwörter zu identifizieren. Seiten auf Englisch gibt es wenige (wenn, dann nur als rudimentäre Zusammenfassung). Mehrheitlich in slowakischer Sprache.
Benennung der relevanten Quellen:
Internetadressen wurden direkt im Kontext genannt.
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Literatur
Jana Cvikova/ Jarmila Filadelfiova, „Die Partizipation von Frauen am politischen Leben in der Slowakei“ in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band II, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004
Olga Pietruchová / Paula Jójárt, “Gender Mainstreaming in Slovakia: Rather Down than Top”, in: Gender Mainstreaming. How can we Successfully Use Its Political Potential?, Heinrich Böll Stiftung Warszawa, Dezember 2008, ISBN: 978-83-61340-08-9