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Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich
Slowenien
Geschlechterpolitische Situation in Slowenien
Übersicht

Rechtslage:

Akteur_innen:

Wissenschaft:

Kurzbeschreibung und -bewertung

Slowenien hat gute Fortschritte in der Gleichstellungspolitik gemacht, insbesondere in Bezug auf die Rechtslage. Der Schutz und die Förderung von Frauenrechten und die Teilhabe von Frauen am wirtschaftlichen und politischen Leben ist rechtlich gesichert. Aber die Rechtslage hat bisher noch wenig Auswirkungen auf realen Lebensbedingungen von Frauen: Ihre politische Repräsentation ist sehr niedrig, ihr Anteil an Managementpositionen liegt gerade mal bei einem Drittel und der Arbeitsmarkt ist immer noch stark geschlechtsspezifisch segregiert. Im Global Gap Report des World Economic Forum (2008) liegt Slowenien auf Platz 51.

Die ungleiche wirtschaftliche und politische Teilhabe von Frauen ist aber kein bzw. kaum ein gesellschaftliches Thema. Auffällig ist hierbei die geringe Präsenz von Nicht-Regierungsorganisationen im Bereich der Geschlechterpolitik. Das liegt zum einen an der sozialistischen Vergangenheit mit ihrer spezifischen Definition der historischen Rolle der Frau in der Gesellschaft. Zum anderen ist die postsozialistische Ära von einer weit verbreiteten Abneigung gegenüber der Politik und einem vor allem in der Elite gebildeter Frauen vorherrschenden antifeministischen Reflex geprägt. Viele meinen, Marktkräfte und ein liberal-demokratisches System seien eine ausreichende Garantie für individuellen Wohlstand und politische Gleichheit. So haben es Initiativen schwer, die die soziale Position von Frauen problematisieren und höhere politische Partizipation von Frauen fordern. Allgemeine Antidiskriminierungsgesetze, Klagemöglichkeiten und Verfassungsbeschwerden – also die rechtliche Absicherung – reichen nach Meinung politisch Verantwortlicher zur Verwirklichung von Gleichheit aus.

In Slowenien – wie auch in anderen europäischen Ländern – ist eine Verschiebung des Schwerpunktes von Frauen- und Geschlechterpolitik hin zu einer allgemeinen Anti-Diskriminierungspolitik sichtbar. Hier liegen wiederum stärkere Anknüpfungsmöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen, die in Slowenien insbesondere im Bereich der außerschulischen Menschenrechtsbildung recht gut ausgeprägt. Die in diesem Themenfeld tätigen Akteurinnen wenden sich im Zusammenhang mit den Menschenrechten auch dem Gender Mainstreaming zu.

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Rechtslage

Gleichstellungsrecht

Slowenien begann 1997 mit dem “Regierungsprogramm für Gesetzesharmonisierung”, die Gesetzgebung an den Rechtsstand der EU anzupassen. Das Gleichstellungsrecht blieb davon jedoch weitgehend unberührt, nur einige kleinere Sozialgesetze wurden geändert. Ein allgemeines Diskriminierungsverbot war bereits in der Verfassung verankert.

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Gesetz zur Chancengleichheit von Frauen und Männern (Act on Equal Opportunities for Women and Men)

Erarbeitet vom Büro für Chancengleichheit, verabschiedet 2002, angeregt durch die EU-Gesetzgebung- und Rechtspraxis mit dem Ziel bestehende rechtliche Gleichstellungs-Instrumente in Slowenien zu verbessern. Es schafft eine Basis für die weitere Gesetzgebung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern, indem es direkte und indirekte Diskriminierung definiert und verbietet. Außerdem ermöglicht das Gesetz positive Maßnahmen zur Erreichung der Gleichstellung und sieht die Einrichtung einer Ombudsperson vor.

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Gesetz über Arbeitsbeziehungen (2003)

Hat in Vorbereitung des Beitritts zur EU eine Reihe neuer rechtlicher Regelungen zur Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern in Bezug auf den Arbeitsmarkt eingeführt.

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Antidiskriminierungsgesetz

Verbot der Diskriminierung ist in der Verfassung (Art. 14) verankert.

Slowenien hat alle Menschenrechtsverträge mit Bezug auf Diskriminierung ratifiziert, allerdings nicht das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches Recht auf Nicht-Diskriminierung als ein unabhängiges Recht einführt.

Nach dem Beitritt Slowenien zur EU wurden die EU-Rechtlinien umgesetzt. Das Gesetz zur Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung (2004) stellt eine umfassende Anti-Diskrimierungsgesetzgebung dar. Es wurde 2007 nach Hinweisen der EU auf eine unzureichende Umsetzung der Richtlinien noch einmal reformiert.

Das Gesetz über Arbeitsbeziehungen (2003) formuliert ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf den Bereich der Beschäftigung. 2007 wurde das Gesetz im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien noch einmal reformiert.

Beide Gesetze verbieten direkte und indirekte Diskriminierung, Belästigung, Aufforderungen zur Diskriminierung, Schikane auf Grund des Geschlechts, von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung. Der Employment Relationship Act umfasst darüber hinaus auch die Diskriminierungsgründe soziale Herkunft, Hautfarbe, gesundheitlicher Zustand, Familienstatus, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und finanzielle Situation.

Vor der Umsetzung der EU-Richtlinien (2008) war das Verbot der Diskriminierung bereits im Strafrecht verankert. Mit der Annahme des Strafgesetzbuchs in 2008 wurden verschiedene Vergehen in Bezug auf die Verletzung gleicher Rechte differenziert rechtlich geregelt.

Informationen zum Thema Nicht-Diskriminierung finden sich auf der Länderseite Slowenien des Europäischen Netzwerkes von RechtsexpertInnen auf dem Feld der Nicht-Diskriminierung.

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Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich

Es existiert eine Quotierung für die Kandidatenlisten politischer Parteien: 25% der Kandidaten müssen ein „anderes Geschlecht“ haben.

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Weitere Gesetze / rechtliche Regelungen + Regierungsprogramme

Gender Mainstreaming

Bereits 1997 begann das Büro für Frauenpolitik ein Pilotprojekt zur Implementierung von Gender Mainstreaming auf Regierungsebene. Das Projekt basierte auf einem Vertrag zwischen dem Büro für Frauenpolitik und den Ministerien des Inneren, für Bildung und Sport und für Arbeit, Familie und soziale Angelegenheiten. Es gab aber keine klare politische Verpflichtung der Regierung für Gender Mainstreaming. Im Ergebnis zeigte das Projekt sehr deutlich den Mangel an Wissen, Expertise und politischem Willen in den drei beteiligten Ministerien und die Notwendigkeit verbindlicher Beschlüsse.

Ausgehend von dem Projekt und seinen Erkenntnissen wurde mit dem Entwurf des Gesetzes zur Chancengleichheit von Frauen und Männern (2002) Gender Mainstreaming für alle Ministerien und Gemeinden verbindlich festgeschrieben. Sie sind verpflichtet Chancengleichheit durch allgemeine und spezifische Maßnahmen zu fördern und durch die Integration der Genderperspektive in die Planung, Entwicklung, Implementierung, Beobachtung und Evaluierung ihrer Politiken und ihrer Steuerung.

Änderungen im Strafrecht (2004)

Das Strafrecht wurde 2004 durch zahlreiche Änderungen mit Bezug auf Frauenrechte reformiert, u.a. Verbot von Prostitution, Pornografie, Menschenhandel.

Entwurf Familienrecht/Familiengesetzbuch

Im Herbst 2009 haben die Ministerien für Justiz und für Arbeit, Familie und Soziale Angelegenheiten den Entwurf für ein neues Familiengesetzbuch vorgelegt, das bei Beschluss durch das Parlament das Gesetz über Ehe und Familienbeziehungen von 1976 ersetzen soll. Das Gesetz sieht eine Neudefinition des Begriffs der Ehe vor als „Ehe ist eine Lebensgemeinschaft zweier Personen“ sowie eine Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare.

Nationaler Aktionsplan zur Chancengleichheit

Verabschiedet mit der „Resolution on the National Programme for Equal Opportunities for Women and Men (2005 - 2013)“ (PDF, 59 Seiten, 328 KB). Konkretisierung in jährlichen Arbeitsprogrammen.

Slowenische EU-Präsidentschaft 2008

Die slowenische Präsidentschaft hat die Verpflichtungen der Erklärung zur Dreier-Präsidentschaft (Deutschland, Portugal, Slowenien): "Towards Gender Equality in the European Union" und "Towards Gender Equality in the European Union – in relation to the Lisbon Strategy" weiter umgesetzt. Die Prioritäten lagen hierbei auf der Auflösung von Gender-Stereotypen in der Gesellschaft, der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und der Stärkung ihrer Rolle und ihres Status. Außerdem wurde der Monitoringprozess in Bezug auf die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform fortgeführt durch einen Bericht und die Entwicklung von „girl-child indicators“ und einen Bericht über Frauen in politischen Entscheidungsprozessen.

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Aktueller politischer Diskurs

Auf Grundlage der vorhandenen Quellen ist der aktuelle politische Diskurs nur schwer zu bestimmen. Geschlechterpolitik war als Thema in Slowenien bereits in den 1990er Jahren präsent und auch institutionell verankert, sodass der Beitrittsprozess keine wesentlichen Veränderungen der Politik in diesem Bereich mit sich gebracht hat. Rechtliche Präzisierungen erfolgten im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinien. Es scheint so, dass auch in Slowenien, wie in anderen europäischen Ländern, eine Verschiebung von Frauenpolitik über Geschlechterpolitik hin zu einer allgemeinen Anti-Diskriminierungspolitik stattgefunden hat. Aktuell ist das Thema der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen stärker präsent.

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Akteur_innen

NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen

Das Junge Forum der Sozialdemokraten (slowenisch):
startete 2005 eine Kampagne zur Freiheit und zum „Andersein“ (Religionsfreiheit, Freiheit der Partnerwahl, Gleichheit der Geschlechter, usw.): „Das Junge Forum der Sozialdemokraten ist die gegenwärtige Sozialdemokratie der Jungen, die ihren Blick auf die Welt durch Werte wie die Freiheit jeder Einzelnen und jedes Einzelnen, die Solidarität als Grundlage der Integration in die Gemeinschaft, die Gleichheit aller Menschen, besonders die Gleichberechtigung der Geschlechter, Akzeptanz, Internationalismus und das Recht zur Sicherheit in allen ihren Formen gestaltet.“

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Regierung, Ministerien

Rat für die Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung und der Geschäftsordnung der slowenischen Regierung hat die Regierung die Einrichtung, Zusammensetzung, Struktur und Aufgaben eines Rats der Regierung der Republik Slowenien für die Implementierung des Prinzips der Gleichbehandlung beschlossen. Mit einem vierjährigen Mandat wurde der erste Rat 2004 eingerichtet. Der Rat ist ein beratendes Expertengremium der slowenischen Regierung zu allen Fragen im Bereich der Gleichbehandlung und des Verbots von Diskriminierung. Er besteht aus 13 Mitgliedern: Minister für Arbeit, Familie, soziale Angelegenheiten, Minister für Bildung und Sport, Minister für Kultur, Generalsekretär der Regierung, Anwalt für Chancengleichheit, vier VertreterInnen von Fachorganisationen (Health Care Institute of the Republic of Slovenia, Social Protection Institute of the Republic of Slovenia, Institute for Ethnic Studies, the Peace Institute), zwei VertreterInnen von NGOs aus dem Bereich Gleichbehandlung/Nicht-Diskriminierung, ein Vertreter des Zentrums für Information, Kooperation und Entwicklung von NGOs.

Seine Aufgaben:

  • Monitoring der Implementierung des Gleichbehandlungsgesetzes
  • Monitoring und Beurteilung der Situation gefährdeter Gruppen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung
  • Empfehlungen zur Gesetzgebung und für Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichbehandlung
  • Empfehlungen zur Umsetzung von Bildungs-, Bewußtseinsschulungs- und Forschungsmaßnahmen zur Gleichbehandlung
  • Information über die Arbeit des Anwalts für Chancengleichheit auf Basis seines jährlichen Berichts
  • Beratung im Rahmen des PROGRESS-Programms in den Bereichen Diversity und Anti-Diskriminierung

Ausschuss für Petitionen, Menschenrechte und Chancengleichheit:
Bereits 1990 hatte Slowenien einen Parlamentsausschuss für Frauenpolitik eingerichtet. Er überwachte die Gleichstellung von Frauen und machte Vorschläge zur Verbesserung ihrer Situation. Dieser sollte 1996 abgeschafft werden, was aber durch Proteste der Frauenorganisationen der Parteien und NGOs verhindert werden konnte. Im Zuge dessen wurde er umbenannt in Ausschuss für Chancengleichheitspolitik. Heute heißt er Ausschuss für Petitionen, Menschenrechte und Chancengleichheit.

Seine Aufgaben im Bereich Chancengleichheit sind die Überwachung und Untersuchung von Fragen, welche die Umsetzung von Politiken bzgl. Chancengleichheit und gleiche Rechte für Männer und Frauen in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen betreffen, sowie die Gesetzgebung in diesem Bereich.

Büro der Chancengleichheit (Office of the Government of the Republic of Slovenia for Equal Opportunities, englisch):
Die Gleichstellung der Geschlechter lag ursprünglich in der Verantwortlichkeit des Büro für Frauenpolitik, das 1992 etabliert worden war, um die Umsetzung der Rechte von Frauen, wie sie in der Verfassung, Gesetzgebung und internationalen Verträgen festgelegt waren, professionell zu gewährleisten. Seit 2001 liegt die Verantwortlichkeit in dem zu diesem Zeitpunkt eingerichteten Büro für Chancengleichheit. Seine Struktur und Arbeitsweise orientiert sich an staatlichen Einrichtungen für Gender Equality in anderen europäischen Ländern und internationalen Verpflichtungen. Das Büro ist eine zentrale Regierungseinrichtung, die keinem der bestehenden Ministerien zugeordnet ist, sondern als unbahängige Regierungseinrichtung funktioniert. Es wird vollständig aus nationalen Haushaltsmitteln finanziert. Seine Wirksamkeit ist eingeschränkt durch eine unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung, sein unklares Mandat, seine begrenzte Autorität und seine marginalisierte Position innerhalb der Regierungsstruktur.

Seine Aufgaben umfassen das Monitoring und die Koordination aller Aufgaben der Geschlechtergleichstellung über alle Ministerien hinweg (Gender Mainstreaming) und die Vorbereitung von Gesetzen und rechtlichen Regelungen in diesem Bereich. Außerdem führt es Politikanalysen durch und fungiert als Anwaltschaft.

Die Arbeitsfelder des Büros für Chancengleichheit sind:

  • Gender Mainstreaming (innerhalb der Ministerien und auf lokaler Ebene)
  • Arbeitsmarkt, Beschäftigung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Wissensgesellschaft (Bildung, Sport, Wissenschaft und Forschung, Kultur, Medien, Werbung)
  • Wohlfahrt (Gesundheit, soziale Inklusion)
  • Geschlechterbeziehungen (Familie, Partnerschaft, häusliche Gewalt, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung und Gewalt)
  • Entscheidungsprozesse (politische Teilhabe, Verwaltung und Justiz, sozio-ökonomische Teilhabe)
  • Nicht-Diskriminierung aus anderen/weiteren Gründen, als denen des Geschlechts
  • Gesetzesinitiative und Politikformulierung zur Prävention und Verhinderung von Diskriminierung

Anwälte für Chancengleichheit von Frauen und Männern & für das Prinzip der Gleichbehandlung:
Die Anwaltschaften sind im Büro für Chancengleichheit angesiedelt. Die Anwaltschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern arbeitet seit 2003, die Anwaltschaft für das Prinzip der Gleichbehandlung seit 2005.

Die Anwaltschaften befassen sich mit Fällen von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Nationalität, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder anderen persönlichen Gründen. Außerdem stellen die Anwaltschaften allgemeine Informationen und Erklärungen zum Thema Diskriminierung zur Verfügung. Gegenwärtig werden die Aufgaben der beiden Anwaltschaften von einer Person erfüllt, das Gesetz sieht aber die Möglichkeit zwei getrennter Anwaltschaften vor.

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Andere Gender-Akteur_innen

Slovanian Queer Resources Directory SiQRD (slowenisch, z.T. englisch):
Portal, das Informationen zu verschiedenen Projekten, Organisationen und Klubs etc. im Bereich Queer bündelt. Es ist einer der wenigen Seiten, die sich mit Gleichstellung und anderen Lebensweise beschäftigt. Mit zahlreichen Links zu Artikeln und anderen queeren Organisationen.

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Wissenschaft

Universitäten und Institute

Die wissenschaftliche Landschaft ist nicht sehr weit gefächert und kaum spezialisiert. Es existieren kaum Verweise auf Institute in Slowenien, welche sich in ihrem Angebot den Gender Wissenschaften oder dem Aspekt Gender widmen.

The Centre For Gender And Politics At The Peace Institute/The Institute For Contemporary Social And Political Studies:
Das Friedensinstitut (gegr. 1991) ist eine gemeinnützige, private Forschungseinrichtung, die im Wesentlichen durch Forschungsförderung finanziert wird. Das Zentrum für Gender und Politik hat seinen Schwerpunkt auf Frauenmenschenrechten, Gender Equality, Flüchtlingsfrauen, die slowenische Frauenrechtsbewegung und Frauen und Medien. Das Zentrum beinhaltet auch eine Bibliothek und ein Informations- und Dokumentationszentrum. Die Hauptziele des Zentrums sind Forschung und Bildung in den Feldern Gender und Politik.

Thematische Felder bzw. strategischer Fokus:

  • Gender Mainstreaming
  • Women in Transition Countries
  • Human Trafficking and Prostitution
  • Gender and Equal Opportunities Policies
  • Unpaid Work
  • Male Studies

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Quellen

Beschreibung der Quellenlage:
Die Quellenlage ist nicht besonders gut. Nur wenige Institutionen/Organisationen sind mit eigenen Seiten im Internet präsent. Die wenigen Quellen sind meist nur slowenisch und nicht in anderen Sprachen zugänglich. Die englischsprachigen Seiten ermöglichen einen Überblick, aber keine Vertiefung. Insbesondere Nicht-Regierungsakteure in diesem Themenfeld und ihre Vernetzung sind auf diesem Wege nicht/nur schwer zu identifizieren bzw. existieren zum Teil nicht mehr.

Benennung der relevanten Quellen:
Internetadressen wurden, soweit vorhanden, im Kontext benannt.

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Literatur

Milica Antic Gaber, Vlasta Jalusic, „Die Marginalisierung der Relevanz politischer Beteilgung von Frauen in Slowenien“, in: Hoecker/Fuchs, Handbuch Politische Partizipation von Frauen in Europa, Band IIVS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004

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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des Gunda-Werner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung
Gut zu wissen
  • Das Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland (EBD) organisiert und fördert den europapolitischen Dialog zwischen Gesellschaft und Politik in Deutschland. mehr»
  • Dänemark übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft für sechs Monate unter dem Motto "Europa bei der Arbeit". Darin wird u.a. ein Schwerpunk auf der Steigerung der Anzahl von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten privater Unternehmen sowie in Ausbildungsprogrammen in den Wachstumsbereichen wie Innovation, grüne Technologie und Naturwissenschaften, liegen. mehr»
  • Neue Studie über Gleichstellungspolitik in Norwegen - Bestnoten im internationalen Vergleich mehr»
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