Zentrale Kritikpunkte an diesem Konzept sind, dass damit eine „Versicherheitlichung“ von Themen vorgenommen wird, die eigentlich im Entwicklungs- oder Rechtszusammenhang diskutiert und politisch bearbeitet werden müssten. Außerdem bestehe die Gefahr, die Lösung von Problemen mit militärischen Mitteln entsprechend der Logik des Sicherheitszusammenhangs auszuweiten, andere Strategien hingegen in den Hintergrund zu drängen. So kritisiert etwa Claudia v. Braunmühl: „Es macht einen nicht unerheblichen Unterschied, ob Sicherheitspolitik sich in menschenrechtlichen Erwägungen begründet oder ob Menschenrechtspolitik sich in einem Sicherheitsdiskurs ansiedelt.“ Sicherheit in Bezug auf Nahrung, soziale Gerechtigkeit einschließlich Geschlechtergerechtigkeit sind Menschenrechte und sollten nicht als ein Sicherheitserfordernis gesehen werden. Denn aus menschenrechtlicher Sicht ist Armut nicht vorrangig ein Sicherheitsrisiko, sondern vor allem eine Verletzung elementarer Menschenrechte.
Aus feministischer Perspektive hat der Begriff der „Human Security“ bei der Gewährleistung von „menschlicher Sicherheit“ von Frauen in Kriegs- und Krisenregionen besondere Bedeutung. Hier geht es vor allem um persönliche Sicherheit, Schutz vor sexueller Gewalt, Schutz vor Vertreibung, Freiheit zur räumlichen Bewegung, Versorgung mit Nahrung/Wasser, Gesundheit/Hygiene, Zugang zu Bildung und Informationen, Rechtsbeistand, Freiheit zur Ausübung kultureller und religiöser Praktiken.
Quellen:
Ulbert, Cornelia (2004): Human Security – ein brauchbares Konzept für eine geschlechtergerechte außen- und sicherheitspolitische Strategie? in: Feministisches Institut: Human Security = Women’ Security. S. 155-162;
Claudia von Braunmühl (2004): Human Security versus Human Development, in: Feministisches Institut: Human Security = Women’ Security, S. 52-61;
Ulbert, Cornelia (2005): Human Security als Teil einer geschlechtersensiblen Außen- und Sicherheitspolitik? In: Sicherheit und Frieden, Nr. 1, Jhg. 23, S. 20-25; http://www.hrw.org/


