von Barbara Unmüßig
Gesellschaftliche Stigmatisierung und Diskriminierung gegenüber
Menschen, die nicht der heterosexuellen „Norm“ entsprechen, gibt es
überall auf der Welt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und
Intersexuelle (LGBTI) sind in vielen Ländern kriminalisiert und häufig
brutaler Gewalt ausgesetzt: Todesstrafe gegen Homosexuelle,
Diskriminierung im medizinischen Umgang mit Intersexuellen, fehlende
rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen
Partnerschaften und die Benachteiligung im Gesundheitssystem – die Liste
von Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und
Geschlechtsidentität ist lang.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die alle Menschen
gleich welcher sexuellen Identität einschließt, reicht ganz
offensichtlich als Schutzgarantie noch nicht aus. LGBTI-Gruppen und
Organisationen und einige Menschenrechtsorganisationen ringen deshalb
seit Jahren darum, dass LGBTI-Rechte als spezifische Menschenrechte
anerkannt werden, kriminalisierende Gesetze abgeschafft und eigene
Schutzbestimmungen eingeführt werden.
Die gute Nachricht ist, dass sich in dieser Hinsicht einiges
bewegt. Zum Beispiel die Yogyakarta-Prinzipien: Sie geben Orientierung
für das Engagement für Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transgender und Intersexuellen – für zivilgesellschaftliche und vor
allem auch staatliche Akteure. Sie verweisen gebündelt und
unmissverständlich auf die von Regierungen einzuhaltenden
völkerrechtlichen Pflichten.
Überraschende Einigkeit
Von der Öffentlichkeit leider kaum wahrgenommen wurde die
Resolution des UN-Menschenrechtsrats zu „Menschenrechten, sexuelle
Orientierung und Gender-Identität“, die von Brasilien und Südafrika
Mitte Juni 2011 eingebracht wurde. Unter Federführung des Hochkommissars
für Menschenrechte soll bis Ende Dezember 2011 eine Studie erstellt
werden, die weltweit diskriminierende Gesetzgebung und Praktiken sowie
Gewaltakte gegen Individuen aufgrund sexueller Orientierung und
Geschlechtsidentität dokumentiert. Die Ergebnisse sollen bereits im März
2012 bei der 19. Menschenrechtsratssitzung diskutiert und ggf. weitere
Schritte eingeleitet werden. Dass diese Resolution eine Mehrheit im
Menschenrechtsrat erhalten hat, ist eine kleine Sensation, sitzen doch
Regierungen wie Uganda oder Kuwait im Menschenrechtsrat, die LGBTI
verfolgen, diskriminieren und Homosexualität als Krankheit bezeichnen.
Dass sich die USA und Kuba im Menschenrechtsrat wie bei dieser
Resolution einig waren, kommt auch selten vor.
Bewegung gibt es auch auf Ebene bundesdeutscher Ministerien. Das
Auswärtige Amt und das Entwicklungshilfeministerium (BMZ) nehmen sich
erstmals mit größerer Intensität als früher der LGBTI-Rechte an. Auf der
Homepage des Auswärtigen Amtes ist zu lesen, dass sich die
Bundesregierung in den auswärtigen Beziehungen gegen jede
Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung wendet und sich
konsequent gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen
und Transsexuellen einsetzt. In welcher Form sie das tut, ist bislang
nur schwer nachzuvollziehen. Hier fehlt es noch an Transparenz an
gleicher Stelle. Die Yogyakarta-Prinzipien müssten Teil der
diplomatischen Ausbildung sein, und sie gehören letztlich ins Gepäck
jedes Botschafters und jeder Botschafterin.
Mehr Unterstützung gefordert
Auch das BMZ hat die Relevanz erkannt und die LGBTI-Rechte
explizit im neuen Menschenrechtskonzept des BMZ aufgenommen. Das muss
nun konkretisiert werden, durch programmatische Verankerung und
finanzielle Unterstützung. Dazu zählt auch ein Topf für unbürokratische
politische und finanzielle Hilfe, wenn LGBTI-Gruppen Unterstützung
brauchen. Und Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTI bei
Regierungsverhandlungen und bilateralen Gesprächen thematisieren, sollte
selbstverständlich werden. Auch sollte es in Zukunft entsprechende
Fortbildungen geben, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ
und die ihrer Durchführungsorganisationen, allen voran die Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Gemessen an anderen Gruppen, deren Menschenrechte bedroht oder
eingeschränkt sind, erfahren Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender
und Intersexuelle viel zu wenig politische und finanzielle
Unterstützung. Lediglich neun von 16.500 deutschen Stiftungen und
Organisationen fördern die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi-, und
Intersexuellen sowie Transgender im Ausland. Dies belegte die Studie
„Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule,
bisexuelle, trans- und intersexuelle Menschenrechtsarbeit im Globalen
Süden und Osten“, die im August 2011 von dem Deutschen Institut für
Menschenrechte und der Dreilinden gGmbh vorgelegt wurde.
Neun von 16.500 deutschen Stiftungen und Organisationen – das
sind entschieden viel zu wenig. In der internationalen Zusammenarbeit
braucht es viel mehr Mitstreiterinnen und Mitstreiter beim Schutz vor
Diskriminierung und Kriminalisierung von LGBTI. Die finanzielle und
politische Unterstützung von LGBTI muss integraler Bestandteil jeder
Menschenrechts- und Geschlechterpolitik sein. Auch die deutschen
nicht-staatlichen Entwicklungsorganisationen und die sogenannten
Mainstream Menschenrechtsorganisationen müssen viel stärker als bislang
die Rechte und Schutzbedürfnisse von LGBTI in ihre Arbeit integrieren.
Die International Gay and Lesbian Human Rights Commission und die
haitianische Organisation SEROvie haben in einem briefing paper auf die
besondere Verwundbarkeit (Gewalt, Vergewaltigungen und Gesundheit) und
die Schutzbedürfnisse von LGBTI in Katastrophen, seien es Tsunamis oder
wie das Erdbeben 2010 in Haiti, hingewiesen. Hilfsorganisationen müssen
hierfür sensibilisiert werden. Bei Sofortmaßnahmen brauchen LGBTI ggf.
eigene Schutzräume. Bei Wiederaufbaumaßnahmen aber auch in
Präventionsplänen sollen Vertreterinnen und Vertreter von LGBTI
einbezogen werden, um ihre besonderen Bedürfnisse besser zu
berücksichtigen. Menschenrechtspolitik muss letztlich sektorübergreifend
angelegt sein. Wer Frauen- und LGBTI-Rechte in anderen Ländern
unterstützen will, kann sich dabei nicht nur auf die Außen- und
Entwicklungspolitik konzentrieren.
Leise und fernab der Öffentlichkeit
Und wie steht es um LGBTI-Rechte in Deutschland? Als die
Bundesregierung 2008 turnusgemäß den CEDAW-Bericht vorlegte, um einen
Überblick über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All
Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) zu geben, verfassten
intersexuelle Menschen – um ein Beispiel zu nennen – einen
Schattenbericht, in dem sie auf ihre speziellen Diskriminierungen
aufmerksam machten. Kritisiert wird unter anderem, dass mit
medizinischen Mitteln versucht wird, intersexuelle Kinder anzupassen.
Medizinische Indikation sowie eine Qualitätskontrolle fehlen dabei
oftmals. So kommt es vor, dass beispielsweise intersexuelle Menschen mit
überwiegend völlig intakten weiblichen Geschlechterorganen zu Jungen
bzw. Männern operiert werden. Nicht nur wird die Mutterschaft so
unmöglich gemacht, auch die sexuelle Selbstbestimmung wird
eingeschränkt. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland daraufhin
aufgefordert, in den Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von
intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres
Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum
Schutz ihrer Menschenwürde zu ergreifen. Die Bundesregierung hat
hieraufhin den Deutschen Ethikrat beauftragt, eine Stellungnahme zur
Situation von intersexuellen Menschen vorzulegen. Im Juni 2011 legte der
Ethikrat eine erste Einschätzung vor.
Der Kampf für die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung
von LGBTI-Menschen wird noch lange dauern. Sexuelle Selbstbestimmung und
ein Leben in Freiheit sind leider für viel zu viele LGBTI weit entfernt
von jeder Realität. Mehr denn je organisieren sie sich selbst in
Ländern, in denen sie dafür ihr Leben riskieren. Manche engagieren sich
im Untergrund oder müssen ein anstrengendes Doppelleben führen. Sie
brauchen Solidarität und Unterstützung – politische und finanzielle. Zu
ihrem Schutz muss das manches Mal leise und ohne Öffentlichkeit
geschehen.
Es sind in erster Linie staatliche Akteure, die LGBTI-Rechte anerkennen, umsetzen und Verstöße dagegen verfolgen müssen. Die internationalen Menschenrechtsabkommen sind hierfür ein sehr wichtiger Referenzrahmen. Die neuen Initiativen im UN-Menschenrechtsrat sind ein kleiner Hoffnungsschimmer, der helfen kann, Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen und öffentlich zu machen, dass sie mit der Kriminalisierung und Diskriminierung von LGBTI permanent gegen Völkerrecht verstoßen. Zivilgesellschaftliche Akteure können und müssen in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen in: Hirschfeld-Eddy-Stiftung Band (Hrsg.) 2011: Yogyakarta Plus. Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in der internationalen Praxis, Berlin.


