Aufgrund seiner gesetzgeberischen Verantwortung kommt dem Europäischen Parlament viel mehr Gestaltungsmacht zu als gemeinhin von den WählerInnen angenommen. Es ist die einzige direkt gewählte Institution der Europäischen Union. Seit seiner Gründung hat es zudem immer mehr Befugnisse und damit immer mehr politische und gestalterische Macht bekommen, auch wenn bei der Europawahl eine der wichtigsten Funktionen einer Parlamentswahl entfällt:
Als Ergebnis steht keine Regierung
Und auch wenn bisher weder ein europaweit identisches Wahlsystem noch ein europaorientierter einheitlicher Wahlkampf stattfindet, durch die systematische Kompetenzerweiterung hat der Einfluss des Europäischen Parlamentes auf Alltag und Leben der europäischen BürgerInnen und aller anderen Menschen, die sich in der EU aufhalten, zugenommen.


