Transsexuellengesetz: verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 11. Januar 2011 das Transsexuellengesetzt (TSG) für verfassungswidrig erklärt.
Begründung:
Umoperation - um der körperlichen Heteronormativität zu entsprechen - ist nicht zumutbar.
Siehe dazu:





