Sie erklärt in seltener Klarheit, dass Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt „ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können“. Sie fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihren Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Tätern nachzukommen, und sie ermöglicht Sanktionen gegen Länder, in denen während bewaffneter Konflikte sexualisierte Gewalt stattfindet. Vor allem die Möglichkeit für den UN-Sicherheitsrat, Sanktionen zu erlassen, ist ein Fortschritt gegenüber der „weichen“ UN-Resolution 1325.
Mit dieser Resolution stellte der UN-Sicherheitsrat zum ersten Mal in seiner Geschichte ausdrücklich fest, dass sexuelle Gewalt gegen Zivilpersonen ein Hindernis „bei der Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ darstellen kann und deshalb zu seinem Aufgabenbereich gehört. Der UN-Generalsekretär wurde aufgefordert, dem Sicherheitsrat bis zum 30. Juni 2009 einen Bericht über Daten, Probleme und mögliche Fortschritte in diesem Bereich vorzulegen.
Einige UN-BeobachterInnen sehen die Resolution allerdings nicht nur positiv. Sie merken an, dass diese missbraucht werden könnte, um Militärinterventionen zu rechtfertigen. Solche Interventionen haben in der Vergangenheit Frauen eher geschadet als genützt. Die größtenteils männlichen Truppen brachten jeweils in großem Umfang (Zwangs)Prostitution und Frauenhandel, Vergewaltigungen, ansteigende HIV-Raten und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ins Land. Die Blauhelme werden damit Teil von jenem Problem, das sie zu lösen vorgeben.
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